Narkose oder Analgosedierung (Tiefschlaf) - eine Gegenüberstellung
Die Vorteile einer Narkose sind deutlich: Der Patient muß von einem Anästhesisten betreut und permanent kontrolliert werden, um “am Leben zu bleiben”. Der Patient geht kein Risiko ein, daß er während der Operation aufwacht oder Schmerzen erleidet und dem Operateur steht so viel Zeit zur Verfügung, wie dieser zur korrekten Durchführung seines Eingriffs benötigt.
Es gibt aber auch Nachteile, die gegen eine Narkose sprechen können: Zu diesen zählt die obligatorische Nüchternheit vor dem Eingriff, die nicht nur den Patienten schwächt, sondern auch das Schmerzverhalten postoperativ nachhaltig negativ beeinflußt. Dazu kommt ein Mindestmaß an medikamentösem und apparativem Aufwand zusätzlich zu der ultimativen Forderung, daß ein zweiter Arzt der Anästhesie die Narkose fahren muß. Dies alles bedeutet einen nicht unerheblichen Kostenaufwand, der vom Patienten getragen wird.
Die Vorteile einer Analgosedierung (AS), genannt Tiefschlaf, sind ebenfalls deutlich: Der Patient soll nicht nüchtern sein, muß sich keiner Voruntersuchung unterziehen und kann daher sofort ambulant versorgt werden. Er unterliegt dabei nicht den Risiken einer Narkose. Der apparative und medikamentöse Aufwand für den Tiefschlaf ist wesentlich geringer und kann auch durch den anästhesiologisch ausgebildeten Chirurgen durchgeführt werden (One Drug Sedation). Der deutlich geringere Aufwand bedeutet auch eine deutlich geringere Belastung für den Patienten, so daß auch wenig belastbare Patienten mit dem subjektiven Effekt einer Vollnarkose operativ versorgt werden können.
Ein wesentlicher Nachteil des Tiefschlafes ist eine mögliche Unruhe, die, durch die Reize des Eingriffes ausgelöst, im Extremfall zum Abbruch der Operation zwingt, da der Patient noch immer im Unterbewustsein trotz Tiefschlaf die Reize der Operation wahrnimmt. Ursache für eine derartige, seltene Entwicklung ist in der Regel eine mangelhafte Vorbereitung (Prämedikation). Ein weiteres Hemmnis für einen Tiefschlaf ist in der Forderung zu sehen, jeden Patienten zwei Stunden ausschlafen zu lassen, bevor er von einer Person seines Vertrauens abgeholt werden kann.
Der Tiefschlaf (AS) hat sich aus guten Gründen in der MKG-Chirurgie etabliert: Alle Sinnesorgane sind im Kopf angesiedelt. Wird in einem Bereich im Gesicht durch örtliche Betäubung die Sensibilität ausgeschaltet, bleiben alle anderen Sinnesorgane beim wachen Patienten funktionstüchtig. Das hat zur Folge, dass alle Umstände der Operation äußerlich und innerlich vom Patienten trotz Lokalanästhesie (LA) wahrgenommen werden. Diese Wahrnehmungen können sehr intensiv verarbeitet werden. Als Folge davon kann die Belastung für den Patienten so übermäßig werden, dass im Extremfall der Patient dekompensiert und die nervliche und kreislaufmäßige Situation schließlich zur Unterbrechung der Operation führt. Sogar der postoperative Verlauf einschließlich Schmerzempfindung kann für mehrere Tage wesentlich ungünstiger sein. Bei Patienten, die ausschließlich in LA operiert werden ist ein derartiger oder ähnlicher Verlauf keine Seltenheit.
Das Angebot, im Tiefschlaf im Kiefer– und Gesichtsbereich operiert zu werden, erleichtert vielen Patienten den Entschluss zur Operation. Wir wissen, dass auch nach einer Operation im Tiefschlaf die Schmerzbelastung, besonders auch nach dem Eingriff, mit zunehmendem Alter ansteigend, wesentlich gemildert ist. Schlussendlich sind im Tiefschlaf (AS) operative Versorgungen möglich, die im Grenzbereich zur LA zu sehen sind. Zu diesen zählen Kieferhöhlenoperationen, Abszesseröffnungen von außen, Wangenrotationen, Frakturversorgungen u.a. Eingriffe, die üblicher Weise eine Indikation zur stationären Aufnahme darstellen.
