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Standort: Schmerztherapiezentrum Dres. Carsten Brau und Kai Michel

Ich hatte mich zur zweiten Corona Schutzimpfung angemeldet, für heterologe Impfung mit Biontech nach AstraZeneka, gemäß RKI Empfehlung für mich als unter-60-jährigen. In der Praxis, nach etwas Warten, wurde mir mitgeteilt, dass generell keine heterologe Impfung vorgenommen würde. Dies war bei der Anmeldung (nur per Internet ohne telefonische Rückfragemöglichkeit) nicht ersichtlich. Auf Nachfrage sagte der Arzt, Herr Brau, dies sei so, da die Impfdosen abgezählt seien. Inwieweit das begründet, einem Patienten mit Termin die Impfung gemäß RKI Empfehlung mit einer vorhandenen Impfdosis (die ja nur begrenzt haltbar ist) zu verweigern, hat Herr Brau nicht erklären können. Er bestand darauf, dass er als Arzt das Recht habe, eine Impfung zu verweigern.

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