Artikel 15/03/2020

Influenza: Risikogruppen & Kosten bei Grippe-Impfung

Oguz Selim Ilkgün Hals-Nasen-Ohren-Arzt
Oguz Selim Ilkgün
Hals-Nasen-Ohren-Arzt
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Zu Zeiten der Corona-Virus-Pandemie geraten andere wichtige Gesundheitsthemen in den Hintergrund. Die Grippe oder Influenza ist eine ernst zunehmende Erkrankung. Jedes Jahr ist die Influenza verantwortlich für hunderte bis tausende Todesfälle.

Die Grippesaison dauert noch bis Mitte Mai an!

Wer sollte sich impfen lassen?

Für manche Menschen kann die Grippe sehr gefährlich werden. Wer genau die Risikogruppen sind, zeigt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut. Dieses Gremium aus ehrenamtlich tätigen Experten spricht regelmäßig auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse Empfehlungen aus, wer sich gegen Grippe impfen lassen sollte.

Laut STIKO ist eine Grippeschutzimpfung insbesondere für folgende Personengruppen wichtig:

  • über 60-Jährige
  • Schwangere ab der 14. Schwangerschaftswoche
  • Menschen jeglichen Alters mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung durch ein Grundleiden (z. B. chronische Erkrankung der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Diabetes, Multiple Sklerose, HIV)
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
  • Menschen, die regelmäßig engen Kontakt mit jemandem aus den oben genannten Risikogruppen haben, z. B. durch einen gemeinsamen Haushalt oder den Beruf
  • Menschen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln, um problematische Doppelinfektionen (Stichwort: Vogelgrippe) zu vermeiden

Auch Personen außerhalb der Risikogruppen wird die Impfung nicht abgeraten. Das bedeutet, bei jedem kann, nach individueller Abwägung, die Impfung durchgeführt werden.

Zahlt die Private Krankenversicherung die Grippeschutzimpfung?

Viele PKV-Unternehmen folgen wie die GKV den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Das bedeutet: Wer zu den oben genannten Personengruppen zählt, kann davon ausgehen, dass seine private Krankenversicherung die Kosten für die Impfung gemäß den Versicherungsbedingungen übernimmt.

Verweist der Versicherer in den Bedingungen nicht auf die STIKO, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass er die Impfkosten nicht erstattet. Wer in den Tarifbedingungen keine Antwort auf seine Frage findet, sollte sich deshalb zur Klärung der Frage direkt an den Versicherer wenden.

Selbst bei einem vereinbarten Selbstbehalt müssen die Versicherten nicht unbedingt selbst für die Impfung aufkommen: In vielen Tarifen bezieht sich der Selbstbehalt explizit nicht auf Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Das hat den weiteren Vorteil, dass die Grippeschutzimpfung dann auch nicht eine mögliche Beitragsrückerstattung gefährdet.

Vor der Impfung erfolgt eine Beratung und eine kurze medizinische Checkup-Untersuchung.

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