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Am 29. August 2009 um 19:04 Uhr
Was ist denn mit den Nachteilen der alleinigen Analgosedierung? Kein Schutz vor Aspiration (Mageninhalt in Lunge durch ausgeschaltete Schutzreflexe), fehlende Überwachung der Atem- und Kreislauffunktion - der Chirurg kann ja nicht alles gleichzeitig- und deswegen geht das gegen die aktuellen Empfehlungen. Selbst bei einer ausgedehnten Lokalanästhesie sollten mehr Interventionsmöglichkeiten (Monitorin, Notfallintubation etc. bei allergischen Reaktionen) da sein, als der normale Chirurg vorhalten kann oder an Maßnahmen beherrscht. Ich halte das nicht für sinnvoll, die Analgosedierung -und dann wahrscheinlich noch krankenhausfern in der Praxis- als derart Risikolos zu propagieren.
Am 3. September 2009 um 11:10 Uhr
Herzlichen Dank für den Kommentar von 29.8.09 um 19:04 Uhr, der mir die Gelegenheit gibt, die Durchführung der Analgosedierung etwas zu vertiefen. Ein wesentlicher Punkt bei der Analgosedierung und damit Unterschied zur Allgemeinanästhesie ist die Tatsache, dass der Patient nicht entspannt wird, nicht beatmet und nicht intubiert wird. Es bleibt also der Schluckreflex erhalten. Bei mehreren tausend Analgosedierungen, die ich in den letzten knapp 25 Jahren durchgeführt habe, hat nicht ein einziges Mal die Gefahr einer Aspiration bestanden. Im übrigen registrieren wir vor, während und nach dem Eingriff die Kreislaufsituation, kontrollieren permanent den O2 Gehalt und halten eine Sauerstoffflasche, Beatmungsbeutel und Maske vor. Es ist seit fast 20 Jahren eine unbedingte Forderung von mir, dass der, die Analgosedierung durchführende Arzt, eine anästhesilogische Ausbildung nachweisen können muß (s.o.Abs.3 Zeile 6). Den Hinweis auf die Krankenhausferne kann ich weniger nachvollziehen. Das Risiko einer Analgosedierung ist geringer als bei einer Narkose und für diese gilt ja auch nicht die Vorgabe, nur in Krankenhausnähe durchgeführt werden zu dürfen.
Am 11. September 2009 um 21:47 Uhr
Bin im 2. Trimenon schwanger (16. Woche) und lasse größere Zahnbehandlungen wegen Panikattacken / Stress etc. nur mit AS machen. Man sagte mir, dass im 2. Trimenon das ebenfalls kein großes Problem darstellt. Was raten SIE mir?
PS: Ich habe eine gebrochene, 3-flächige Füllung, die ganz nah am Nerv liegt. Füllung gebrochen, Loch mittig. Bei falschen Bewegungen Nervreizung und starke Schmerzen. Behandlung KÖNNTE rausgezögert werden bis nach der Schwangerschaft. Es kann aber auch sein, dass die Füllung (teilweise) rausgeht und dann liegt der Nerv (fast) frei. Im 3. Trimenon hätte ich dann ein Problem…
Am 12. September 2009 um 14:08 Uhr
Vielen Dank für die Anfrage vom 11.9.09.
Grundsätzlich muss ich vorausschicken, daß der Tiefschlaf sich besonders gut für Eingriffe bzw. operative Versorgungen in der Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgie eignet. Das hat seinen tieferen Grund darin, dass kleine, nicht vorhersehbare Bewegungen seitens des Patienten im Tiefschlaf jederzeit möglich sind. Wenn also der Zahnarzt sehr feine und sorgfältige Arbeiten durchzuführen hat, z. B. wie bei Ihnen in Nervnähe eines Zahnes, muß er darauf gefasst sein, dass es, mit oder auch ohne einen Schmerzreiz, zu einer Spontanbewegung des Patienten kommt, die nicht ungefährlich sein könnte.
Bei Patienten wie Ihnen bemühen wir uns, nur so weit zu sedieren, also zu dämpfen, dass Ihre Panikgefühle nicht zum Ausbruch kommen, sie aber dennoch vom Zahnarzt gut behandelt werden können. Es ist von Vorteil, wenn der behandelnde Zahnarzt “ein gutes Händchen” für derartige Fälle hat.
Je weniger Medikamente Sie einnehmen, um so weniger bekommt auch Ihr Kind. Nach dem ersten Trimenon ist Ihr Baby fertig ausgebildet. Im dritten ist es stabiler und belastbarer als im zweiten Trimenon. Die geplante Behandlung ist immer besser als eine notfallmäßig durchgeführte. Daraus folgt in Ihrem Fall, dass Sie vermutlich im dritten Trimenon, in Ruhe geplant, am besten versorgt werden.
