Artikel 26/02/2013

Medizinische Zweitmeinung im Falle einer Schulteroperation

Dr. med. Hubertus Hirt Orthopäde & Unfallchirurg, Chirotherapeut, Sportmediziner
Dr. med. Hubertus Hirt
Orthopäde & Unfallchirurg, Chirotherapeut, Sportmediziner
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Die Möglichkeiten der Diagnostik und Behandlung von Schulterbeschwerden wurden durch den zunehmenden Einsatz der MR-Tomografie (Kernspin) und die rasante Entwicklung arthroskopischer (kameragestützter, minimal-invasiver) Operationstechniken in den vergangen 20 Jahren geradezu revolutioniert.

Ausgedehnte Sehnenschäden (Rotatorenmanschette) und knöcherne Engpass-Situationen (Impingement), Knorpelschäden und Schulterinstabilitäten (Luxationen) können heutzutage im MRT exakt beurteilt und beim Schulterspezialisten durch einen endoskopischen Eingriff elegant und gewebeschonend behandelt werden.

Um derartige Eingriffe mit der notwendigen Sicherheit und Routine anbieten zu können, ist jedoch eine jahrelange, intensive Ausbildung erforderlich. Kliniken haben in vielen Fällen keine Kapazitäten, um die zeitraubende, kostenintensive Ausbildung der Ärzte in diesem Bereich zu fördern. Somit bleibt es oft der Initiative des einzelnen überlassen, den langen und schwierigen Ausbildungsweg zum endoskopischen Schulterchirurgen erfolgreich zu beschreiten. Dies führt dazu, dass es deutschlandweit nur eine begrenzte Zahl von Experten gibt, die sich ausschließlich der Behandlung von Schulterproblemen widmen. Von diesen wiederum sind viele in Privatkliniken tätig, so dass es für Patienten mit Schulterbeschwerden häufig mit langen Wartezeiten und weiter Anreise verbunden ist, wenn sie von einem Spezialisten untersucht werden möchten.

Als Schulterexperte erhalte ich immer wieder E-Mail-Anfragen von Patienten aus weit entfernten Regionen mit dem Wunsch, ihre MRT-Aufnahmen zu beurteilen und Ihnen eine Therapieempfehlung zu geben. Oftmals schildern die Betroffenen eine große Unsicherheit. Es wurden Eingriffe empfohlen, die Patienten haben jedoch die Hoffnung, dass das Problem auch ohne Eingriff zu bessern sein könnte. Oder die konservative Therapie hat nicht weitergeholfen, der behandelnde Arzt rät aber dennoch von einer OP ab. Nicht selten werde ich auch von Patienten angeschrieben, bei denen ein Eingriff in veralteter Technik nicht den gewünschten Heilungserfolg gebracht hat.

Leider ist es rechtlich nicht ohne weiteres möglich, auf solche Anfragen verbindlich zu antworten. Dazu müssen bestimmte Rahmenbedingungen vorhanden sein, insbesondere in Hinblick auf Datensicherheit, Datenschutz und technische Voraussetzungen zur Übermittlung der Bild-Daten in der notwendigen Beurteilungsqualität. Außerdem muss der Patient auf jeden Fall bereits ärztlich voruntersucht sein, da eine reine Bewertung der übermittelten Befunde eine persönliche Untersuchung nie vollständig ersetzen kann.

Grundsätzlich ist diese Art der Begutachtung jedoch sehr sinnvoll, um Patienten die Möglichkeit zu geben, ohne aufwändige Anreise und Zeitverlust eine fachkompetente Zweitmeinung zu ihrem Schulterproblem zu erhalten. Eine medizinische Zweitmeinung wird daher auch von einigen Krankenkassen finanziell unterstützt bzw. durch kasseneigene Ärzte vorgehalten.

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