Artikel 01/02/2012

Hilfsmittel und Bandagen auf Rezept

Team jameda
Team jameda
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Hilfsmittel (Inhalationsgeräte, Inkontinenzbedarf, Rollstühle, Pflegebetten u.v.m.) und Bandagen (Gelenk- oder Stützbandagen, Kompressionsstrümpfe, Orthesen) können auf ärztliche Verordnung nur mehr von spezialisierten Leistungserbringern abgerechnet werden. Leider besitzen immer weniger Fachgeschäfte wie Apotheken und Sanitätshäuser die entsprechenden Zulassungen und Lieferverträge. Denn dieKrankenkassen stellen sehr hohe Anforderungen an Fachpersonal und Räumlichkeiten.

Zum zusätzlichen Fachpersonal gehören je nach Art der Versorgung vor allem Medizinprodukteberater, Orthopädiemechaniker oder -techniker und Krankenschwestern. Zusätzlich werden eine umfangreiche Produktauswahl sowie Lagerräume, Reinräume und Werkstätten vorausgesetzt.

Für einige der verordnungsfähigen Hilfsmittel bedarf es trotz alledem einer vorhergehenden Kostenübernahmeerklärung durch die jeweilige Krankenkasse. Dies übernimmt in der Regel das Fachgeschäft für die Patienten.

Die Bearbeitungsdauer für den Antrag liegt je nach Krankenkasse zwischen drei und 14 Tagen. Die Patienten mögen also rechtzeitig die Versorgung angehen.

Eine Versorgung soll wirtschaftlich und vorausschauend erfolgen. Wirtschaftlich bedeutet, der Patient soll von jedem Hilfsmittel die Ausführung und Menge erhalten, die seinem aktuellen Krankheitszustand medizinisch angemessen ist. Vorausschauend bedeutet, dass der Patient seinem möglichen Krankheitsverlauf entsprechend versorgt wird.
Dabei kann ein einfaches Badebrett als Duschhilfe heute durchaus ausreichend und angemessen sein, jedoch nicht, wenn vorauszusehen ist, dass in naher Zukunft der sich verschlechternde Krankheitsverlauf den Einsatz eines Badelifters notwendig machen wird. Eine Um- beziehungsweise Doppelversorgung käme hier teurer als der sofortige Einsatz des höherwertigen Hilfsmittels.

Wichtig: Hilfsmittel, welche Sie über Rezept erhalten, sind in der Regel nur geliehen! Sie müssen zurückgegeben werden, wenn die Gründe für die Verwendung entfallen. Dafür bekommen Sie aber auch kostenlosen Ersatz, wenn ein Hilfsmittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch kaputt gehen sollte.

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