Praxis

Priv.-Doz. Dr. med. habil. Falk Wiedemann bietet an diesem Standort über jameda keine Online-Terminbuchung an

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Standort: MVZ Börde

Die Enttäuschung ist kaum in Worte zu fassen.
1. Dieser Arzt maßt sich an, die Diagnosen eines anderen, äußerst kompetenten Facharztes anzuzweifeln und als unwahr zu definieren.
2. Dieser Arzt weigert sich, mir eine Bescheinigung 55 auszustellen, obwohl ich seit mehreren Jahren ernsthaft chronisch krank bin.
3. Dieser Arzt bezeichnet mich als Lügner, weil ich ihn darauf hingewiesen habe, dass er mich im vergangenen Jahr als chronisch krank eingestuft hatte.
4. Dieser Arzt fragte mich beim Termin überhaupt nicht nach meinen Beschwerden und ob es mir besser oder schlechter geht, obwohl ich Medikamente einnehmen muss, die mein Leben stark beeinflussen ! Eine Untersuchung hat überhaupt nicht stattgefunden!
5. Dieser Arzt gab mir den Hinweis, dass meine Medikamente so teuer seien, in Polen seien sie billiger...und ich hätte trotz 45 Jahren Arbeit meine Medikamente noch nicht erwirtschaftet- was für eine Unverschämtheit!!! Im Übrigen hatte ich während der gesamten Sprechzeit stets das Gefühl, dass sich bei Herrn Dr. alles nur um seine Finanzen dreht .
6. Dieser Arzt ist nach meinen Erfahrungen als Neurologe und als Arzt absolut nicht zu empfehlen.
7. Dieser Arzt lässt Patienten, die nicht binnen 24 Stunden einen Termin absagen, sage und schreibe 35€ zahlen und zu seiner Sicherheit jeden Patienten ein vorgedrucktes Formular mit diesem Inhalt unterschreiben !!!

Priv.-Doz. Dr. med. habil. Falk Wiedemann

Herr ….., , sie waren von Dezember 2019 bis April 2020 drei mal in meiner Sprechstunde, wurden klinisch, mit Neurografie und Labor untersucht und erhielten Medikamente, mit denen Sie zufrieden waren. Sie forderten jetzt von mir eine Bestätigung, dass Sie eine schwere chronische Krankheit haben (Muster 55, Befreiung von der Zuzahlung). Ich erklärte Ihnen, dass ich Ihnen die Bescheinigung nicht geben darf, da Sie nach §62 SGB V und § 2 der "Chroniker-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllen. Daraufhin wurden Sie ungehalten.... Ich hatte Ihnen in gutem Glauben versehentlich im April bereits einmal diese Bescheinigung ausgefüllt- warum also ein halbes Jahr später erneut? Ich schlage Ihnen vor, sich an den Spezialisten zu wenden, den Sie unter Punkt 1 Ihrer Beschwerde erwähnen, und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wiedemann

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Häufig gestellte Fragen