Artikel 26/03/2018

Kinderzahnheilkunde: So klappt die Kommunikation in der Praxis

Dr. med. dent. Philipp Kreissel Zahnarzt
Dr. med. dent. Philipp Kreissel
Zahnarzt
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In der Kinderzahnheilkunde steht und fällt der Erfolg der Behandlung mit der Kommunikation. Ein Wort, ein Satz oder eine Bewegung kann die Dauer und das Gelingen maßgeblich beeinflussen. Dabei sind Kinder viel mehr als Erwachsene auf die nonverbale Kommunikation sensibilisiert. Sie findet auf der zwischenmenschlichen Ebene statt.

Die nonverbale Kommunikation beinhaltet Körpersprache, Mimik und Gestik und kann absichtlich, aber auch unabsichtlich erfolgen. Ihr gegenüber steht die verbale Kommunikation, die aus der Sprache besteht. Ein guter Kinderzahnarzt wird beide Kommunikationsformen mit Verhaltensführungstechniken kombinieren, um das Vertrauen der kleinen Patienten zu gewinnen und so zum bestmöglichen Ergebnis für die Zahngesundheit zu kommen.

Behandlung von Kindern beim Zahnarzt

Der erste Eindruck entscheidet. Das gilt auch in der Kinderzahnheilkunde. Darum wird der Begrüßung, dem sogenannten „Erstkontakt“, größte Bedeutung beigemessen. Damit die kleinen Patienten unmissverständlich spüren, dass sie im Mittelpunkt stehen, sollten die Eltern nur indirekt und am Rande in das Begrüßungsgespräch mit einbezogen werden. Stattdessen wird das Kind persönlich im Wartezimmer abgeholt und auf Augenhöhe begrüßt. Eine offene Körpersprache und ein freundliches Lächeln sollten ebenso zum Standardrepertoire gehören wie das Ansprechen des Kindes mit Namen. Je jünger der Patient ist, desto empfindlicher reagiert er auf Reize.

Ein speziell ausgebildeter Kinderzahnarzt unterteilt die Behandlung in kleine, altersgerechte Schritte, um das Kind nicht zu überfordern. Die Kinderbehandlung ist geprägt von einer „positiven Sprache“: Die Kinder werden mit dem gewünschtem Verhalten konfrontiert, anstatt ihnen zu sagen, was sie nicht tun sollen. Ein Beispiel: „den Mund bitte weit offen lassen“ statt „bitte den Mund jetzt nicht schließen“. Eventuell angstauslösende Reizwörter werden durch eine kindgerechte, spielerische Bildsprache ersetzt: Der Behandlungsstuhl wird zum Karussell, der Speichelsauger zum Wasserstaubsauger, die Spritze zum Zielfernrohr und der Bohrer zum Zahnglattmachgerät.

„Tell – Show – Do“: Zahnpflege kindgerecht vermitteln

Um Kinder mit der Zahnbehandlung nicht zu überfordern, werden Informationen in der Kinderzahnheilkunde häufig mittels „Tell – Show – Do“ vermittelt: Der Behandlungsschritt wird zunächst angekündigt und erklärt, dann demonstriert, entweder an einem speziellen Modell, an einer Puppe oder am Finger des Kindes, und erst dann im Mund durchgeführt. So wird dem Kind ein Gefühl von Respekt vermittelt und es wird deutlich, dass auf dem Behandlungsstuhl nichts ohne seine Einwilligung geschieht. Außerdem sollte den kleinen Patienten stets die Gelegenheit gegeben werden, sich mit den Geräten und Instrumenten im Behandlungszimmer vertraut zu machen. So entsteht Schritt für Schritt ein vertrauensvolles Verhältnis und eine entspannte Atmosphäre, wovon sowohl der Patient als auch der Zahnarzt nachhaltig profitieren.

Eine sogenannte „Scheinwahl“ dient demselben Zweck: Mit Fragen wie „Möchtest du lieber das Gel mit Kirsch- oder Apfelgeschmack?“ fühlt sich das Kind in Entscheidungen einbezogen. So wird das Wohlbefinden gesteigert und die kleinen Patienten fühlen sich ernst genommen. Um die Behandlung erfolgreich abzuschließen und den Grundstein für eine weitere erfolgreiche Behandlung zu legen, zeigt der Zahnarzt dem Kind mithilfe des Handspiegels, was es schon alles erreicht hat. Auch positive Verstärker, wie kleine Geschenke oder Sticker als Tapferkeitssymbole haben sich bewährt.

Umgang mit den Eltern der kleinen Patienten

Speziell geschulte Kinderzahnärzte wissen, wie wichtig es ist, dass sich Kinder als vollwertige Patienten ernst genommen fühlen. In der Regel ist es also üblich, dass die Eltern während der Behandlung im Hintergrund bleiben. Denn während dieser Zeit stehen die Kinder im Mittelpunkt. Natürlich wird alles Wichtige im Vorfeld der Behandlung mit Ihnen besprochen und auch das weitere Verfahren wird mit Ihnen abgeklärt.

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