Artikel 12/07/2010

Wie finde ich einen guten Zahnarzt?

Team jameda
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Andere wiederum wollen es möglichst ‘billig’ haben, wieder andere schätzen die ‘sanfte’ Behandlung über alles. Diese unterschiedlichen Vorstellungen lassen sich beliebig fortsetzen, zeigen aber bisher deutlich, dass keine Normierung möglich ist.

Die überwiegende Anzahl der Patienten (> 90 %) wechselt ihre Zahnarztpraxis nicht oder nur selten, sie kennen ihre Zahnärztin oder ihren Zahnarzt, haben ein langjähriges Vertrauen in die Praxis und die Praxis kennt sie. Probleme ergeben sich häufig durch einen Wohnortwechsel oder wenn der Praxisinhaber nicht mehr zur Verfügung steht. In solchen Fällen entscheidet man sich dann meist - Untersuchungen sagen zu über 75 % - nach der Mundpropaganda aus dem Freundes-, Bekannten- oder Arbeitskollegenkreis. Zusätzlich gibt es einige Kriterien, nach denen Sie sich auf Grund Ihrer Wünsche und Bedürfnisse orientieren können.

Sie finden eine freundliche Mitarbeiterin am Empfang vor, welche Ihnen - wenn Sie neu sind - die Praxis kurz vorstellt. Nach einem wiederholten Besuch kennt man Sie und redet Sie mit Namen an.

Das Wartezimmer macht einen sympathischen Eindruck, die ausgelegten Illustrierten stammen nicht von der letzten Altpapiersammlung, kurzum: es lenkt Sie von der bevorstehenden Behandlung ab.

Gehörte früher ein volles Wartezimmer zur Qualität des Zahnarztes, so macht dies bei einer reinen Bestellpraxis eher den Eindruck eines mangelnden Zeitmanagements, denn schließlich hat jeder nur zwei Hände. Wenn Sie dann noch trotz fest zugesagtem Termin über eine halbe Stunde warten müssen und keiner unterrichtet Sie entsprechend (Notfälle, die einer dringenden Behandlung bedürfen, gibt es leider auch, aber relativ selten) so sollten Sie dies kritisch hinterfragen, denn schließlich haben auch Sie Besseres zu tun, als Ihre Zeit mit anderen Leidensgenossen zu verbringen.

Vor der zahnärztlichen Behandlung wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, sich mit einer Einmalzahnbürste noch einmal die Zähne zu reinigen.

Ihr Zahnarzt untersucht Sie in regelmäßigen Abständen gründlich und spricht mit Ihnen in einem verständlichen Deutsch über die erhobenen Befunde, deren Behandlung und mögliche Alternativen. Er zieht Sie aktiv in dieses Gespräch mit ein und gibt Ihnen - gerade bei größeren Entscheidungen - eine Bedenkzeit, statt unter Murmeln von unverständlichen lateinischen Worten gleich zum Bohrer zu greifen.

Der Zahnarzt versucht Ihnen, die Angst zu nehmen und behandelt Sie so, dass es nicht zu nennenswerten Schmerzen während der Behandlung kommt. Manchmal geht es leider nicht ganz ohne ab - besonders dann, wenn Sie mit akuten Schmerzen kommen. Lassen Sie es deshalb gar nicht erst soweit kommen.

Sollten Sie Privatpatient sein oder als Kassenpatient Zuzahlungen leisten müssen, so wird mit Ihnen vorher eine Kostenabklärung durchgeführt, denn schließlich wollen Sie nachher nicht nur gut Beißen können und kosmetisch natürlich aussehen, sondern auch in finanzieller Richtung keine böse Überraschung erleben. Manchmal kann es möglich sein, dass sich während der Behandlung etwas schwer Vorhersehbares ergibt; dies sollte aber die Ausnahme sein und nicht die geplanten Kosten verdoppeln.

