Kieferorthopädische Prophylaxe bei festsitzenden Zahnspangen
Tanzen Zähne oder Kiefer aus der Reihe, ist eine kieferorthopädische Korrektur angezeigt. Meist kommen im Rahmen einer solchen Therapie dann auch festsitzende Zahnspangen zum Einsatz. Diese führen gerade im häufig betroffenen Teenageralter zu berechtigten Sorgen der Eltern, wenn die Mundhygiene nicht optimal ist. Um die Patienten bei der Zahnpflege zu unterstützen und langfristige Schäden abzuwenden, gibt es die kieferorthopädische Prophylaxe.Zwei Strukturen sind während der Behandlung mit festsitzenden Zahnspangen besonders risikobehaftet: der Zahn und der Zahnhalteapparat bzw. das Zahnfleisch. Demzufolge führen Beläge auf Zähnen auch zu Veränderungen auf beiden Strukturen. Auf den Zähnen enstehen zunächst weisse Flecken, die sich zu einer Karies entwickeln können. Abhilfe schafft nun eine sogenannte Bracketumfeldversiegelung. Es kann ein spezieller durchsichtiger Versiegelungslack genau in diesen Problemzonen um das Bracket herum aufgebracht werden. Das reduziert nachweislich die Plaqueanheftung und verringert die Säurewirkung am Zahn. Dadurch kann das Enstehen von Karies in diesen Bereichen vermieden werden.
Ist das Zahnfleisch entzündet, reagiert es sichtbar mit Schwellungen und Blutungen. Um das Zahnfleisch gesund zu halten, hilft nur eine gründliche Reinigung. Daher bieten immer mehr Kieferorthopäden professionelle Zahnreinigungen für Ihre Patienten an. Dadurch können mit Hilfe von speziellen Ultraschall- oder Pulverstrahlgeräten auch die Beläge unterhalb des Zahnfleischrandes entfernt werden. Dies sorgt für einen Rückgang der pathologischen Keime und hält somit das Zahnfleisch gesund. Eine professionelle Reinigung sollte während kieferorthopädischer Behandlungen etwa alle drei Monate durchgeführt werden. Idealerweise sollten dazu alle abnehmbaren Bestandteile entfernt werden, was meist nur in einer kieferorthopädischen Praxis möglich ist.
Diese Möglichkeiten können je nach Befund um eine individuelle Keimbestimmung erweitert werden. Für gesetzlich versicherte Patienten handelt es sich bei diesen sinnvollen Prophylaxe-Massnahmen leider nicht um Kassenleistungen. Privatversicherte erhalten für diese Leistungen eine vollständige Erstattung im Rahmen ihres jeweiligen Tarifes.
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