zehenverkuerzung

Eine Überlänge einzelner Zehen kann aus ästhetischen Gründen störend sein, am häufigsten ist der zweite Zeh betroffen (sog. „griechische Fußform“). Nicht selten bestehen auch Probleme beim Tragen von geschlossenen Schuhen, wenn es über die Jahre zu schmerzhaften Druckstellen oder gar dauerhafter Verformung der Zehen zur Seite oder nach unten (Hammerzehen) kommt. In beiden Fällen bietet heute die moderne Fußchirurgie ausgezeichnete Möglichkeiten, betroffenen Patienten zu helfen.

Die operative Verkürzung bzw. Begradigung lässt sich üblicherweise problemlos ambulant und in alleiniger Betäubung der Zehen (sogenannte Oberst-Anästhesie) durchführen, bei Bedarf natürlich mit einer Sedierung („Dämmerschlaf“). Selbstverständlich sind auch Vollnarkosen möglich.

Ein kleines Stück Knochen wird aus dem Inneren des Zehs entfernt und anschließend eine Ruhigstellung mit Hilfe kleiner Drähte (die nach 4 Wochen schmerzfrei wieder gezogen werden), Schrauben, oder seit einiger Zeit auch Mini-Implantaten verschiedener Hersteller erzielt, welche im Zeh verbleiben können.

Im Anschluss werden die Haut und die darunter liegenden Weichteile plastisch-chirurgisch gestrafft, kosmetische Nahttechniken können hierbei für unauffällige Narben sorgen. Eine Zehenverkürzung lässt sich sowohl an mehreren Zehen wie auch an beiden Füßen gleichzeitig durchführen, wenn dies vom Patienten gewünscht wird.

Die Nachbehandlung gestaltet sich im Allgemeinen unkompliziert: Einnahme von Schmerzmitteln (z.B. Diclofenac) für wenige Tage, Ziehen der Fäden nach etwa zwei Wochen, Tragen eines Verbandschuhs (mit dem Auftreten und Laufen sofort möglich ist) für 3-4 Wochen. Leichte Schwellungen der Zehen können für wenige Wochen, in seltenen Fällen auch Monate auftreten.

Die Kosten einer rein ästhetischen Zehenverkürzung werden von den Krankenkassen nicht getragen, bei dauerhafter, schmerzhafter Verformung (Hammerzehen) hingegen schon. Zehenverkürzungen zählen heute zu den häufigsten Eingriffen in der Ästhetischen Fußchirurgie.

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