Artikel 31/03/2019

Neue Gesetzgebung zur Tattooentfernung: Wer darf behandeln?

Team jameda
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Tattoos werden beliebter und immer mehr Menschen lassen sich eine Tätowierung stechen, ob mit tiefgehender Bedeutung oder lediglich ein schönes Motiv, das die Haut verzieren soll. Jedoch passiert es häufig, dass das Tattoo im Laufe der Zeit nicht mehr gefällt oder nicht zur eigenen Persönlichkeit passt. In solch einem Fall liegt es nahe über eine Tattooentfernung nachzudenken.

Lange Zeit war es möglich, das Tattoo schnell und günstig bei einem Kosmetikstudio, dem Tattoostudio oder einem Heilpraktiker entfernen zu lassen, in den meisten Fällen jedoch mit unschönen Nebenwirkungen. Deshalb soll die Durchführung einer Tattooentfernung mit dem Laser bald bestimmten Regeln unterliegen, die bereits vom Gesetzgeber festgelegt wurden.

Beschluss ab 2020 gültig

Ab dem Jahr 2020 wird es in Deutschland nur noch Ärzten mit entsprechender Fachkunde erlaubt sein, eine Entfernung von Tattoos oder Permanent Make-up mit dem Laser vorzunehmen. Dies besagt die neue Gesetzgebung, welche im Oktober 2018 vom Bundesrat in Berlin beschlossen wurde. Grund hierfür sind die gesundheitlichen Risiken, die mit solch einer Behandlung einhergehen. Dazu gehören zum Beispiel Verbrennungen, Pigmentstörungen, Narben oder allergische Reaktionen, die auftreten können.

Gefordert wurde solch eine Einschränkung der Tattooentfernung auch vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), welches bei einer Umfrage herausgefunden hat, dass bei circa einem Fünftel aller kosmetischen Behandlungen mit starken Lichtquellen bleibende Nebenwirkungen, zum Beispiel Narben, auftraten.

Welche Methode ist betroffen?

Die Gesetzgebung beinhaltet nur die Behandlung mit dem Laser. Andere Tattooentfernungsmethoden, wie beispielsweise die Dermabrasion, sind hiervon nicht betroffen und dürfen weiterhin von Mitarbeitern von Kosmetikstudios oder Heilpraktikern durchgeführt werden.

Bei der Tattooentfernung mit dem Laser werden die Farbpartikel der Tätowierung mit Licht in einer bestimmten Wellenlänge zersprengt, vom Lymphsystem abtransportiert und anschließend im Körper eingelagert. Wichtig ist, dass diese Wellenlänge zum Farbstoff passt. Ansonsten ist die Entfernung nicht erfolgsversprechend.

Der Umgang mit dem Laser bedarf fachärztlicher Expertise. Die Ärzte machen sich vor der Behandlung ein genaues Bild von dem Patienten und der Beschaffenheit des Motivs. Basierend darauf werden die Laserbehandlungen mit höchster Sorgfalt ausgeführt. Der Arzt wurde zum Umgang mit dem Laser geschult und kann dessen Wirkung am besten einschätzen. Neben Hautärzten und plastischen Chirurgen werden weitere Fachärzte zur Laserbehandlung berechtigt sein, wenn sie anhand von Fortbildungen die nötigen Qualifikationen nachweisen können.

Bisher konnte die Laserbehandlung von jeder Person durchgeführt werden, ohne besondere Qualifikationen. Meistens wurden sie von Kosmetik-, Tattoostudios oder Heilpraktikern angeboten, da nur ein Lasergerät und ein Gewerbeschein notwendig waren. Für den Betrieb des Lasers reichte ein Wochenendkurs.

Ansprechpartner für die Laserbehandlung

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