Artikel 14/11/2010

Nagelblitzen - Eine neue Behandlung von Nagelpilz

Dr. med. Robert Kasten Hautarzt (Dermatologe), Allergologe
Dr. med. Robert Kasten
Hautarzt (Dermatologe), Allergologe
nagelpilz-behandlung

Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass fast jeder zehnte Deutsche unter einer Pilzinfektion der Zehen- oder Fingernägel leidet. In der Folge der Pilzerkrankung verfärben sich die Nägel gelblich-bräunlich und verhornen krümelig. Solche Nägel stellen eine Infektionsquelle für andere Körperstellen oder andere Menschen dar und sind außerdem nicht schön anzusehen. Die Diagnose der Nagelpilzinfektion wird vom Dermatologen gestellt, der die Erkrankung von anderen Nagelstörungen unterscheiden kann.

Zur Behandlung können Cremes, Lacke oder Tabletten eingesetzt werden, die regelmäßig angewendet werden müssen. Je nach Stärke des Befalls kann sich eine Behandlung über ein Jahr hinziehen.

Von der amerikanischen Gesundheitsbehörde wurde vor kurzem die Laserbehandlung von Nagelpilz (‘Nagelblitzen’) als alternative Behandlungsmethode offiziell zugelassen. Bei der Laserbehandlung durchdringt der Laserstrahl das Nagelgewebe und tötet den Pilz ab während er die umgebende Haut schont. Die Behandlung erfolgt in der dermatologischen Facharztpraxis und kann im Abstand von 4-6 Wochen wiederholt werden.

Die Erfolgsrate des Nagelblitzens liegt bei ca. 80 % und zeigt sich so, dass der Nagel gesund nachwächst. Das Nagelblitzen hat keine ernsten Nebenwirkungen. Dagegen können bei medikamentösen Behandlungen von Nagelpilz eine Leberschädigung und Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln auftreten.

Es entfällt für die meisten Patienten außerdem das Auftragen von Cremes und Lacken. In jedem Fall sollten die Füße täglich gewaschen und anschließend gut abgetrocknet oder sogar trocken geföhnt werden. Socken sollten bei 60° C gewaschen und die Schuhe regelmäßig gelüftet und mit einem Antipilzpuder behandelt werden. Nur so kann die erneute Selbstansteckung mit dem Pilz verhindert werden. Das Nagelblitzen stellt eine neuste und modernste Behandlungsmethode von Nagelpilz dar. Sie kann nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Der Wert einer Behandlung richtet sich nach der Ausdehnung des Nagelpilzes und der Schwere des Befundes.

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