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Sofern das Mark des Zahns abgestorben oder entzündet ist, ist eine Wurzelbehandlung womöglich unumgänglich. Bei diesem Eingriff wird der erkrankte Zahn örtlich betäubt und mit einem Spanngummi isoliert, damit keine Bakterien aus der Mundhöhle eindringen können und das Wurzelkanalsystem steril bleibt.