Artikel 21/09/2016

Vorsorgeuntersuchungen mit dem Kind beim Augenarzt - kleine Patienten, großer Service

Team jameda
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‘Kind, schiel nicht! Wenn du dich jetzt erschrickst, bleiben deine Augen für immer so stehen!’. Diesen oder ähnliche Sprüche kennen sicherlich viele von Ihnen aus Ihrer Kindheit. Dabei ist Schielen eine Sehstörung (Strabismus), welche laut BMJ Best Practice (Stand März 2015) bei Kindern mit einer Wahrscheinlichkeit von 3-5% auftritt. Bei dieser Erkrankung weicht mindestens ein Auge von der Parallelstellung ab. Das betroffene Auge kann in alle vier Richtungen von der Norm abweichen - nach oben, nach unten, nach innen und nach außen. Bleibt diese Fehlstellung unentdeckt, ist die Entstehung einer sogenannten Schwachsichtigkeit (Amblyopie) möglich. Unbehandelt kann eine Amblyopie zum Verlust des beidäugigen sowie des räumlichen Sehens führen.

Frühzeitig Termine beim Augenarzt wahrnehmen

Eltern wird empfohlen, bei Ihrem Kind innerhalb der ersten sechs Lebensmonate eine augenärztlich-orthoptistische Vorsorgeuntersuchung vornehmen zu lassen. Innerhalb dieser Zeitspanne lässt sich eine Sehschwäche (Amblyopie) des schielenden Auges relativ erfolgsversprechend behandeln.

Zusätzlich sollten Sie aufmerksam das Verhalten Ihres Kleinkindes im Alter von 0-42 Monaten beobachten und frühestmöglich zum Augenarzt gehen, wenn Sie eines oder mehrere der nachfolgend aufgeführten Anzeichen entdecken:

  • Hält Ihr Kind den Kopf zwanghaft schief?
  • Vermeidet Ihr Kind dem Alter entsprechende Spiele, welche grob- oder feinmotorische Fähigkeiten erfordern?
  • Hält sich Ihr Kind Gegenstände auffällig nah an die Augen?
  • Greift es häufig daneben?
  • Wirkt Ihr Kind auf Sie oft tollpatschig (stolpert sehr häufig oder stößt sich auffallend oft)?
  • Haben Sie den Eindruck, dass Ihr Kind nicht auf Ihren Gesichtsausdruck reagiert, sobald Sie sich ein bis zwei Meter von Ihrem Kind entfernen?
  • Beherrscht Ihr Kind auch nach dem 2. Geburtstag noch nicht den ‘Pinzettengriff’ (das Anfassen mit Daumen und Zeigefinger, wie beim Schreiben)?

Sollten Sie außerdem eine oder mehrere der folgenden Fragen mit „Ja“ beantworten, sollten Sie dringend mit Ihrem Schul- bzw. Vorschulkind (ab 4 Jahre) zum Augenarzt:

  • Verrutscht Ihr Kind oft beim Lesen in der Zeile?
  • Geht Ihr Kind beim Lesen oder Schreiben mit dem Gesicht sehr nah an das Buch oder das Heft heran?
  • Beobachten Sie bei Ihrem Kind einen sehr angestrengten Gesichtsausdruck beim Lesen oder Schreiben oder hat es gehäuft keine Lust zum Lesen?
  • Fällt Ihrem Kind das Schreiben- und Lesenlernen besonders schwer?
  • Ist Ihr Kind schnell erschöpft und kommt es z.B. bei den Hausaufgaben nur langsam voran?
  • Ist die Schreibschrift Ihres Kindes auffallend groß oder viel zu klein?
  • Verlangt Ihr Kind mehr Licht, obwohl normale Lichtverhältnisse herrschen?

Kinderarzt oder doch lieber Augenarzt?

Zwar haben alle Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 beim Kinderarzt, doch liegt die Trefferquote bei der Diagnose von Fehlsichtigkeiten/ Augenfehlstellungen beim Augenarzt deutlich höher, wie zahlreiche Studien belegen.

Eine Studie des Instituts für Gesundheitsökonomie und klinische Epidemiologie der Universität Köln ergab, dass Kinderärzte 3 von 4 der kindlichen Sehfehler richtig diagnostizierten, die Trefferquote bei den Augenärzten lag hingegen bei sehr guten 95%.

Aufgrund der mangelnden frühzeitigen Diagnose einer Schielerkrankung im Kindesalter leiden etwa 5-6% der deutschen Bevölkerung an einer beträchtlich einseitigen Sehschwäche (laut einer Gutenberg Health Studie im Deutschen Ärzteblatt).

