Artikel 19/03/2021

Private Psychotherapie als echte Alternative: 7 Vorteile

Team jameda
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Jeder Mensch, der in einer akuten Krisensituationen steckt, braucht Hilfe und das sofort. Denn die Heilung einer belasteten Seele ist genauso dringlich wie die Behandlung eines gebrochenen Fußes.

Nicht jeder ist sich dessen bewusst. Viele warten, bis ein Platz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung frei wird. Das kann mittlerweile drei bis sechs Monate dauern und aufgrund der aktuellen Lage scheint sich diese Situation nur noch weiter zu verschlimmern.

Immer mehr Psychotherapeuten gehen daher einen anderen Weg. Sie verzichten freiwillig auf die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen, denn sie wissen: Der Erfolg einer Behandlung ist umso wahrscheinlicher, je eher der Patient in die Praxis kommt.

Zusätzlich kann er die Therapieform und Länge der Behandlung individuell an die Bedürfnisse des Patienten anpassen und ist nicht von den Vorgaben der Krankenkassen abhängig.
Was sind die Vorteile für den Hilfesuchenden? Hier ein Überblick:

1. In Privatpraxen bestehen kaum Wartezeiten

Wie bereits erwähnt, bekommen Patienten in den meisten Privatpraxen innerhalb weniger Tage oder Wochen einen Ersttermin. Somit besteht die Möglichkeit zu intervenieren, bevor das Problem volle Fahrt aufnimmt und es zu einer ausgereiften klinischen Störung kommt.

2. Eine Privatpraxis gewährt Privatsphäre

Nicht selten vermeiden Personen den Gang zum Psychotherapeuten, um nicht von Bekannten oder Verwandten erkannt zu werden. Besonders Menschen in Führungspositionen ist ein hohes Maß an Diskretion wichtig. In Privatpraxen können Termine so gelegt werden, dass sich die Klienten nicht im Warteraum begegnen.

Bekanntlich sind selbst größere Städte Dörfer, wenn es um stigmatisierende Eigenschaften wie eine psychologische Erkrankung geht. Darum erfreut sich die psychologische Online-Behandlung auch einer immer größeren Beliebtheit.

3. Sie vermeiden eine amtliche Registrierung Ihrer psychischen Erkrankung

Ein weiterer Punkt, über den sich viele nicht bewusst sind, ist die Notwendigkeit einer Diagnose für eine Kassenbehandlung. Die Diagnose, die vom Hausarzt gestellt wird, wird jedoch registriert und kann sich nachteilig auf die zukünftige berufliche Karriere auswirken.

So greifen etwa Krankenkassen oder Berufsunfähigkeits-Versicherungen auf jene Informationen zurück, um über Aufnahmeanträge zu entscheiden. Auch im Prozess einer Verbeamtung spielen derartige Vorinformationen eine wichtige Rolle sowie bei der Entscheidung rund um die Besetzung von Führungspositionen.

Auch bei juristischen Prozessen können einst gestellte Diagnosen negativ auf das Verfahren einwirken. Zwar stehen Ärzte unter Schweigepflicht und Gutachter sind angehalten, sich nicht von früheren Diagnosen beeinflussen zu lassen. Doch ist die Enthebung der Schweigepflicht für ein Gutachten ein Routineverfahren und wenn das Gericht „F31-Bipolare affektive Störung“ in der Akte liest, macht das unweigerlich Eindruck (Stichwort: „Primacy-Effekt“ oder „Halo-Effekt“).

Natürlich ist in vielen Notfällen der Gang zum Arzt oder in die Klinik ein absolutes Muss. Die oben genannten Überlegungen sollten uns nicht davon abhalten, wenn unmittelbare Gefahr für unsere Gesundheit und die Gesundheit von anderen besteht. Es stellt sich jedoch die Frage, ob man bei noch vorhandenen emotionalen, kognitiven und finanziellen Ressourcen das Heft nicht lieber selbst in die Hand nimmt und sich lieber zuerst private Unterstützung sucht.

In Privatpraxen ist eine Diagnosestellung für den Behandlungsbeginn nicht immer von Nöten. Meist bewegt sich die Behandlung der Klienten dort ohnehin in einem Kontinuum zwischen der Psychotherapie und dem Life-Coaching. Denn aus der Perspektive der Salutogenese (Antonovsky, 1997) sind wir alle nicht entweder krank oder gesund, sondern bewegen uns irgendwo zwischen diesen beiden Polen.

