Artikel 06/12/2013

Akustikusneurinom / Vestibularisschwannom - mögliche Therapieoptionen

Dr. med. Hendrik Herm Strahlentherapeut
Dr. med. Hendrik Herm
Strahlentherapeut
akustikusneurinom

Das Akustikusneurinom ist ein gutartiger Hirntumor. Da das Akustikusneurinom an den Nervenwänden (den Schwannschen Scheiden) im Innenohr zu wachsen beginnt, wird es auch Vestibularisschwannom genannt.

Akustikusneurinome treten meistens sporadisch auf und nehmen im höheren Lebensalter zu. Man schätzt eine Erkrankungshäufigkeit von ca. 8-10 Menschen pro 1 Million.

Gehäuftes Auftreten besteht den autosomal-dominant vererbten Neurofibromatosen, vor allem Typ 1 (Morbus Recklinghausen; von Recklinghausen Syndrom) und Typ 2. Mehr als 95 % aller AKN sind einseitig, bei Vorliegen von Neurofibromatose Typ 2 tritt das Akustikusneurinom hingegen typischerweise beidseitig auf.

Das Akustikusneurinom wächst meist sehr langsam und zeigt deshalb Symptome oft sehr spät, mitunter kann es Jahre dauern, bis der Patient diese wahrnimmt: fortschreitende Hörminderung, Hörsturz, Tinnitus, Schwindel sowie auch Erscheinungen einer Gesichtslähmung (Fazilalisparese). Diese Symptome können natürlich auch bei anderen Erkrankungen auftreten.

Da der Tumor, wie schon erwähnt, sehr langsam wächst, kann sehr lange im knöchernen Gehörgang bleiben. Liegt er vollständig im Gehörgang, so ist seine Lage intrameatal. Reicht der Platz im Gehörgang auch nach Bedrängen und Verdrängen der dort verlaufenden Nerven und Gefäße nicht mehr aus, wächst das Akustikusneurinom aus dem Gehörgang in den Kleinhirnbrückenwinkel. Der Tumor liegt dann zusätzlich auch extrameatal.

Die genannten Symptome lassen sich durch verschiedene Hörtests oder Gleichgewichtstest überprüfen und nachweisen. Bei gleichzeitigem Auftreten mehrerer Symptome sollte ein MRT zur Bildgebung eingesetzt werden. Dabei ist zu beachten, dass auch schon kleine Akustikusneurinome diese Symptome verursachen können. Deshalb sollte dieses MRT mittels Kontrastmittel sowie kleinen Schichtdicken durchgeführt werden.

Grundsätzlich stehen bei einem Akustikusneurinom zwei Therapien zur Auswahl: Operation oder Bestrahlung. Lage und Größe des Akustikusneurinom, aber auch der Allgemeinzustand oder auch weiteren Erkrankungen bei dem Patienten sind entscheidend für die Wahl der Therapie.

Da Akustikusneurinome sehr langsam wachsen, kann auch zunächst eine engmaschige MRT-Kontrolle mitunter sinnvoll sein, d.h. „wait and see“. Die operative Entfernung des Akustikusneurinom zielt auf die vollständige Entfernung des Tumors. Diese wird durch Neurochirurgen oder HNO-Ärzte durchgeführt.

Die zweite Option ist die Strahlentherapie. Durch die Bestrahlung wird das Akustikusneurinom nicht entfernt, sondern inaktiviert. Eine Verkleinerung des Tumors sieht man bildgebend erst nach vielen Monaten bzw. Jahren. Dabei werden Kontrollraten von über 90% erreicht. Stereotaktische Bestrahlung mit einer einmaligen hohen Dosis bezeichnet man als Einzeitbestrahlung oder Radiochirurgie. Demgegenüber wird bei der fraktionierten stereotaktischen Bestrahlung oder Radiotherapie die geplante Gesamtdosis zu sechs Wochen auf mehrere, kleinere Einzeldosen aufgeteilt.

Auch wenn die Einzeitbestrahlung verlockend erscheint (kurze Behandlungszeit) gibt es Daten, die zeigen, dass bei der fraktionierten Bestrahlung im Vergleich zur Einzeitbestrahlung langfristig das Hörvermögen signifikant besser bleibt. Des Weiteren muss man wissen, dass z.B. die Einzeitbestrahlung keine Kassenleistung ist. Eine Alternative ist z.B. die Tomotherapy HD, wo die Kosten für eine stereotaktische Bestrahlung sowohl von der privaten, als auch gesetzlichen Krankenkassen problemlos übernommen wird.

Wichtig ist außerdem, dass die Planung mittels MRT erfolgen muss. Beachtet werden muss, dass das MRT schon so gefahren wird, wie der Patient später bei der Bestrahlung liegen wird. Optimal ist es, wenn dieses schon in derselben Praxis/Klinik erfolgt, wo auch die Strahlentherapie (Stereotaxie) geplant ist. Eine CD mit einem auswärtigen MRT bringt nur die Gefahr unnötiger Fehler und Ungenauigkeit bei der Fusion mit dem Planungs-CT.

Bei der Therapieauswahl sollte sich der Patient immer umfassend informieren und für sich, auch nach Beratung mit seinen Ärzten, die für ihn optimale Therapie auswählen.

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