Artikel 07/10/2013

Bleaching selber machen?

Team jameda
Team jameda
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Seit Oktober 2012 gibt es für das Bleaching neue Richtlinien. Demnach darf die Zahnaufhellung nur noch in einer Zahnarztpraxis vorgenommen werden. Hintergrund ist die Tatsache, dass man für Patienten mehr Sicherheit beim Bleaching schaffen will - einerseits bezogen auf gesundheitliche Aspekte, andererseits im Hinblick auf das Bleaching-Ergebnis. Dafür hat die EU Änderungen in den Kosmetikrichtlinien beschlossen, die nun bereits seit einem Jahr Gültigkeit haben.

Was bedeutet das in der Praxis?
Es gibt jetzt nur noch zwei Verfahren zum Aufhellen der Zähne: das In-Office-Bleaching und das Home-Bleaching. In-Office-Bleaching erfolgt ausschließlich in der Praxis. Beim Home-Bleaching gilt das nur für die erste Anwendung mit einem Bleichgel. Die Folgeanwendungen kann man zuhause vornehmen. Dafür ist der Wasserstoffperoxid-Gehalt im Home-Bleaching-Gel aber auch deutlich niedriger, er liegt bei etwa 7,5 bis 15 %. Bleaching-Gels, die nur in der Zahnarztpraxis angewendet werden dürfen, haben eine Wasserstoffperoxid-Konzentration von etwa 35 %.

Im frei verfügbaren Handel darf es nur noch Bleaching-Mittel geben, die weniger als 0,1 % Wasserstoffperoxid enthalten. Aber wenn man die Zahlen vergleicht, kann man sich gut vorstellen, dass eine solch schwache Konzentration von Bleichstoffen nicht mehr zu einem sichtbaren Aufhellungseffekt an den Zähnen führen kann.

Übrigens stellt man auch Carbomidperoxid aus Wasserstoffperoxid her - unter Zusatz von Harnstoff. Entsprechend fallen auch Bleichmittel unter die neue Verordnung, die statt Wasserstoffperoxid mit Carbomidperoxid deklariert sind.

Auf welche Sicherheitskriterien spielt die neue Richtlinie überhaupt an?
Wenn das Bleaching professionell und unter Beachtung aller Vorsichtsmaßnahmen durchgeführt wird, ist es ungefährlich. Problematisch kann es allerdings sein, wenn Bleichgel wegen schadhafter Füllungen oder Randspalten ins Zahninnere gelangt. Darüber hinaus muss das Zahnfleisch entzündungsfrei sein und während der Zahnaufhellung vor dem Kontakt mit Bleichgel geschützt werden. Ob Zahnfüllungen intakt sind oder schadhaft, kann nur der Zahnarzt feststellen. Deshalb muss vor einer Bleaching-Maßnahme immer eine ausgiebige Kontrolluntersuchung stattfinden. Für das ästhetische Gesamtergebnis ist entscheidend, dass die Zähne vor dem Bleaching gründlich gereinigt werden, damit es keine unschöne Fleckenbildung gibt. Und man muss bedenken, dass sich nur natürliche Zahnsubstanz bleichen lässt. Kronen, Brücken oder sichtbare Füllungen an den Frontzähnen kann man nicht aufhellen.

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