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Praxis Remus-Octavian Sava Zahnarzt
Oberhofer Str. 18, 87471 Durach
Versicherungen
  • Gesetzlich versichert
  • Privat versichert
  • Selbstzahler

Erfahrungsberichte (1)

1 Bewertung

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    Unter aller Kanone. Der Arzt ist unsensibel und arrogant. Er lässt einen lange warten und geht dann nicht auf den Fall ein. Auf eine höchst verächtliche Art hat er mich aus der Praxis gejagt. Nie wieder!!!!

     • Remus-Octavian Sava Andere  • 

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    Remus-Octavian Sava

    Die lange Wartezeit ergab sich aufgrund einer fehlenden bzw. abgelaufenen Versicherungsbescheinigung der Patientin. Dabei sind gesetzlich Versicherte verpflichtet ihre Versichertenkarte oder eine gültige Versicherungsbescheinigung beim Betreten der Praxis vorzulegen. Fehlt dieser Nachweis gelten gesetzlich Versicherte bis zur Erbringung als Privatpatienten.
    Es ist anmassend wie arrogant gleichermassen wenn man als Patient in Kauf nimmt, dass Praxispersonal mehr als eine halbe Stunde in der Warteschleife einer Telefonhotline verbringt, um die Versicherungsverhältnisse des Patienten zu klären. Und das alles noch mit einem süffisanten Lächeln abtut, "das kenne Ich"!
    Mindestens genauso arrogant wie anmassend war der Wunsch nach einer Zweit- besser gesagt Drittmeinung-, trotz gesicherter Diagnose und bevorstehendem OP-Termin bei einem anderen Facharzt (HNO) und schon erfolgter Zweitmeinung durch einen vorher besuchten Zahnarztkollegen. Wörtlich: " ... das habe ich schon mal gehört, bald habe ich alle Zahnärzte in der Gegend durch"!
    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind im § 12 SGB V festgelegt:
    (1) "Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmässig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Mass des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, könne Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer - (Zahn)Arzt -nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen."

    Der Wunsch nach einer Dritt- oder Viert-Meinung ist somit KEINE Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, da es das Mass des Notwendigen überschreitet, und durfte deswegen unsererseits nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden!
    Das Durchsetzen dieser Richtlinien mag manchmal als unsensibel und arrogant empfunden werden, wenn man dann aber noch persönlich "angegriffen "wird, darf man auch als (Zahn)Arzt mal von seinem Hausrecht Gebrauch machen.
    Unabhängig davon, die überwiegende Zahl unserer Stammpatienten empfindet uns als zuvorkommend, einfühlsam und auf Augenhöhe.


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