Praxis Dr. Kerstin Sögding-Beck Fachärztin für Dermatologie
Über uns
Link
Leistungen
Behandler:innen
Praxis
Praxis Dr. Kerstin Sögding-Beck Fachärztin für Dermatologie
Versicherungen
- Gesetzlich versichert
- Privat versichert
- Selbstzahler
Erfahrungsberichte (1)
1 Bewertung
Trotz eines vereinbarten Hausbesuchs wegen meiner Behinderung (Pflegestufe 5) wurde der Termin abgesagt, weil ich meine Karte nicht persönlich vorbeibringen konnte – und niemand zur Verfügung stand, der das übernehmen konnte. Früher hat das jahrelang problemlos funktioniert, die Karte konnte zu Hause eingelesen oder über die Ärztin an die Praxis weitergegeben werden. In diesem Fall war das Verhalten leider sehr enttäuschend und wenig verständnisvoll gegenüber meiner Situation.
Sie sind die angesprochene Person? Kommentieren Sie diesen Erfahrungsbericht! Jetzt anmelden
Dr. med. Kerstin Sögding-Beck
Nachdem ich beim letzten Hausbesuch mehr als 30 Minuten vergeblich versucht habe, die offensichtlich nicht gültige Versichertenkarte einzulesen, war vereinbart worden, diese vor dem Hausbesuch in der Praxis einlesesn zu lassen. Der Patient hat 2 erwachsene Kinder und eine sehr mobile Ehefrau. Es wurde vonseiten des Patienten versprochen, die Karte vorbeizubringen. Dies ist leider nicht geschehen. Damit ist auch eine Abrechnung nicht möglich! Die Bezahlung ist im übrigen nicht dem Aufwand entsprechend, weswegen viele Ärzte auch keine Hausbesuche mehr machen. Ich mache meine Hausbesuche in meiner mir sehr kostbaren Freizeit. Wenn Familienangehörigen es nicht möglich ist, eine Versichertenkarte in die Praxis zu bringen, aufgrund welcher Ausreden auch immer, finde ich es unpassend, von anderen Menschen zu verlangen, dass sie ihre Freizeit „opfern“! Vielleicht sollte man mal drüber nachdenken und nicht eine solche Schmähschrift im Internet veröffentlichen! Selbstverständlich ist das Arzt-Patienten-Verhältnis nun komplett zerstört. Herr Jeske hätte gerne anrufen können, einen neuen Termin vereinbaren können und sich mal seine „Bringschuld“ überdenken können. Nicht nur behinderte Menschen haben ein Recht!