4. Privattherapeuten sind unabhängig in der Wahl ihrer Methoden

Während die Krankenkasse nur Behandlungen nach verhaltenstherapeutischen, systemischen und psychoanalytischen Methoden bezahlt, kann in einer Privatpraxis die Wahl der Methode und auch die Länge der Behandlung ganz an die Bedürfnisse des Patienten angepasst werden. So werden auch tiefgreifendere Verfahren angeboten wie etwa Hypnose oder transpersonale Therapien wie etwa die Regressions- oder Rückführungstherapie.

Auch Präventionen und Kurzzeittherapien sind in diesem Zusammenhang möglich. Es ist in Privatpraxen ohnehin mehr die Regel als die Ausnahme, dass Klienten, die rechtzeitig den Therapeuten aufsuchen, nur wenige Sitzungen benötigen (im Schnitt um die sechs Sitzungen), um ihr „Thema“ zum Abschluss zu bringen.

Eine Langzeittherapie (ab einem Jahr und mehr) ist in einer Privatpraxis aus finanzieller Sicht nicht sinnvoll und sollte daher, wenn angestrebt, bei einem Kassentherapeuten beantragt werden.

5. Die Kosten für eine Privatbehandlung halten sich in Grenzen

Der Privatpsychologe hat dem Patienten ein Therapieangebot zu unterbreiten, in dem Kosten und Länge der Behandlung geregelt sind.

Wie bereits erwähnt, handelt es sich hierbei meist um sechs Sitzungen zu jeweils ein bis zwei Stunden. Wiederum abhängig davon, ob der Therapeut 80,- € oder 200,- € pro Stunde anberaumt, ergibt sich für die gesamte Therapie eine Kostenspannweite von 480,- € bis 2400,- €.

Abgerechnet wird von Stunde zu Stunde. Somit verteilen sich die Kosten (bei zwei Sitzungen pro Monat) über einen Zeitraum von etwa drei Monaten.

Der Patient hat also Zeit, die Erfolge der einzelnen Sitzungen zu eruieren und zu entscheiden, ob Kosten und Nutzen für ihn im richtigen Verhältnis stehen.

6. Der Privattherapeut kann dem Patienten helfen, die Zeit bis zur Aufnahme bei einem Kassentherapeuten oder bis zum Beginn einer Kur zu überbrücken

Wenn abzusehen ist, dass es für die Lösung einer Problematik einer längerfristigen Behandlung bedarf, kann bis zur Aufnahme bei einem Kassentherapeuten oder bis zum Beginn einer Kur die Leistung eines Privattherapeuten in Anspruch genommen werden.

Oft werden zudem gesonderte Tarife für Arbeitslose, Studenten oder Harzt IV-Empfänger angeboten, um Betroffenen in finanziellen Notlagen eine Behandlung zu ermöglichen. Denn wie bereits erwähnt: Es kann dauern, bis an der Klinik ein Platz frei wird, die Kur genehmigt wird oder der Kassentherapeut wieder Zeit für einen neuen Klienten hat.

7. Auch Privattherapeuten unterstehen der Schweigepflicht

Zum Abschluss sei noch erwähnt: Natürlich unterstehen private Psychologen und Heilpraktiker genauso der Schweigepflicht wie jeder andere Arzt und Psychotherapeut.

Fazit

Wer die Zeichen einer Bedrohung für die eigene Seele zur rechten Zeit erkennt und die finanzielle Möglichkeit hat, etwas dagegen zu tun, für den ist ein Gang zum privaten Psychotherapeuten eine echte Option.

Es bietet sich dort die Möglichkeit eines kurzfristigen Termins und der Therapeut kann die Behandlungsmethode, Dauer und Intensität der Behandlung an die Bedürfnisse des Patienten anpassen.

Privatpraxen sind für gewöhnlich auf höchste Diskretion für den Klienten ausgelegt und der Privattherapeut unterliegt genauso der Schweigepflicht wie auch jeder andere Arzt und Therapeut.
Die Kosten halten sich durch eine verkürzte Behandlungszeit im Rahmen und es ist keine Registrierung einer psychischen Erkrankung in Ihrer Gesundheitsakte von Nöten.

Literaturverzeichnis

  • Antonovsky, A. (1997). Salutogenese. Zur Entmystifizierung der Gesundheit. Tübingen, 11.

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