Ist ein Psychologe verpflichtet, auf Wunsch des Patienten eine Stellungnahme zum Gesundheitszustand

5 Antworten
Ist ein Psychologe verpflichtet, auf Wunsch des Patienten eine Stellungnahme zum Gesundheitszustand eines Patienten abzugeben? Konkret meine ich damit, ob er (auf Wunsch des Patienten) seine Meinung dazu äußern kann, ob die spezifische Umgebung, in der er lebte/arbeitete, zur Entstehung einer Depression beigetragen haben könnte oder nicht? Und wenn es dazu beigetragen hat, in welchem ​​Ausmaß?
Dipl.-Psych. Ralica Hypko
Psychologischer Psychotherapeut, Private Krankenkasse
Frankfurt
Nein. Ein Psychologe ist weder verpflichtet noch berechtigt eine solche Bescheinigung zu erstellen. Wofür brauchen Sie so etwas? Kann kein Arzt nicht Ähnliches erstellen?
Dr. phil. Susanne Herzog
Psychologischer Psychotherapeut
Hamburg
Eine psychologische Psychotherapeutin muss sich gegenüber dem ärztlichen Dienst der Krankenkasse, der Rentenversicherung, des Gerichts oder einer Behörde äußern, wenn eine Schweigepflichtsentbindung des Pat. Vorliegt. Sie ist nicht verpflichtet auf Wunsch des Pat. Eine Bescheinigung auszustellen, außer sie wird von oben genannten Stellen auf einer gesetzlichen Grundlage basierend gefordert.
M.Sc. Julia Ronge
Psychologischer Psychotherapeut, Psychologe
Bochum
Das ist eine sehr gute und praxisrelevante Frage – vielen Dank dafür. Ich beantworte sie gerne differenziert und verständlich:

Ist ein Psychologe verpflichtet, eine Stellungnahme zum Gesundheitszustand abzugeben, wenn der Patient es wünscht?

Grundsätzlich gilt:
Eine Psychologin oder Psychotherapeut*in ist nicht verpflichtet, eine Stellungnahme abzugeben – kann dies aber freiwillig tun, wenn der Patient bzw. die Patientin ausdrücklich darum bittet und eine entsprechende Schweigepflichtentbindung vorliegt (z. B. für eine Behörde, ein Gericht, einen Arbeitgeber oder eine Versicherung).

Wichtig ist dabei:

Die Stellungnahme muss fachlich verantwortbar sein

Die Aussagen müssen sich auf das therapeutisch Erfasste stützen

Es darf nichts behauptet werden, was nicht belegbar oder therapeutisch beobachtbar ist

Darf oder kann ein Psychologe äußern, ob eine bestimmte Lebens- oder Arbeitssituation zur Entstehung einer Depression beigetragen hat?

Ja – unter bestimmten Voraussetzungen.

Eine Psychotherapeutin kann aus fachlicher Sicht eine Einschätzung abgeben, ob und inwiefern eine bestimmte Umgebung (z. B. belastende Arbeitsbedingungen, familiäre Umstände, Mobbing, Isolation) als Auslöser oder Verstärker psychischer Symptome beobachtbar war.

Dabei wird in der Regel beschrieben:

Welche Beschwerden vorlagen (z. B. depressive Symptome)

Welche Faktoren (z. B. Umgebung, biografische Belastungen, Persönlichkeitsmerkmale) im therapeutischen Prozess eine Rolle gespielt haben

Ob ein kausaler Zusammenhang plausibel erscheint

Eine Therapeutin kann aber keine eindeutige medizinisch-juristische Kausalität feststellen (also nicht: „Die Depression ist zu 100 % durch die Arbeit entstanden“), sondern eher:„Aus therapeutischer Sicht haben sich die Symptome im Kontext der genannten Umgebung deutlich verschärft / aufgebaut.“

In welchem Ausmaß kann eine Umgebung zur Depression beitragen – und kann das eingeschätzt werden?

Die Frage nach dem Ausmaß ist komplex, da psychische Erkrankungen multifaktoriell entstehen – also durch ein Zusammenspiel von biologischen, psychischen und sozialen Faktoren.

Eine Therapeutin kann die Belastung durch die Umgebung qualitativ beschreiben – z. B.:„Die Arbeitsbedingungen wurden im therapeutischen Prozess wiederholt als stark belastend erlebt und standen zeitlich und inhaltlich in engem Zusammenhang mit der Symptomverschlechterung.“

Eine quantitative Einschätzung (z. B. „50 % der Ursache“) wird in der Regel nicht gemacht, da das wissenschaftlich kaum exakt belegbar ist und über den therapeutischen Auftrag hinausgeht.

Fazit:

Eine Psychologin kann auf Wunsch eine Stellungnahme abgeben, ist aber nicht verpflichtet dazu.

Solche Stellungnahmen sind möglich, wenn sie sorgfältig, fachlich abgesichert und transparent formuliert werden.

Die Rolle der Umgebung (z. B. Arbeitsplatz, Familie) kann in ihrer Bedeutung für die psychische Gesundheit benannt und eingeordnet, aber nicht exakt quantifiziert werden.
Dipl.-Psych. Tabea Plötz
Psychologischer Psychotherapeut
Leipzig
Das kommt darauf an, in welchem Rahmen und für welchen Zweck die Stellungnahme erfolgen soll – und es gibt dabei ein paar rechtliche Fallstricke.

