Leistungen

Ärzt:innen und Heilberufler:innen

Erfahrungsberichte

Gesamteindruck 0.0

    Verifiziertes Nutzerprofil
    BBV-Krankenversicherung

    Bei Kataraktoperationen werden selbstverständliche Korrekturen wie z.B. eine Hornhautverkrümmung nicht erstattet, obwohl in entsprechenden Werbebroschüren immer wieder die tollen Leistungen der BBV angepriesen werden. Wenn man schon mal sein Augenlicht einmal im Leben operativ behandeln lassen muß, dann nimmt man die technischen Möglichkeiten, die einem optisch von Natur aus nicht gegeben waren, gerne als dauerhafte Korrektur mit. Eine Hornhautverkrümmung entspricht nicht der Norm, sondern ist eine Fehlbildung, die operativ korrigiert werden kann. Erstattung Null. Lug und Trug.

    Nicht besser als gesetzliche Krankenversicherung, arrogante Korrespond • Alter: zwischen 30 und 50 • Versicherung: nicht angegeben

    Erforderliches Feedback
    Preis-/Leistung
    Beratungsleistung
    Erreichbarkeit
    Serviceleistungen
    Förderung
    Optionales Feedback
    Es ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen Sie es erneut

Kontakt

Warngauer Straße 30, 81539 München In Google Maps anzeigen

Häufig gestellte Fragen

Ähnliche Suchen