Ich habe eine VKB-Plastik erhalten und Meniskusglättung. Hierfür stellt mein Arzt keine D1-Heilmitte

Ich habe eine VKB-Plastik erhalten und Meniskusglättung. Hierfür stellt mein Arzt keine D1-Heilmittel-VO aus, mit der Begründung, das diese nur bei mehreren Diagnosen ausgestellt werden kann. Ist das korrekt? Subjektiv würde dann eine D1-Verordnung gar keinen Sinn ergeben, oder?

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