Artikel 05/09/2018

Checkliste: So finden Sie einen qualifizierten Osteopathen

null Eckhard Müller Heilpraktiker
null Eckhard Müller
Heilpraktiker
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Osteopathie ist eine mittlerweile sehr bekannte Therapieform. Sie ist besonders bei Patienten beliebt, die es schätzen, dass sich der Therapeut Zeit nimmt und an den Ursachen von Schmerzen und Befindlichkeitsstörungen arbeitet.

Doch offiziell gibt es den Beruf des Osteopathen in Deutschland gar nicht. Es gibt keine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung, wie die Ausbildung auszusehen hat, wie viele Stunden sie umfassen sollte oder welche Grundberufe eigentlich Zugang dazu bieten.

Wie sieht die gesetzliche Regelung aus?

Zunächst einmal ist zu sagen, dass es in Deutschland zur Zeit kein Gesetz gibt, das die Osteopathie in irgendeiner Form regelt. Daher kann im Prinzip jeder Fachfremde ein Wochenendseminar besuchen und sich danach Osteopath nennen.

Nur im Bundesland Hessen wurde 2008 eine Weiterbildungsverordnung für Heilpraktiker und Physiotherapeuten erlassen, die die Ausbildung an den hessischen Osteopathieschulen komplett regelt. Leider läuft diese Verordnung zum Jahresende aus. In anderen Bundesländern wird derzeit geprüft, ob sie eine ähnliche Verordnung erlassen. Auf Bundesebene werden nur Vorgespräche geführt, um eine gesetzliche Regelung anzustreben.

Das sind die Mindestanforderungen für die Osteopathieausbildung

Es gibt mittlerweile eine Fülle an Ausbildungsinstituten, die Osteopathiekurse anbieten. Die meisten Ausbildungsgänge werden in Teilzeit angeboten, das heißt neben der Berufsausübung.

Die Ausbildung sollte mindestens 1350 Stunden umfassen und mindestens vier Jahre dauern. Das hat den Grund, dass die Ausbildung keine reine Aneinanderreihung von Techniken darstellt, sondern umfassende Kenntnisse in Anatomie, Physiologie und Embryologie aus einer osteopathischen Sichtweise heraus erfordert. Auch die Kunst des feinen Fühlens muss verinnerlicht und die philosophische Herangehensweise an den Patienten und das Krankheitsgeschehen muss erlernt werden.

Daher sollten Heilpraktiker, Ärzte und Physiotherapeuten, die sich der osteopathischen Ausbildung unterziehen, diese Mindestanforderungen vorweisen. Neben der jameda-Aztsuche können Sie in den Therapeutenlisten der beiden größten Osteopathieverbänden VOD und bvo nach qualifizierten Osteopathen in Ihrer Nähe suchen. Hier erscheinen nur Kollegen, die die angegebenen Mindestanforderungen aufweisen.

Osteopathie ist Heilkunde

In Deutschland wird die Osteopathie von vielen Gerichten in Einzelfallentscheidungen als Heilkunde angesehen. Die Heilkunde darf in Deutschland aber nur von Ärzten und Heilpraktikern durchgeführt werden. Sie ist daher auch nicht über eine Verordnung an einen Physiotherapeuten delegierbar.

Sie sollten darauf achten, dass Ihr Osteopath ein Heilpraktiker oder ein Arzt mit den oben angegeben Mindestanforderungen ist. Die sogenannten sektoralen Heilpraktiker haben nur eine Zulassung im Bereich der Psychotherapie oder der Physiotherapie. Osteopathie stellt aber keinen Teilbereich dieser Disziplinen dar, sodass hier nur die volle Heilpraktikerzulassung rechtlich korrekt ist.

Achtung Abrechnungsbetrug!

Osteopathische Behandlungen sind hochqualifizierte medizinische Leistungen, die in einer langjährigen Ausbildung erlernt werden. Daher haben sie auch ihren Preis. Es ist leider zu beobachten, dass viele physiotherapeutische Osteopathen Heilmittelverodnungen eines Arztes, wie z.B. Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder Lymphdrainage, annehmen und stattdessen Osteopathie durchführen. Die Heilmittelverordnung wird mit der Krankenkasse abgerechnet und den Differenzbetrag zum Osteopathiepreis zahlt der Patient.

