Artikel 26/08/2009

Narkose oder Analgosedierung (Tiefschlaf) - eine Gegenüberstellung

Team jameda
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Die Vorteile einer Narkose sind deutlich: Der Patient muß von einem Anästhesisten betreut und permanent kontrolliert werden, um ‘am Leben zu bleiben’. Der Patient geht kein Risiko ein, daß er während der Operation aufwacht oder Schmerzen erleidet und dem Operateur steht so viel Zeit zur Verfügung, wie dieser zur korrekten Durchführung seines Eingriffs benötigt.

Es gibt aber auch Nachteile, die gegen eine Narkose sprechen können: Zu diesen zählt die obligatorische Nüchternheit vor dem Eingriff, die nicht nur den Patienten schwächt, sondern auch das Schmerzverhalten postoperativ nachhaltig negativ beeinflußt. Dazu kommt ein Mindestmaß an medikamentösem und apparativem Aufwand zusätzlich zu der ultimativen Forderung, daß ein zweiter Arzt der Anästhesie die Narkose fahren muß. Dies alles bedeutet einen nicht unerheblichen Kostenaufwand, der vom Patienten getragen wird.

Die Vorteile einer Analgosedierung (AS), genannt Tiefschlaf, sind ebenfalls deutlich: Der Patient soll nicht nüchtern sein, muß sich keiner Voruntersuchung unterziehen und kann daher sofort ambulant versorgt werden. Er unterliegt dabei nicht den Risiken einer Narkose. Der apparative und medikamentöse Aufwand für den Tiefschlaf ist wesentlich geringer und kann auch durch den anästhesiologisch ausgebildeten Chirurgen durchgeführt werden (One Drug Sedation). Der deutlich geringere Aufwand bedeutet auch eine deutlich geringere Belastung für den Patienten, so daß auch wenig belastbare Patienten mit dem subjektiven Effekt einer Vollnarkose operativ versorgt werden können.

Ein wesentlicher Nachteil des Tiefschlafes ist eine mögliche Unruhe, die, durch die Reize des Eingriffes ausgelöst, im Extremfall zum Abbruch der Operation zwingt, da der Patient noch immer im Unterbewustsein trotz Tiefschlaf die Reize der Operation wahrnimmt. Ursache für eine derartige, seltene Entwicklung ist in der Regel eine mangelhafte Vorbereitung (Prämedikation). Ein weiteres Hemmnis für einen Tiefschlaf ist in der Forderung zu sehen, jeden Patienten zwei Stunden ausschlafen zu lassen, bevor er von einer Person seines Vertrauens abgeholt werden kann.

Der Tiefschlaf (AS) hat sich aus guten Gründen in der MKG-Chirurgie etabliert: Alle Sinnesorgane sind im Kopf angesiedelt. Wird in einem Bereich im Gesicht durch örtliche Betäubung die Sensibilität ausgeschaltet, bleiben alle anderen Sinnesorgane beim wachen Patienten funktionstüchtig. Das hat zur Folge, dass alle Umstände der Operation äußerlich und innerlich vom Patienten trotz Lokalanästhesie (LA) wahrgenommen werden. Diese Wahrnehmungen können sehr intensiv verarbeitet werden. Als Folge davon kann die Belastung für den Patienten so übermäßig werden, dass im Extremfall der Patient dekompensiert und die nervliche und kreislaufmäßige Situation schließlich zur Unterbrechung der Operation führt. Sogar der postoperative Verlauf einschließlich Schmerzempfindung kann für mehrere Tage wesentlich ungünstiger sein. Bei Patienten, die ausschließlich in LA operiert werden ist ein derartiger oder ähnlicher Verlauf keine Seltenheit.

Das Angebot, im Tiefschlaf im Kiefer– und Gesichtsbereich operiert zu werden, erleichtert vielen Patienten den Entschluss zur Operation. Wir wissen, dass auch nach einer Operation im Tiefschlaf die Schmerzbelastung, besonders auch nach dem Eingriff, mit zunehmendem Alter ansteigend, wesentlich gemildert ist. Schlussendlich sind im Tiefschlaf (AS) operative Versorgungen möglich, die im Grenzbereich zur LA zu sehen sind. Zu diesen zählen Kieferhöhlenoperationen, Abszesseröffnungen von außen, Wangenrotationen, Frakturversorgungen u.a. Eingriffe, die üblicher Weise eine Indikation zur stationären Aufnahme darstellen.

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