Ich mache mir Sorgen über die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung. Wie viel kostet eine dur
Ich mache mir Sorgen über die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung. Wie viel kostet eine durchschnittliche Behandlung, und welche Möglichkeiten gibt es zur Finanzierung oder Kostenübernahme durch die Versicherung?
1 Antwort
Liebe Patientin, lieber Patient, pauschal kann man die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung nicht beziffern. Es ist abhängig vom individuellen Behandlungsbedarf, dem Schwierigkeitsgrad, dem geplanten Leistungsumfang, der Zahnspangenwahl, der geplanten Behandlungsdauer, den Erstattungsträgern etc.. Bei privat versicherten Patienten übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten je nach Tarif ggf. in vollem Umfang, ggf. auch weitere Versicherungsträger, wie Beihilfe etc.. Was die Erstattungsträger nicht übernehmen, kann man beim Finanzamt weiterreichen mit der Steuererklärung. Bei minderjährigen Kindern übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Basisversorgung bei einem höheren Schwierigkeitsgrad, d.h. der KIG-Einstufung 3-5. Bei leichtem Schwierigkeitsgrad mit KIG-Einstufung 1-2, ist die KFO-Behandlung eine Privatleistung. Eventuell sind die Kosten weiterreichbar einer privaten Zusatzversicherung, je nach Tarif, und beim Finanzamt mit der Steuererklärung anrechenbar. Bei erwachsenen Patienten wird die kieferorthopädische Behandlung bei gesetzlich krankenversicherten Patienten nur bei schweren Behandlungsfällen mit großer Normabweichung im Rahmen einer kombiniert kieferchirurgisch-kieferorthopädischen Behandlung befürwortet von der gesetzlichen Krankenkasse. Andernfalls ist es eine Privatleistung, ggf. privaten Erstattungsträgern weiterreichbar. Bei geringerem Schwierigkeitsgrad ist die KFO-Behandlung es eine Privatleistung bzw. eine Weiterreichung bei der privaten Zusatzversicherung und ggf. beim Finanzamt mit der Steuererklärung möglich. Gesetzlich krankenversicherten Patienten können außervertragliche Leistungen, wie für NON-Compliance-Apparaturen etc., ihrer privaten Zusatzversicherung oder beim Finanzamt mit der Steuererklärung weiterreichen. Zumeist werden auch Ratenzahlungen angeboten vom Kieferorthopäden oder ggf. dessen Abrechnungs-gesellschaft. Dafür bietet ein zu Beginn erstellter KFO-Plan die Besprechungsgrundlage. Vorab ist eine Beratung bei Ihrem Kieferorthopäden Ihrer Wahl notwendig. Sie sind herzlich eingeladen, einen Termin bei uns zu buchen. Wir freuen uns auf Sie. Mit freundlichen Grüßen Dr. Patricia Görlitz
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