Bypass
Umgehung eines Gefäßabschnitts (z. B. Herzkranzgefäß) oder eines Organs (z. B. des Dünndarm), wenn dessen Funktion nicht mehr gewährleistet ist, z. B. durch einen Verschluss. Ein Bypass wird je nach Indikation vorübergehend oder auf Dauer angelegt. Gefäßbypässe können aus körpereigenen Materialien wie entnommenen Venen oder körperfremden Materialien wie Kunststoff hergestellt werden.
Verwandte Themen/Beschwerden:
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- Gefäßchirurgie
- Gefäßersatz
- Gefäßtransplantation
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- Tripelanastomose
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