Artikel 16/02/2020

Sonnenbrand, Hautkrebs & Co.: 5 Mythen rund um Sonnenschutz

Prof. Dr. med. Philipp Babilas Hautarzt (Dermatologe), Allergologe
Prof. Dr. med. Philipp Babilas
Hautarzt (Dermatologe), Allergologe
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Anlässlich des Weltkrebstages am 04. Februar 2020 fordert die Deutsche Krebshilfe gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) ein bundesweites Verbot von Solarien. Der Grund: Ebenso wie natürliche UV-Strahlung ist künstliche UV-Strahlung ein zentraler Krebsrisikofaktor.

Die Haut vor den schädlichen UV-Strahlen zu schützen, ist wichtig, um Hautkrebs vorzubeugen und die Barrierefunktion unseres größten Organs aufrechtzuerhalten. Nach wie vor kursiert viel Halbwissen zum Thema Sonnenschutz. Daher deckt dieser Beitrag fünf Mythen rund um das Thema Sonnenschutz auf.

1. Im Schatten ist Sonnenschutz nicht notwendig

Besonders während der Mittagsstunden ist der Aufenthalt im Schatten sinnvoll. Sich mit Sonnenschutz einzucremen ist jedoch trotzdem Pflicht, denn durch Partikel in der Luft werden Sonnenstrahlen umgelenkt. Damit treffen immer noch circa 80 Prozent der UV-Strahlen trotz des Aufenthalts im Schatten ungehindert auf die Haut. Das gilt besonders, wenn Sie am See oder Pool liegen, denn das Wasser reflektiert einen Großteil der Sonnenstrahlen.

2. Gebräunte Haut braucht wenig bis keinen Sonnenschutz

Je nach Hauttyp halten die Hautzellen Sonneneinstrahlung unterschiedlich lange aus, bevor sie Schaden nehmen und ein Sonnenbrand entsteht. Man nennt dies Eigenschutzzeit. Bei generell dunklerem Teint ist diese höher als etwa bei einem sehr hellen Hauttyp.

Zwar verlängert sich die Eigenschutzzeit bei gebräunter Haut. Der Unterschied ist jedoch so gering, dass Sie auf Sonnenschutz auch bei brauner Haut nicht verzichten sollten.

3. Mit der Nutzung eines Solariums lässt sich vor dem Urlaub ein Eigenschutz aufbauen

Die Nutzung eines Solariums mit dem Ziel der Bräunung der Haut führt nicht zu einer verlängerten Eigenschutzzeit. Die Idee des Vorbräunens im Solarium ist somit nicht zielführend, im Gegenteil, die Haut wird doppelt geschädigt.

Einmal durch die ungesunde Exposition zu UV-Licht im Sonnenstudio und dann noch einmal im Urlaub selbst. Denn viele Menschen gehen irrtümlich davon aus, keinen Sonnenschutz mehr zu benötigen.

4. Wasserfeste Sonnencreme ist tatsächlich wasserfest

Das ist leider nicht so. Zwar hält wasserfeste Sonnencreme länger auf der Haut als herkömmliche Produkte, allerdings hat sich nach etwa 20 Minuten im Wasser der Lichtschutzfaktor um die Hälfte reduziert. Die Sonnenstrahlen selbst kommen jedoch zum Großteil mühelos durch die Wasseroberfläche.

Zusätzlich setzt durch die Wassertropfen auf der Haut eine Art Lupeneffekt ein. Sie bündeln die Strahlen und konzentrieren sie an einem Punkt: die unter dem Wassertropfen liegende Haut.

Dabei hilft es auch nicht, im Wasser zusätzlich ein Shirt zu tragen, da es eng am Körper anliegt, sobald es nass geworden ist. Besonders helle Kleidung aus Baumwolle hat den Strahlen kaum einen nennenswerten Schutz entgegenzusetzen (egal ob trocken oder nass). Daher ist es wichtig, sich nach dem Baden jedes Mal neu einzucremen.

5. Sobald der Sonnenbrand heilt, ist das Schlimmste überstanden

Wenn das unangenehme Gefühl auf der Haut verschwindet und die Rötung langsam zurückgeht, sind die oberflächlichen Schäden der Haut geheilt. Entwarnung kann deshalb jedoch nicht gegeben werden.

Denn wer sich regelmäßig jedes Jahr einen Sonnenbrand einfängt, riskiert Hautkrebs. Die Reparatursysteme heilen den Sonnenbrand zwar. Doch unsere Haut hat ein gutes Gedächtnis und ist nachtragend. Verbrennt die Haut zu oft, können Zellen so stark geschädigt werden, dass es zu mutierten Zellen kommt – ein Tumor entsteht.

Auf diese Weise zahlen viele Menschen Jahre später den Preis für Unachtsamkeit im Umgang mit UV-Strahlung. Konsequenter Sonnenschutz und regelmäßige Hautkrebsuntersuchungen beim Dermatologen sind wichtig, um das größte Organ des Menschen gesund zu erhalten.

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