Falls zahnärztlich nötig oder auf eigenen Wunsch hin, unterweist man Sie ausführlich in einer sinnvollen Mundhygiene und bietet Ihnen eine Professioneller Zahnreinigung (PZR). Ein Teil der Privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen beteiligen sich inzwischen an diesen Kosten und wenn nicht, besser können Sie Ihr Geld auf lange Sicht nicht anlegen!

Falls bei Ihnen gebohrt oder ein anderer schmerzhafter Eingriff durchgeführt werden muss, sollte eine Betäubungsspritze selbstverständlich sein. Nicht nur, dass Sie das Ganze entspannter ertragen können - auch Ihr Zahnarzt kann bei einer Präzisionsarbeit auf kleinstem Raum konzentrierter und exakter arbeiten, wenn Sie nicht dauernd aus verständlichen Gründen Ihre Sitzposition verändern oder zur Ablenkung ständig zum Mundspülbecher greifen.

Füllungen und Zahnersatz sollten - wenn Sie unter regulären Bedingungen gearbeitet worden sind - einige Jahre im Mund verbleiben. Bei den Gesetzlichen Krankenkassen besteht sogar eine zweijährige ‘Garantiefrist’, welche Sie aber nicht dazu ermuntern sollte, mit der zahnärztlichen Arbeit sorglos umzugehen und den Nussknacker und die Zahnbürste in die Ecke zu stellen. Fachleute können meist sehr gut erkennen, ob schlecht gearbeitet wurde oder ob Sie es an der nötigen Sorgfalt haben fehlen lassen. Wenn Sie den Eindruck einer mangelhaften Arbeit haben, sprechen sie zuerst mit Ihrem Behandler darüber und geben sie ihm die Gelegenheit zu einer Nachbesserung, dazu sind Sie sogar juristisch verpflichtet! Sollte es sich um einen echten Mangel handeln und nicht nur um Probleme mit der Eingewöhnungszeit, so wird man diesen Missstand sicherlich abstellen. Bedenken Sie bei aller Kritik aber auch immer, wie die Arbeit zustande gekommen ist: manchmal ist Ihr Zahnarzt - z.B. bei einem behandlungsunwilligen Kind oder bei vorliegend starkem Würgereiz - froh, überhaupt ein objektiv einigermaßen befriedigendes Ergebnis vollbracht zu haben.

Allerdings sollten Sie bei übertriebenen Garantiezusagen hellhörig werden: so ist z.B. eine zehnjährige Garantie auf eine Füllung unseriös, denn es gibt so viele Umstände, die eine zahnärztliche Arbeit schon vorher unbrauchbar machen und nicht im Einfluss des Behandlers liegen. Entweder bezahlen Sie derartige Zusagen schon gleich am Anfang durch einen erheblich höheren Preis oder Ihr Behandler befindet sich in einer solch misslichen Lage, dass ihm jedes Mittel recht ist, um an Ihre Beißerchen zu kommen!

Ihr Zahnarzt hat eine Wiederbestellpraxis nach dem Recall-System: in zahnärztlich notwendigen Abständen werden Sie an einen Kontrolltermin erinnert, um so frühzeitig krankhafte Veränderungen oder Rückfälle zu erkennen und mit geringem Aufwand zu beseitigen; der Langzeiterfolg vieler Behandlungen (z.B. Zahnfleischbehandlungen, Zahnersatz, Implantate) steht und fällt damit, dies haben viele wissenschaftliche Untersuchungen gezeigt. Allerdings müssen Sie um dieses ‘Recall’ selbst bitten, denn eine unaufgeforderte Wiedereinbestellung wird nach den strengen Berufsordnungen als unerlaubte Werbung ausgelegt und bringt Ihren Zahnarzt in arge Schwierigkeiten.

Es gibt also nicht ‘die Empfehlung’, aber wenn Sie anhand der oben genannten Punkte vorgehen, und ein wenig persönlichen Geschmack mit einfließen lassen, können Sie eigentlich nie danebenliegen.

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