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Praxis Dr.med. Matthias Voigt Facharzt für Augenheilkunde
Waldstr. 56, 16761 Hennigsdorf
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Erfahrungsberichte (1)

1 Bewertung

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    Die gute Frau am Thresen ist sagenhaft :
    Ich soll am besten meine Diagnose seber stellen :
    Habe vor ca.2 Monaten angerufen wegen einen Termin bei diesem Telefonat wurde ich mindestens 5-6 mal an einem Optiker verwiesen habe jedoch auf einen Termin bestanden und heute wahr genommen.
    Die gute Frau am Thresen hätte mich auch gerne vor Ort am liebsten an den Optiker verwiesen SUPER und OHNE WORTE nach gefühlten 20 mal hin und her was ich mit meinen Augen hätte und mein gefühltes tausendmal das meine Augen schlechter geworden sind und ich sie gerne einmal von einem Augenarzt untersuchen lassen möchte damit ich eine Diagnose erhalte meinte die sehr gute Frau am Thresen das dies eine Voruntersuchung sei und 60.-€uro kosten würde.
    Wie weit müssen heutige Arztpraxen sinken um ihren Patienten der ich noch nicht einmal war das Geld aus der Tasche zu ziehen nach meiner Rücksprache mit meiner Krankenkasse waren diese 60 .- €uro in keiner Hinsicht berechtigt.

     • Dr. med. Matthias Voigt Andere  • 

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    Dr. med. Matthias Voigt

    Sehr geehrte(r) Rezensient/in,

    Es ist allgemein üblich, im Rahmen der Anmeldung bestimmte Dinge abzufragen, insbesondere bei Neupatienten. So z.B. ob akute Beschwerden bestehen und ob bereits eine Augenkrankheit bekannt ist, welche in einer laufenden Behandlung ist (also: ob bereits eine Diagnose vorliegt).
    Hiernach ist zu beurteilen, ob eine Leistungspflicht der Krankenversicherung besteht oder ob es sich um eine private Leistung handelt.

    Denn:
    Die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschränkt sich grundsätzlich auf die Behandlung einer Krankheit sowie die Abklärung von akuten Beschwerden. Hinzu kommen Früherkennungs-Untersuchungen (Vorsorge), sofern diese im Leistungs-Katalog konkret aufgeführt sind, z.B. Krebsfrüherkennung. Die Vorsorge-Untersuchung der Augen (umgangssprachlich „Kontrolle der Augen“, „Augen-Check“, „Augen-TÜV“ usw.) gehört aktuell nicht dazu (entgegen häufiger Annahmen).

    Infos zu Vorsorge-Leistungen finden Sie auf der homepage jeder Krankenkasse oder auch unter www.krankenkassen.de  (Stichwort Vorsorge).

    Sofern also keine akuten Beschwerden bestehen und bislang auch keine Krankheit bekannt ist, die bereits behandelt wird, gilt eine Untersuchung als Vorsorge-Untersuchung und ist daher privat zu zahlen (sog. IGeL= Individuelle Gesundheits-Leistung). Die Abrechnung erfolgt nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

    P.S. Es ist richtig, dass wir aufgrund der hohen Termin-Nachfrage im Vorfeld bereits einen Sehtest beim Optiker empfehlen, um abzuklären, ob nicht grundsätzlich (auch) eine (neue) Brille erforderlich ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. M.Voigt


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