
In der heutigen Diskussion zum Thema Amalgam lohnt es sich einmal einen Blick über den Tellerrand hinaus zu werfen. Wie verhalten sich andere Länder zu der Thematik? Wie wird dort die Gefährlichkeit von Quecksilber aus Amalgamfüllungen eingestuft? Und wo steht hier Deutschland?
- 2009 entschied das Umweltministerium in Schweden, den Gebrauch von Quecksilber generell zu verbieten.
- Seit 2008 wurde der Einsatz von Amalgam als Zahnfüllmaterial in Norwegen und Dänemark verboten.
- 2009 einigten sich die Umweltminister der Vereinten Nationen bei ihrem Treffen in Nairobi darauf, ab spätestens 2013 weltweit kein Quecksilber mehr zu verwenden, da es ein tödliches Gift ist.
- In der EU sind die Zahnärzte die zweitgrößten Anwender von Quecksilberamalgam, sie verarbeiten jährlich in Europa 70 bis 90 Tonnen Quecksilber.
- Die Europäer haben insgesamt nach Schätzungen des Robert Koch Instituts rund 2000 Tonnen Quecksilber im Mund. Alleine die Deutschen haben rund 200 bis 300 Millionen Amalgamfüllungen.
- Die Gefahrenstoffverordnung ( §20 der GefStoffV) stuft Quecksilber als sehr giftig ein. Amalgam wird als hochgiftiger Sondermüll eingestuft.
- Zahnarztpraxen sind in Deutschland seit 1990 verpflichtet, teure Amalgamabscheider einzusetzen, die die Amalgamreste aus dem Wasserkreislauf trennen. Diese Amalgamreste werden von speziellen Entsorgungsfirmen abgeholt und entsorgt. Amalgam darf nicht in die öffentliche Kanalisation gelangen (hier drohen Geldstrafen in fünfstelligem Bereich) ist jedoch im Mund der Patienten zugelassen.
Amalgam = Sondermüll?
Bei der Anlieferung ist das Amalgam mit einem Sondermüll-Zeichen versehen, bei der Entsorgung darf es nicht in die „normale“ Kanalisation aufgrund seiner Toxizität.
Nur während der Zeit, da es in der Mundhöhle von Patienten ist, wo es ständig von Speichel mit wechselndem pH-Wert, Temperaturschwankungen ausgesetzt ist und täglichen Abrieb erfährt, soll es plötzlich ungefährlich sein?