1. Grundsätzliches
Keine generelle Pflicht: Ein Psychologischer Psychotherapeut ist nicht automatisch verpflichtet, auf Patientenwunsch eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.
Er kann dies tun, wenn er es fachlich verantworten kann und möchte – aber er muss nicht.
Es gibt keine gesetzliche Regelung, die einen Therapeuten zwingt, außerhalb von gerichtlichen Gutachten eine solche Einschätzung zu formulieren.

2. Zulässigkeit & fachliche Grenzen
Therapeuten dürfen nur Aussagen machen, die auf ihrer eigenen fachlichen Beobachtung und Dokumentation beruhen.
Aussagen zum Ausmaß eines Einflusses (z. B. „die Umgebung war zu 70 % ursächlich“) sind in der Regel nicht wissenschaftlich belastbar und würden im Gutachtenwesen als unzulässig gelten.
Erlaubt ist eher eine Formulierung wie:
„Aus meiner Sicht hat die vom Patienten beschriebene Arbeitssituation erheblich zu einer psychischen Belastung beigetragen, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Entwicklung der depressiven Symptomatik stand.“
Eine exakte Quantifizierung der Ursache ist praktisch nie seriös möglich.

3. Wenn es gerichtlich oder für Behörden ist
Bei Arbeitsunfällen, Rentenfragen, Entschädigungen oder Gerichtsverfahren darf so eine Einschätzung nur im Rahmen eines Gutachtens erfolgen.
Dafür muss der Psychotherapeut in der Regel vom Gericht oder der Behörde beauftragt werden – nicht allein vom Patienten.
In diesem Fall gelten strenge formale Anforderungen, und der Therapeut muss neutral bleiben.

4. In der Praxis
Viele Psychotherapeuten schreiben formlose ärztliche Bescheinigungen oder Therapieberichte, in denen sie allgemein bestätigen, dass eine Belastungssituation bestand.
Wenn ein Patient explizit die Einschätzung zur Rolle einer bestimmten Umgebung will, kann der Therapeut diese als fachliche Meinung formulieren – aber er ist nicht verpflichtet.
Ablehnung ist zulässig, wenn
die Einschätzung nicht eindeutig belegbar ist,
sie zu rechtlichen Konflikten führen könnte,
oder der Therapeut keine Gutachten schreibt.

Kurz gesagt:
Nein, es besteht keine Verpflichtung, so eine Stellungnahme zu geben. Der Therapeut kann auf Wunsch des Patienten eine fachlich fundierte Meinung abgeben, muss aber klarstellen, dass es sich um seine persönliche fachliche Einschätzung handelt und keine objektive, quantifizierende Ursachenzuordnung ist.
Dipl.-Psych. Manuel Musselmann
Psychologischer Psychotherapeut
München
Vielen Dank für Ihre Frage. Ich versuche sie so gut ich kann zu beantworten.

PsychologInnen bzw. PsychotherapeutInnen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, auf Wunsch von PatientInnen eine schriftliche Stellungnahme oder Bewertung zum Gesundheitszustand oder zu möglichen Ursachen einer Erkrankung abzugeben. Ob und in welcher Form eine Stellungnahme erfolgt, liegt im fachlichen Ermessen der behandelnden Person.

Im Rahmen einer Psychotherapie können Zusammenhänge zwischen psychischer Symptomatik und belastenden Lebens- oder Arbeitsbedingungen selbstverständlich thematisiert und therapeutisch eingeordnet werden. Dabei handelt es sich jedoch um klinische Einschätzungen, nicht um beweisführende Gutachten oder objektive Kausalnachweise.

Aussagen darüber, ob eine bestimmte Umgebung (z. B. Arbeitsplatz oder Wohnsituation) zur Entstehung oder Aufrechterhaltung einer Depression beigetragen hat, sind in der Regel hypothesenbasiert und nur begrenzt objektivierbar. Eine genaue Quantifizierung („in welchem Ausmaß“) ist fachlich meist nicht möglich.

Formelle Stellungnahmen mit rechtlicher Relevanz (z. B. für Arbeitgeber, Versicherungen oder Behörden) erfordern in der Regel eine gesonderte Begutachtung und fallen nicht automatisch in den Aufgabenbereich einer laufenden Psychotherapie.

Ich hoffe ich konnte Ihnen damit etwas helfen.

Konnten Sie die gesuchte Antwort nicht finden? Stellen Sie eine andere Frage!

  • Ihre Frage wird anonym veröffentlicht.
  • Fassen Sie sich kurz und stellen Sie eine klare medizinische Frage.
  • Die Frage geht an alle Ärzt:innen und Heilberufler:innen, die diese Website nutzen. Die Frage richtet sich nicht an eine bestimmte Person.
  • Dieser Dienst erfüllt lediglich informative Zwecke und ersetzt nicht die ärztliche Sprechstunde. Wenn Sie ein Problem oder ein dringendes medizinisches Anliegen haben, gehen Sie zu Ihrer Ärzt:in oder in die Notaufnahme.
  • Fragen zu einem spezifischen Fall oder das Einholen einer Zweitmeinung sind nicht erlaubt.
  • Aus Sicherheitsgründen werden keine Mengen oder Dosierungen von Medikamenten veröffentlicht.

Dieser Wert ist zu knapp. Er sollte __LIMIT__ Zeichen oder mehr haben.


Wählen Sie das medizinische Fachgebiet der Ärzt:innen, an die Sie Ihre Frage senden möchten
Wir werden sie verwenden, um Sie über die Antwort zu informieren. Sie wird nicht online veröffentlicht.
Alle auf jameda.de veröffentlichten Inhalte, insbesondere medizinische Fragen und Antworten, sind informativ und dürfen keinesfalls als Ersatz für eine ärztliche Beratung angesehen werden.