ist-die-operation-des-bandscheibenvorfalls-noetig

Innerhalb der letzten Monate ist in der Presse eine Diskussion über zu häufig durchgeführte Bandscheibenoperationen entstanden. Es existieren Leitlinien der Fachgesellschaften z.B. für Neurologie oder Neurochirurgie mit ganz klaren Behandlungsgrundsätzen für die Therapie eines Bandscheibenvorfalles. Diese Behandlungsgrundsätze werden im Folgenden skizziert, denn nur Patienten, die Behandlungsrichtlinien kennen, können eine Operationsempfehlung kritisch bewerten.

Welche konservativen Maßnahmen sind möglich?

Bis zu 60% aller Menschen haben derzeit einen Bandscheibenvorfall, aber nur etwa 5% aller Bandscheibenvorfälle führen zu Beschwerden. Bei bis zu 90 % dieser Bandscheibenvorfälle schlägt eine konservative Therapie an, weshalb eine adäquate konservative (also nicht operative) Behandlung als Therapie der Wahl anzusehen ist. Ziel dabei ist es zunächst die Schmerzen zu lindern und dann eine Normalisierung der Funktion der Rückenmuskulatur zu erreichen.

Die Schmerzlinderung kann durch eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen erzielt werden:

  • Die früher häufig empfohlene Ruhigstellung (Bettruhe, Stufenlagerung) sollte nur sehr zurückhaltend verordnet werden. Besser ist es, den Patienten zur Fortführung seiner täglichen Aktivitäten bis zur Schmerzgrenze anzuhalten.
  • Wärmeanwendungen bewirken eine lokale Hyperämie und eine Lockerung der verspannten Muskulatur.
  • Bei der medikamentösen Therapie werden Schmerzmittel (steroidale und nichtsteroidale Antiphlogistika, Ibuprofen, Diclofenac, Kortison) verordnet. Behandlungsversuche mit periduralen Infiltrationen (radiologisch gezielte Spritzentherapie) von Lokalanästhetika und/oder Kortison können zusätzlich hilfreich sein.
  • Neben der eher großflächigen Infiltration ist noch die Röntgen- oder CT-gesteuerte, gezielte Infiltration der Gelenkfacetten und/oder Nervenwurzelblockade (periradikuläre Therapie) möglich. Auch hierbei wird meist eine Kombination aus Lokalanästhetikum und Kortison verwandt. Die Anzahl der Injektionen sollte aber begrenzt bleiben.

Wann ist die Operation unumgänglich?

Gründe für eine sofortige operativen Behandlung bestehen bei einem Kaudasyndrom (Blasen- Mastdarmlähmung) und bei signifikanten und progredienten Lähmungen. Bei massiven ausstrahlenden Schmerzen, die kurzfristig nicht durch Schmerzmittel beeinflussbar sind, und einem entsprechendem Befund in der Bildgebung ist ebenfalls ein frühes operatives Vorgehen gerechtfertigt. In den übrigen Fällen empfiehlt sich eine konservative Therapie, die aber innerhalb eines Zeitraumes von 6 - 8 Wochen eine deutliche Verbesserung der Schmerzen und eine Zunahme der Belastbarkeit erbringen sollte. Anderenfalls muss eine Umstellung der Therapie, respektive eine operative Maßnahme, diskutiert werden. Eine unkritische Fortführung der konservativen Therapiemaßnahmen birgt die Gefahr, dass die Schmerzen chronisch werden und den Patienten dauerhaft einschränken.

Die Veröffentlichung dieser Inhalte durch jameda GmbH erfolgt mit ausdrücklicher Genehmigung der Autoren. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der jeweiligen Autoren.

Die Inhalte der Experten Ratgeber ersetzen nicht die Konsultation von medizinischen Spezialisten. Wir empfehlen Ihnen dringend, bei Fragen zu Ihrer Gesundheit oder medizinischen Behandlung stets eine qualifizierte medizinische Fachperson zu konsultieren. Der Inhalt dieser Seite sowie die Texte, Grafiken, Bilder und sonstigen Materialien dienen ausschließlich Informationszwecken und ersetzen keine gesundheitlichen Diagnosen oder Behandlungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Meinungen, Schlussfolgerungen oder sonstige Informationen in den von Dritten verfassten Inhalten ausschließlich die Meinung des jeweiligen Autors darstellen und nicht notwendigerweise von jameda GmbH gebilligt werden. Wenn die jameda GmbH feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkreter Inhalt eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird sie die Inhalte prüfen und behält sich das Recht vor, diese zu entfernen. Eigene Inhalte auf unserer Website werden regelmäßig sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns stets, unser Informationsangebot vollständig, inhaltlich richtig und aktuell anzubieten. Das Auftreten von Fehlern ist dennoch möglich, daher kann eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität nicht übernommen werden. Korrekturen oder Hinweise senden Sie bitte an experten-ratgeber@jameda.de.


www.jameda.de © 2023 - Wunscharzt finden und Termin online buchen.

Diese Webseite verwendet Cookies.
Surfen Sie weiter, wenn Sie unserer Cookie-Richtlinie zustimmen.