Diese Vorgehensweise ist Abrechnungsbetrug gegenüber den Sozialversicherungsträgern und in Deutschland von vielen Gerichtsurteilen bestätigt worden. Dem Arzt wird unterstellt, dass er eine bestimmte therapeutische Notwenigkeit sieht, einem Patienten ein Heilmittel zu verordnen. Der Physiotherapeut als medizinischer Hilfsberuf hat dann das delegierte Heilmittel zu erbringen. Nur diese Leistung darf er mit dem gesetzlichen Kostenträger abrechnen.

Da die osteopathische Behandlung keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und auch kein Heilmittel darstellt, sondern eine Heilkunde, kann sie auch nicht abgerechnet werden. Der Therapeut und leider auch Sie als Patient machen sich strafbar. Der Therapeut, weil er eine heilkundliche Leistung als Heilmittel abrechnet. Und Sie, weil Sie billigend in Kauf nehmen, dass die Solidargemeinschaft einen Teil Ihrer Behandlungskosten bezahlt, für die Sie eigentlich komplett selbst aufkommen müssten.

Bezuschussung durch die gesetzlichen Krankenkassen

Da die Osteopathie von vielen Patienten nachgefragt wird, entsteht ein Druck auf die gesetzlichen Krankenkassen, sich an den Kosten zu beteiligen. Viele Krankenkassen sind dem nachgekommen und haben die Bezuschussung von Osteopathieleistungen unter bestimmten Voraussetzungen in ihre Satzung übernommen. Hier wird nicht nach der Qualifikation des Behandlers gefragt, sondern nach seiner Zugehörigkeit in einem Osteopathieverband.

Viele Ausbildungseinrichtungen, die die oben angegebenen Mindestanforderungen nicht erfüllen, haben daher einen Osteopathieverband gegründet, damit die Mitglieder mit einer Kostenbezuschussung der Krankenkasse werben können.

Weiterhin benötigen die meisten Kassen eine Einverständniserklärung eines Arztes für die osteopathische Behandlung auf einer Privatverordnung. Die Sinnhaftigkeit einer solchen Vorgehensweise darf angezweifelt werden, da die Rechtslage in Deutschland oben schon beschrieben wurde. Natürlich ist auch eine Osteopathierechnung zur Inanspruchnahme der Bezuschussung notwendig.

Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen und die Beihilfe

Da die Osteopathie eine Heilkunde darstellt, gibt es in der Gebührenordnung der Ärzte und der Heilpraktiker entsprechende Gebührenziffern, nach denen die Leistung berechnet wird. Da die meisten privaten Krankenversicherungen und privaten Zusatzversicherungen die Gebührenordnungen als Grundlage der Erstattung nehmen, sollten Sie auf eine Rechnungsstellung nach der Gebührenordnung für Ärzte oder Heilpraktiker achten. Auch die Beihilfestellen des Bundes und der Länder sowie die freie Heilfürsorge der Polizisten und Soldaten erstatten nach den Gebührenordnungen.

Checkliste: So finden Sie qualifizierte Osteopathen

Ein osteopathischer Kollege, der eine vollumfängliche Osteopathieausbildung genießen durfte, wird das in seiner Außendarstellung immer darlegen können. Daher ist diese Checkliste ein verlässlicher Partner bei der Suche nach einem qualifizierten Osteopathen:

  • volle Heilpraktikerzulassung oder Arzt
  • Ausbildung über mindestens 1350 Stunden innerhalb von vier bis fünf Jahren
  • Mitglied in einem Osteopathieverband, der die Mindestanforderungen verlangt (z.B VOD oder bvo)
  • Abrechnung nur über die Gebührenordnung für Ärzte oder Heilpraktiker
  • keine Verrechnung mit Heilmittelverordnungen zulässig
  • Bezuschussung der Kosten durch die gesetzliche Krankenkasse muss individuell geprüft werden
  • Kostenübernahme durch private Versicherungen und die Beihilfe in der Regel möglich

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