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Bandscheibenvorfall - Operation oder konservative Therapie?

Priv.-Doz. Dr. med. habil. Ralf Rothörl

Neurochirurg, Wirbelsäulenchirurg, Spezieller Schmerztherapeut
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Innerhalb der letzten Monate ist in der Presse eine Diskussion über zu häufig durchgeführte Bandscheibenoperationen entstanden. Es existieren Leitlinien der Fachgesellschaften z.B. für Neurologie oder Neurochirurgie mit ganz klaren Behandlungsgrundsätzen für die Therapie eines Bandscheibenvorfalles. Diese Behandlungsgrundsätze werden im Folgenden skizziert, denn nur Patienten, die Behandlungsrichtlinien kennen, können eine Operationsempfehlung kritisch bewerten.

Welche konservativen Maßnahmen sind möglich?

Bis zu 60% aller Menschen haben derzeit einen Bandscheibenvorfall, aber nur etwa 5% aller Bandscheibenvorfälle führen zu Beschwerden. Bei bis zu 90 % dieser Bandscheibenvorfälle schlägt eine konservative Therapie an, weshalb eine adäquate konservative (also nicht operative) Behandlung als Therapie der Wahl anzusehen ist. Ziel dabei ist es zunächst die Schmerzen zu lindern und dann eine Normalisierung der Funktion der Rückenmuskulatur zu erreichen.

Die Schmerzlinderung kann durch eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen erzielt werden:

  • Die früher häufig empfohlene Ruhigstellung (Bettruhe, Stufenlagerung) sollte nur sehr zurückhaltend verordnet werden. Besser ist es, den Patienten zur Fortführung seiner täglichen Aktivitäten bis zur Schmerzgrenze anzuhalten. 
  • Wärmeanwendungen bewirken eine lokale Hyperämie und eine Lockerung der verspannten Muskulatur. 
  • Bei der medikamentösen Therapie werden Schmerzmittel (steroidale und nichtsteroidale Antiphlogistika, Ibuprofen, Diclofenac, Kortison) verordnet. Behandlungsversuche mit periduralen Infiltrationen (radiologisch gezielte Spritzentherapie) von Lokalanästhetika und/oder Kortison können zusätzlich hilfreich sein. 
  • Neben der eher großflächigen Infiltration ist noch die Röntgen- oder CT-gesteuerte, gezielte Infiltration der Gelenkfacetten und/oder Nervenwurzelblockade (periradikuläre Therapie) möglich. Auch hierbei wird meist eine Kombination aus Lokalanästhetikum und Kortison verwandt. Die Anzahl der Injektionen sollte aber begrenzt bleiben.

Wann ist die Operation unumgänglich?

Gründe für eine sofortige operativen Behandlung bestehen bei einem Kaudasyndrom (Blasen- Mastdarmlähmung) und bei signifikanten und progredienten Lähmungen. Bei massiven ausstrahlenden Schmerzen, die kurzfristig nicht durch Schmerzmittel beeinflussbar sind, und einem entsprechendem Befund in der Bildgebung ist ebenfalls ein frühes operatives Vorgehen gerechtfertigt. In den übrigen Fällen empfiehlt sich eine konservative Therapie, die aber innerhalb eines Zeitraumes von 6 - 8 Wochen eine deutliche Verbesserung der Schmerzen und eine Zunahme der Belastbarkeit erbringen sollte. Anderenfalls muss eine Umstellung der Therapie, respektive eine operative Maßnahme, diskutiert werden. Eine unkritische Fortführung der konservativen Therapiemaßnahmen birgt die Gefahr, dass die Schmerzen chronisch werden und den Patienten dauerhaft einschränken.

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