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Trotz mehrfacher Versuche, Bitten und Aufforderungen den Schaden beheben zu lassen, wurde mit unterschiedlichen Begründungen die Nachbesserung über das Labor durch den Zahnarzt abgelehnt, obgleich nur 13 Monate vorher das entsprechende Labor eine umfangreiche und teuere Reparatur der Unterkieferprothese durchgeführt hatte.
Daraufhin habe ich mich von meiner Krankenkasse beraten lassen; diese sagte eindeutig, dass der Zahnarzt zur Nachbesserung verpflichtet sei. Ein nochmaliger Versuch beim Zahnarzt die Nachbesserung durchführen zu lassen, scheiterte wiederum. Auf Nachfrage, wie denn genau die Ablehnung des Labors begründet sei, sagte der Zahnarzt, dass es soweit gar nicht gekommen sei, da bereits sein eigener angestellter Techniker zur Ablehnung der Reparatur geraten hätte!
Dr. med. dent. Steffen Krause
Mehr als einem Jahr nachdem ich mich kulanterweise und nach Aufklärung über die schlechte Prognose von dem Patienten zu einer Reparatur seines sehr alten, verschlissenen Zahnersatzes überreden ließ, brachen, wie zu erwarten war, Teile wiederhergestellter Teleskopverblendungen ab. Der Patient suchte daraufhin erneut meine Praxis auf und beharrte auf einer Garantieleistung. Nach gemeinsamer Überprüfung mit meinem Praxis-Zahntechniker teilte ich dem Patienten mit, dass eine erneute Reparatur nicht sinnvoll sei und das Risiko für eine komplette Zerstörung des Zahnersatzes hierbei immer größer würde. Ich bot dem Patienten die Anfertigung eines neuen Zahnersatzes unter Abzug der Kosten für die damalige Reparatur an. Einen Beratungstermin hierfür ließ der Patient verstreichen und schickte mir stattdessen die Aufforderung zur Zahlung eines Betrages für die Kosten einer erneuten Reparatur in einem anderen Zahntechnischen Labor. Um mein Verständnis zu zeigen und um die Angelegenheit ohne großen Streit zu einem Ende zu führen, erstattete ich kulanter Weise diesen Betrag an den Patienten.
Ich bin äußerst sicher, dass die erneut durchgeführte Maßnahme nicht von langer Stabilität sein kann und vermute dass der/die Kollege/in bzw. das Zahntechnische Labor sich vor der Reparaturmaßnahme schriftlich bestätigen ließ, dass die Übernahme einer Garantie ausgeschlossen sei. Höchstwahrscheinlich ist bereits jetzt nach kurzer Zeit ein Bruch des Ersatzes aufgetreten und der Patient ist hierüber frustriert.

Hat mir eine nicht passende Krone eingesetzt und wollte den Zahn dann weiterbehandelt.Musste nach zwei Jahren den Zahn bei einem anderen Zahnarzt aufwändig und teuer versorgen lassen.Krone passt jetzt.

Hat bei mir ein Wurzelbehandlung mangelhaft durchgeführt, nach 2 Jahren musste ich den Zahn durch einen Dendologen aufwändig und teuer erneut revidieren lassen. Nicht so toll...