Am 5. November 2009 um 20:43 Uhr
Hallo,
bei mir ist in Kürze eine größere Zahn-Op,in Analgosedierung, geplant. Wie ich gelesen habe,befindet man sich bei dieser Form der Schmerz und Reaktionsausschaltung,in einer Art tiefem Schlaf.
Ich habe den mich behandelnten Narkosearzt informiert,das ich bei früheren AD,trotz tiefer Schlafphase,unterbewusst so stark reagiert habe,das die OP abgebrochen werden musste.
Ferner bin ich schon 2 mal erheblich eher aus dem Schlaf erwacht,hatte zwar keine Schmerzen,konnte mich aber nicht bemerkbar machen. Ich bekam nur mit,wie man mir sagte,das ich unbedingt atmen soll.
Als Schmerzpatient,mit neuralgischem Dauerschmerz,nehme ich mehrere Medikamete ein,unter anderem Antikonvulsiva,Antidepressiva und ein starkes,dem BTMG unterliegendes,Schmerzmittel,in nicht unerheblicher Dosis ein.
Dies hat des öfteren Probleme verursacht,bei der Behandlung,die sich Ambulant oder stationär ergaben,mit Anlagetika,deren analgetische Potenz nur einen Bruchteil der meines Schmerzmittels entsprach (Fentanylpflaster 100µg).
Kann auch bei solch einer problematischen Ausgangslage davon ausgegangen werden,das eine Analgosedierung Wirkung zeigt und diese nicht durch bereits vorhandene Toleranzentwicklung, in ihrer Wirkung “beschnitten”wird.
Vielen Dank
Am 9. November 2009 um 22:49 Uhr
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst einmal entschuldige ich mich für meine späte Antwort, ich war am WE verreist. Die Unruheprobleme können - in Ausnahmefällen - eine sehr intensive Form annehmen. Ich begegne diesen in der Routine mit einer starken Vorbereitung. Ihre Schilderung im zweiten Absatz passt nicht zu einer Sedierung, sondern eher zu einer Narkose. Das wäre nach Ihren Schilderungen für Sie vielleicht die bessere Form der Ruhigstellung für den Eingriff. Wenn Sie wirklich an starke Medikamente gewöhnt sind, wäre eine Allgemeinnarkose in jedem Fall die bessere Wahl für Sie. Sollte das Ziel des geplanten Eingriffes eine Schmerzregion sein, ist Ihnen sogar von einer Analgosedierung abzuraten.
Am 10. November 2009 um 20:34 Uhr
Hallo
besten Dank für die Beantwortung meiner Frage. Meine OP habe ich,in Sedierung,überstanden standen.
Leider war es aber wie beim letzten mal,so das ich recht früh erwacht bin,diesmal mit Schmerz,konnte mich aber nicht äußern. Vielen Dank für die Einschätzung,wann sich Sedierung eignet und wann besser Allgemeinnarkose
Vielen Dank
Am 10. Dezember 2009 um 20:53 Uhr
Hallo,
ich habe meine Zähne leider lange sträflich vernachlässigt und habe jetzt ein großes Problem.
Mir ist ein Schneidezahn bis über die sichtbare Hälfte abgebrochen. Der zweite Schneidezahn wird sicher nicht länger halten, da dieser auch stark kariös ist. Das Problem ist nur, daß ich in der 33 Woche schwanger bin und, wie man an der sträflichen Vernachlässigung vielleicht erkennen kann, panische Angst vor dem Zahnarztbesuch und dem Ziehen des restlichen Zahnes habe.
Da ich mir den restlichn Zahn sicher nicht ohne Sedierung ziehen lasse, stellt sich mir die Frage, ob eine vorläufige Sanierung der beiden Schneidezähne möglich ist. Wie ich dann einen Zahnarzt in meiner Umgebung finde, der “das nötige Händchen” in meinem Fall hat, ist wieder eine andere Geschichte.
Vielen Dank
Am 19. Dezember 2009 um 19:53 Uhr
Leider habe ich erst jetzt durch Zufall Ihre Mail gefunden:
Sie können sich auch vor der Entbindung im Tiefschlaf operieren lassen; das Kind schläft ein wie Sie und wacht auf wie Sie.
Für die zahnärztliche Versorgung benötigen Sie in der Tat einen einfühlsamen Kollegen. Da müssen Sie leider auf die Suche gehen, wer Ihnen behagt und sympathisch ist. Diese Entscheidung ist immer sehr persönlich.
Da viele Ärzte aber hoch schwangere Frauen nicht so gerne behandeln, könnten Sie nun auch bis nach der Entbindung warten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jürgens