Artikel 14/09/2013

Reine Expertensache: Faltenbehandlung mit Botox® und Hyaluronsäure

Dr. med. Simone Hellmann Plastischer & Ästhetischer Chirurg, Facharzt für Allgemeinchirurgie
Dr. med. Simone Hellmann
Plastischer & Ästhetischer Chirurg, Facharzt für Allgemeinchirurgie
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Die Anzahl minimal-invasiver Verfahren wie Faltenbehandlungen mit Botox® und Fillern (z.B. Hyaluronsäure) steigt jährlich erheblich. In gleichem Maße drängen Behandler auf diesen Markt, die nicht fachärztlich ausgebildet sind oder gar keinen medizinischen Hintergrund aufweisen. In Folge dessen werden plastische Chirurgen zunehmend mit Komplikationen nach derartigen Injektionen durch fachfremde Anwender konfrontiert. Das Ziel dieses Artikels ist es daher, Patienten zu sensibilisieren, wie wichtig Sicherheit bei minimal- invasiven Eingriffen ist, und dass diese Sicherheit nur bei einem spezialisiert ausgebildeten Facharzt zu erwarten ist.

Grundsätzlich ist es in Deutschland derzeit jedem approbierten Arzt unabhängig von seiner eigentlichen Facharztausbildung gestattet, derartige Füllsubstanzen wie z.B. Hyaluronsäure oder das Medikament Botulinumtoxin zu spritzen. Die Ausbildung für die korrekte Durchführung der Injektionen ist wenig standardisiert und kontrolliert. Häufig fehlen daher den nicht spezialisierten Fachärzten die anatomischen Kenntnisse, die praktische Erfahrung sowie das Know-how im Umgang mit Risiken oder Nebenwirkungen. Auch nicht ärztlich ausgebildeten Berufen wie Heilpraktikern ist es gestattet, Hyaluronsäuren zu injizieren, allerdings dürfen keine Medikamente verabreicht werden, folglich auch kein Botulinumtoxin. Kosmetikerinnen ist die Injektion von Hyaluronsäure und Botulinumtoxin per Gesetz grundsätzlich untersagt.

Minimal-invasive Behandlungen mit Botox® oder Hyaluronsäure erscheinen den Patienten oftmals recht simpel. Daher wird die Auswahl des Verfahrens nach der scheinbaren Machbarkeit und die des Behandlers nach einem besonders günstigen Preis entschieden. Dies birgt ein nicht unerhebliches Risiko für die Patienten, denn nur die professionellen Injektionstechniken auf der Basis einer fundierten Kenntnis der Anatomie ermöglichen dem spezialisierten Behandler ein gutes Ergebnis. Zumal heutzutage von erfahrenen Anwendern nicht mehr nur einzelne Falten behandelt werden, sondern auch verlorenes Volumen wieder ersetzt wird. Dies erfordert eine ständige Weiterbildung des injizierenden Facharztes möglichst auf internationalem Niveau, was nicht mit den Attributen ‘billig und einfach’ korrespondieren kann. Ein seriöser Experte auf dem Gebiet der minimal-invasiven Therapien beherrscht die Gesichtsanatomie und wird individuelle Behandlungsmöglichkeiten vorschlagen, aber auch von angedachten Eingriffen aufgrund fehlender Indikation abraten.

Zusätzlich finden sich zahlreiche nicht korrekte Informationen über die zu verwendenden Produkte. Richtig ist, dass der Wirkstoff Botulinumtoxin ein zugelassenes Medikament ist. Zudem ist es ein sehr sensibles Produkt. Wichtig sind die Reinheit des Wirkstoffs und die korrekte Herstellung sowie Lagerung. Bei zwei der drei in Deutschland zugelassenen Präparate darf eine kontinuierliche Kühlkette nicht unterbrochen werden und während der Behandlung muss selbstverständlich eine sterile Handhabung des Produkts gewährleistet sein. Besondere Vorsicht ist daher derzeit bei im Internet angebotenen Botoxvarianten aus China, Asien oder Polen geboten, die unwissenden Patienten gerne als ‘Billig-Botox’ verkauft werden.

Hyaluronsäuren sind keine Medikamente, sondern sogenannte Medizinprodukte. Sie unterliegen in Deutschland nicht der Medikamentenzulassung, sondern nur der Medizinprodukteverordnung. Hier ist daher äußerste Sorgfalt bei der Auswahl des Produktes geboten, um Komplikationen wie Fremdkörperreaktionen zu vermeiden.

Das injizierte Produkt ist wichtig, aber viel wichtiger ist die Expertise des verabreichenden Arztes. International spricht man in diesem Zusammenhang gern von den drei „P“ des Erfolges – „physician, product and patient“. Nur wenn alle drei Faktoren zusammen passen, lässt sich ein optimales Ergebnis mit geringem Risiko für Nebenwirkungen erzielen.

Um die Auswahl des Arztes zu erleichtern, soll zu guter Letzt auf Warnsignale aufmerksam gemacht werden, die bei einem erfahrenden und ausgebildeten Behandler niemals auftreten sollten:

  • Der Behandler bietet erhebliche Rabatte seiner Dienstleistungen an, da er die Substanzen günstiger aus dem Ausland bezieht.
  • Der Behandler kann keine Angaben zum Produkt machen, das er verwendet.
  • Der Behandler bietet eine Heim-Behandlung oder ‘Botox®-Party’ außerhalb der Praxisräumlichkeiten an.
  • Der Behandler weigert sich, die Originalverpackung des verwendeten Produktes oder die Substanzflasche zu zeigen.
  • Der Patient erhält vor der Behandlung keine schriftliche Information, kein ärztliches Aufklärungsgespräch und muss keine Einwilligung zur Behandlung per Unterschrift leisten.
  • Eine Aufklärung über Komplikationen und mögliche Nebenwirkungen der Behandlung unterbleibt.
  • Es findet kein ärztliches Vorgespräch über vorangegangene Behandlungen, Medikamente oder Allergien statt.
  • Der Behandler will oder kann keine Vorher-Nachher-Bilder seiner Patienten demonstrieren.
  • Es werden dem Patienten keine Hinweise zur Nachbehandlung ausgehändigt und es wird kein Kontrolltermin vereinbart.
  • Die Mitarbeiter des Behandlers sind unqualifiziert und die Behandlungen werden von nicht- ärztlichem Personal durchgeführt.

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