Artikel 13/07/2012

DVT: 3D-Röntgendiagnostik, ein Fortschritt für den Patienten?

Team jameda
Team jameda
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70 Prozent aller in Deutschland gemachten Röntgenbilder stammen aus der Zahnarztpraxis. Gleichzeitig sorgt diese große Anzahl von Aufnahmen nur für 0,3 Prozent der jährlichen Röntgenbelastung. Der Rückschluß: Die Dosis der Apparaturen ist demnach sehr niedrig.

Durch die Einführung des Digitalen Volumen Tomographen (DVT), man könnte dies auch als das ‘CT des Zahnarztes’ bezeichnen, eröffnen sich ganz neue Horizonte in der Diagnostik.
Die Strahlenbelastung entspricht hierbei einem Flug von Frankfurt nach Los Angeles oder etwa zehn kleinen Röntgenaufnahmen im Mund.

Bei der bisherigen 2D-Technik konnte man im Kiefer immer nur eine Schicht klar sehen. Dadurch blieben viele krankhafte Befunde unentdeckt. Durch diese Technik hat sich hinsichtlich der Diagnosesicherheit ein großes Tor geöffnet und wir tasten nicht mehr in einem unsicheren Raum. Den größten Vorteil sehen wir aber in der genauen Vorausplanbarkeit der chirurgischen und implantologischen Eingriffe. Selbst die Knochendichte kann man mit einiger Übung erkennen.

Dies hat auch einen weiteren großen Vorteil für den Patienten: Die Kostenvoranschläge sind exakt und enthalten nicht mehr Unsicherheitsfaktoren wie mögliche zusätzliche Knochenaufbaumaßnahmen und ähnliches.

Sagen wir es doch offen: Für viele Patienten sind diese Kosten ein wichtiger Faktor für ihre Entscheidung. Wenn aber von Beginn an das Damoklesschwert einer unkontrollierten Kostensteigerung hängt, ist man eher abgeschreckt, in seine Gesundheit zu investieren.

Bei der Teilnahme an mehreren Symposien über den Einsatz des DVT wird immer offensichtlicher: Um dem Patienten eine vollständige Diagnose stellen zu können, müsste bei jedem eine solche Aufnahme gemacht werden. Dieser Trend ist in den USA bereits offensichtlich und wird sich mit Sicherheit auch in Deutschland durchsetzen.
Die amerikanischen Zahnärzte und Oralchirurgen fürchten Prozesse von Patienten, weil sie einen krankhaften Befund übersehen haben. Der Richter wird immer zuerst die Frage stellen, warum diese Technik nicht eingesetzt wurde, obwohl sie zur Verfügung steht.
Auch vor deutschen Gerichten haben Zahnärzte bereits deshalb Prozesse verloren, weil sie diese Frage nicht beantworten konnten.

Leider wird diese Technik von den gesetzlichen Krankenkassen (noch) nicht bezahlt. Aus der Erfahrung heraus kann man aber sagen, dass für weniges das Geld so gut eingesetzt ist wie für diese hochwertige Diagnostik.

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