Wer darf die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie" tragen?
Diese Frage wird bei Telefonaten, in der Praxis, bei Kursen und Seminaren immer wieder gestellt. Obwohl es dieses Berufsbild schon viele Jahre gibt, ist es vielen Menschen unbekannt.Es gibt in Deutschland zwei nicht akademische Heilberufe, den Heilpraktiker und den Heilpraktiker für Psychotherapie. Beides sind geschützte Berufsbezeichnungen.
Vor Aufnahme einer heilkundlichen Betätigung ist eine entsprechende Erlaubnis erforderlich, die eine Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch das Gesundheitsamt voraussetzt.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Erlaubnisurkunde sind §1 Abs. 1 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939 (Reichsgesetzblatt I, Seite 251) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der ersten Durchführungsbestimmung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung vom 16.02.1939 (Reichsgesetzblatt I, Seite 259) sowie § 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 25.05.1976 (BGBI. I, Seite 1253).
Der Heilpraktiker für Psychotherapie
Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist ein staatlich anerkanntes Berufsbild und zählt zu den freien Berufen. Ihm ist es erlaubt, psychische Krankheiten zu heilen. Er darf dabei, wie die Psychologischen Psychotherapeuten, keine Medikamente einsetzen. Er hat eine Überweisungspflicht zum Facharzt, wenn er an seine Grenzen kommt und muss dies in seinen Patientenakten dokumentieren.
Für den Heilpraktiker für Psychotherapie bedeutet das, dass er bei allen psychiatrischen und psychosomatischen Erkrankungen auf einer ärztlichen Untersuchung und Behandlung seiner Klienten bestehen muss, vor der psychotherapeutischen Arbeit oder parallel dazu.
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