Artikel 22/06/2015

Den Hörsturz erkennen und richtig behandeln

Dr. med. Thilo Staeb Hals-Nasen-Ohren-Arzt
Dr. med. Thilo Staeb
Hals-Nasen-Ohren-Arzt
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Ein Hörsturz ist eine plötzlich auftretende Funktionsstörung des Innenohres. Dabei tritt eine akute, meist einseitige Innenohrschwerhörigkeit auf. Von einem Augenblick zum nächsten hören Betroffene deutlich schlechter oder verzerrt, in schweren Fällen sogar überhaupt nichts mehr. Als Begleitsymptom eines Hörsturzes kann ein Ohrgeräusch (Tinnitus) in Form von Pfeifen oder Rauschen auftreten. Ist auch das dem Innenohr benachbarte Gleichgewichtsorgan betroffen, kann zudem Schwindel hinzukommen. In den meisten Fällen bleibt die Ursache unbekannt. Findet sich eine äußere Ursache, zum Beispiel eine Infektion, Trauma oder Lärmeinfluss, spricht man nicht von einem Hörsturz. Diagnostik und Therapie unterscheiden sich hier dennoch nur geringfügig.

Ein Hörsturz kann prinzipiell in jedem Alter auftreten. Statistisch findet sich ein gehäuftes Auftreten um das 50. Lebensjahr. Sehr selten betrifft die Erkrankung Kinder. Die jährliche Häufigkeit für Deutschland wird in der Literatur mit etwa 300 Fällen pro 100.000 Einwohner angegeben.

Wie ist der Krankheitsverlauf bei einem Hörsturz?

Das auffälligste Erstsymptom für Betroffene ist in der Regel der plötzliche Hörverlust. Er kann von einer leichten Beeinträchtigung, als hätte man Watte im Ohr, bis zu einem vollständigen Ausfall der Hörfähigkeit reichen. Ein Ohrgeräusch kann dazu zeitgleich aber auch später auftreten. Schmerzen als Begleitsymptom sprechen für eine entzündliche Ursache. Unabhängig davon wie stark ein Hörsturz ausgeprägt ist, sollte er in jedem Fall innerhalb von 3 Tagen nach Beginn der Symptome von einem Facharzt für HNO- Krankheiten diagnostisch abgeklärt werden. Ein Hörsturz ist also nicht als Notfall zu werten, aber durchaus als Eilfall. Bei zu spätem Behandlungsbeginn steigt das Risiko bleibender Schäden am Gehör. Grundsätzlich besteht auch die Chance auf eine Erholung des Gehörs ohne Therapie. Da jedoch das Risiko einer dauerhaften Funktionsbeeinträchtigung des Sinnesorganes Ohr besteht, ist das Abwarten und Hoffen auf spontane Heilung nicht empfehlenswert. Eine rechtzeitige Therapie beim HNO- Facharzt kann in der Mehrzahl der Fälle eine vollständige oder teilweise Normalisierung des Hörvermögens herbeiführen. Trotz aller therapeutischen Anstrengungen gibt es immer wieder Fälle von bleibenden Hörschädigungen nach einem Hörsturz.

Wie kann man einen Hörsturz therapieren?

Da sich die genaue Ursache eines Hörsturzes im Einzelfall selten vollständig klären lässt, kann man auch keine ursächlichen (kausalen) Therapien anbieten. Die etablierte und seit Jahrzehnten erfolgreich angewandte Therapie mit Glukokortikoiden (Cortisonpräparaten) beruht auf Erfahrung und hat ihre Überlegenheit gegenüber anderen Therapieformen in vielen Studien bewiesen. Der genaue Wirkmechanismus des Medikamentes am Innenohr ist jedoch nicht eindeutig geklärt. Die früher zusätzlich empfohlene Behandlung mit durchblutungsfördernden Medikamenten ist in den aktuellen Therapieempfehlungen der Fachgesellschaft nicht mehr enthalten. Als etablierte Maximaltherapie wird nach wie vor die Infusionstherapie mit hochdosiertem Cortison an fünf bis zehn aufeinanderfolgenden Tagen empfohlen. Ebenso wirksam ist die Injektion eines Cortisonpräparates direkt ins Mittelohr (intratympanale Cortisontherapie). Diese hat sich bei verspätetem Therapiebeginn oder auch nach unzureichendem Erfolg einer Infusionstherapie bewährt. Außerdem gelangt hierbei kaum Cortison in den Blutkreislauf und somit werden die typischen Nebenwirkungen vermieden. Üblicherweise werden fünf bis zehn Injektionen, jeweils im Abstand von zwei bis drei Tagen, verabreicht. In leichten Fällen und um die Therapie weniger zeit- und kostenintensiv zu gestalten kann ein Therapiebeginn mit Cortison in Tablettenform erfolgen. Grundsätzlich ist eine ambulante Therapie des Hörsturzes möglich. Schwere Formen des Hörsturzes oder Patienten mit relevanten Begleiterkrankungen müssen im Einzelfall auch stationär behandelt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen lehnen grundsätzlich (seit 1.4.2009) die Kostenübernahme für die Behandlung des Hörsturzes ab. Begründet wird dies durch die fehlende, arzneimittelrechtliche Zulassung von Cortisonpräparaten für die Behandlung des Hörsturzes. Weder die bestätigte Wirksamkeit durch wissenschaftliche Studien noch die offiziellen Therapie- Empfehlungen der HNO- Fachgesellschaft konnten hieran bislang etwas ändern. Therapeutische Alternativen werden nicht angeboten. Aus diesen Gründen wird die Behandlung des Hörsturzes als Selbstzahler- Leistung angeboten, bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrem HNO- Facharzt.

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