Maßgeschneiderte, augenärztliche Versorgung für unsere kleinen Patienten

Die augenärztliche Untersuchung bei Kindern bis zum 16. Lebensjahr nimmt eine bedeutende Rolle ein, da sich das Sehzentrum im Gehirn bereits im frühen Kindesalter entwickelt. Daher bieten einige Augenärzte Kindersprechstunden an, welche speziell auf die vertrauensvolle und zeitintensive Behandlung von kleinen Patienten ausgerichtet sind.

Bei behandlungsbedürftigen Fehlsichtigkeiten (wie z.B. der Weit- oder Kurzsichtigkeit sowie einer Hornhautverkrümmung) erhält Ihr Kind eine Verordnung für eine altersgerecht angepasste Brille. Eine solche Brille wirkt sich meist sehr positiv aus und lässt Ihr Kind oft viel lebendiger und handlungssicherer auftreten. Zudem besteht die Chance, die Schielwinkelgröße zu verkleinern.

Hinweis

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Brille nur bis zum 16. Lebensjahr Ihres Kindes. Ab dem 16. Lebensjahr findet die Brillenbestimmung im Normalfall beim Optiker statt. Bei Schielschwäche kommt eine Abdeckbehandlung (Okklusionsbehandlung) zur Anwendung. Ein spezielles Pflaster überklebt das gesunde Auge Ihres Kindes; dies unterstützt das gezielte Training des schielenden Auges und fordert es besonders.

Wichtig

Das Pflaster verbleibt nur stunden- oder tageweise auf dem Auge, um beim gesunden, abgeklebten Auge keine Augenschwäche hervorzurufen.

Ablauf der augenärztlich-orthoptistischen Untersuchung

Um eine augenärztlich-orthoptistische Untersuchung wesentlich angenehmer für Sie und Ihr Kind zu gestalten, verwenden einige Augenarztpraxen die Binokulare Refraktionsmessung mit einem speziellen Gerät. Diese Untersuchung eignet sich bereits für Kleinkinder ab dem 6. Lebensmonat und misst innerhalb einer Sekunde den Brechwert (Refraktion) beider Augen zeitgleich. Ihr Kind kann während der Messung einfach auf Ihrem Schoß sitzen bleiben.

Ein weiterer großer Vorteil besteht darin, dass bei dieser Untersuchung eine Vorbehandlung mit speziellen Augentropfen, wie es bei herkömmlichen Messmethoden erforderlich ist, wegfällt. Die Kürze dieser Untersuchung erlaubt es dem Augenarzt sogar, Patienten mit Nystagmus (Augenzittern) zuverlässig zu diagnostizieren.

Vorhandene Kontaktlinsen oder Brillen brauchen für die Messung nicht herausgenommen bzw. abgesetzt zu werden. Aufgrund der extrem schnellen Bestimmung der Messwerte nutzen auch Berufstätige sehr gerne diese Privatleistung, um eventuelle Fehlsichtigkeiten oder Schielschwächen einfach und bei geringer Aufenthaltszeit in der Praxis ausschließen bzw. aufdecken zu lassen.

Die Binokulare Refraktionsmessung ermittelt das Ausmaß des Unterschiedes der optischen Fehlsichtigkeit beider Augen (Anisometopie) sowie den Unterschied beider Pupillenweiten (Anisokorie) in nur einer Sekunde. Das durch die Pupille auf die Netzhaut übertragene Infrarotlicht (kein Laser!) erzeugt (je nach Stärke der Fehlsichtigkeit) einen signifikanten Helligkeitsverlauf auf der Pupille. Auf diese Weise kann der Augenarzt die sphärischen Refraktionswerte Ihres Kindes genauestens bestimmen.

Die vorbereitenden Diagnostikuntersuchungen führen speziell geschulte Arzthelfer/Innen parallel zur Arztsprechstunde durch. Dank dieses optimierten Praxisablaufes sparen Sie und Ihr Kind sich viel Wartezeit.

Werden augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen von der Krankenkasse übernommen?

Augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder sind leider nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben – obwohl hier die besten Voraussetzungen geboten werden, die Sehschwäche schon bei Ihrem Säugling oder Kleinkind zu erkennen.

Die Binokulare Refraktionsmessung gehört derzeit nicht zum Standard-Katalog der Krankenkassen, weshalb die entstehenden Kosten leider selbst zu tragen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen jedoch die Gesetzlichen Krankenkassen einen Teilbetrag. Dieser wird Ihnen im Anschluss erstattet. Bitte fragen Sie daher bei der für Sie zuständigen Krankenkasse nach.

Fazit

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen U7 beim Kinderarzt, welche im Alter von 21-24 Monaten stattfindet, sollten Eltern zusätzlich eine augenärztlich-orthoptistische Untersuchung bei Ihrem Kind durchführen lassen.

Nehmen Sie das bestehende Angebot wahr und vereinbaren Sie einen Augenarzttermin für Ihr Kind in der Kindersprechstunde.

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