
Ein Problem stellt die Behandlung der Schuldistanz dar. Eine Krankschreibung des Schülers ist nur indiziert, wenn eine krankheitsbedingte Überforderungssituation besteht und dem Schüler die Fortsetzung des Schulbesuchs nicht zugemutet werden kann. Dies kann z.B. bei autistischen Störungsbildern oder mittelschweren bis schweren depressiven Episoden der Fall sein. Andernfalls ist eine Krankschreibung aus verhaltenstherapeutischer Sicht sogar kontraindiziert, da sie zu einer Verschlimmerung der Symptomatik beitragen kann. Aus Sicht des Kindes lautet die Logik: „Nur wenn es mir richtig schlecht geht, werde ich krankgeschrieben und muss nicht zur Schule'. Auch ein Schulwechsel sollte wohl überlegt sein. Wenn eine neue Schule dem Bedarf des Schülers wesentlich besser entspricht und bisherige schulische Überforderungen reduziert werden können, macht der Wechsel Sinn. Allerdings forcieren Schulverweigerer einen Schulwechsel häufig mit dem Versprechen, die neue Schule dann regelmäßig zu besuchen. Nach dem Wechsel tritt das alte Verhaltensmuster in der Regel aber bereits nach wenigen Tagen wieder in Erscheinung.
Denn bei der Suche nach Gründen und Ursachen für die Schulverweigerung wird oft übersehen, dass Kinder und Jugendliche dadurch schlicht eine Menge Vorteile haben: Sie können ausschlafen, (unkontrolliert) Medien konsumieren, müssen keine Hausaufgaben machen und nicht für Arbeiten lernen. Insbesondere das ungestörte PC- oder Konsolenspielen kann hierbei ein enormer Belohnungsfaktor sein. Eltern sollten daher großen Wert darauf legen, dass schuldistanzierte Kinder trotz Schulverweigerung einen geregelten Tagesablauf haben, morgens früh aufstehen, weder fernsehen noch am PC bzw. der Konsole spielen und sich regelmäßig bewegen. Andernfalls droht sehr schnell ein Teufelskreis aus einem wachsenden Lerndefizit (das die Abneigung gegen den Schulbesuch weiter verstärkt) und der Gewöhnung an einen lustgesteuerten Lebensstil mit Schlafen bis zum Mittag und stundenlangem Spielen. Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen oder am besten gar nicht erst entstehen zu lassen, sollte bei Schulverweigerung rechtzeitig an die Möglichkeit einer stationären Intervention in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie gedacht werden. Hier findet grundsätzlich auch ein Besuch der Klinikschule statt. Nach diagnostischer Abklärung der Ursachen der Schulverweigerung und einer Therapiephase kann von der Klinik aus eine Probebeschulung in der alten oder gegebenenfalls der neuen Schule erfolgen.
Eine ambulante Psychotherapie allein ist zur Beseitigung einer seit längerem bestehenden Schuldistanz selten ausreichend, da der Therapieeffekt meist erst verzögert eintritt und die Problematik sich in dieser Zeit bereits verfestigt hat. Im Anschluss an eine Klinikbehandlung oder in Kombination mit weiteren Maßnahmen (z.B. sozialpädagogische Jugendhilfe, Anpassung der Beschulungssituation, Familientherapie) kann eine ambulante Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie dagegen sehr hilfreich sein.



