videosprechstunde-ist-der-hype-vorbei

Im Deutschen Ärzteblatt der ersten Februarwoche 2023 (Dt. Aerztebl. Jg.120/ Heft 5) hält man die online-Beratung von Patienten für überholt. Ist dem so? Mitnichten. Es ist doch geradezu zeitgemäß, dass Patienten sich durch einen Experten beraten lassen können, ohne vielleicht eine weite Anfahrt und damit einen hohen Zeitaufwand auf sich nehmen zu müssen.

Idealerweise kann man hier eine Zweitmeinung einfordern oder Befunde besprechen. Dem kann und sollte natürlich bei entsprechendem Gesprächsausgang eine Untersuchung und Behandlungsplanung vor Ort folgen. Spätere Kontrollen oder Nachbesprechungen wären dann wiederum online möglich. Die Qualität der Videosprechstunde und ihre Sicherheit aus Datenschutzgründen ist gewährleistet.

Zahlen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung berichten von circa 2000 Online-Sprechstunden im vierten Quartal 2019. Im ersten Quartal 2020 waren es bereits 200.000 um dann ein Jahr später auf 1,2 Millionen anzusteigen. Im zweiten Quartal 2022 lag die Zahl der Videosprechstunden noch bei 500.000. Es ist sicherlich nachvollziehbar, dass der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt bevorzugt wird.

Vorteile der Online-Sprechstunde

Da mittlerweile aber auch in abgeschiedenen Regionen per Internet miteinander gechattet wird, kann der Patient einen ganz persönlichen Kontakt mit seinem Arzt abhalten, vorausgesetzt, er hat eine akzeptable Internetverbindung.

Selbst aus dem entfernten Tibet ist das relativ einfach möglich. Und der Termin der Unterredung ist vorgegeben. Natürlich kann er auch ausfallen. Aber an das vorgegebene Zeitfenster haben sich beide, Arzt und Patient, zu halten. Also eher keine Wartezeit. Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus bietet dies einen hervorragenden Komfort.

Auch können bei der Videoschaltung Dokumente direkt per Datenübermittlung ausgetauscht und diskutiert werden. Ob beispielsweise eine Operation absolut indiziert ist, oder nur eine relative Veranlassung besteht, lässt sich dann mit dem entsprechenden Experten, auch wenn er weit entfernt sitzt, besprechen.

Abrechnung der Online-Sprechstunde

Wie so oft scheiden sich die Geister, wenn es um die Vergütungssituation einer Tätigkeit geht. Ein entsprechendes Honorar ist durch die kassenärztlichen, wie auch privaten Abrechnungsstellen zu gewährleisten. Wird ein Experte konsultiert, dessen Leistungen selbst zu zahlen sind, ist dessen Honorar natürlich im Vorfeld anzukündigen.

Aus meiner Erfahrung lassen sich diese Abläufe sehr gut organisieren und der Patient trägt seine personenbezogenen Daten in einer entsprechenden Maske ein, damit eine Rechnungslegung ordnungsgemäß stattfinden kann.

Gar nicht so neu

Telemedizinische Dienstleistungen sind in vielen dezentralen Krankenhäusern durchaus bereits seit längerem Alltag, wenn es beispielsweise darum geht, in den Nachtdiensten radiologische Leistungen abzudecken.

Vor-Ort wird dann beispielsweise ein CT oder MRT durch eine Radiologische Fachkraft erbracht, der Mediziner, meistens andernorts sitzend, zu Hause oder in einer größeren Klinik, kann diese Bilder dann interpretieren und bewerten.

Anwendungsbereiche der Online-Sprechstunde

Es gibt viele Situationen, in denen der Patient den Arzt konsultieren möchte, um Sicherheit zu erlangen, eine fachlich qualifizierte Zweitmeinung zu erhalten, ein reines Beratungsgespräch zu führen, oder der Hausarzt/Facharzt möchte sich über das Wohlbefinden seiner Patienten orientieren und dies auch per in Augenscheinnahme.

Die technischen Voraussetzungen sind gelöst, auch eine Videokonsultation per Smartphone ist möglich. Videosprechstunden haben sich nicht nur etabliert, nein, sie erweitern das Versorgungsangebot auf moderne Art und Weise, gut organisierbar und abrufbar, Zeit- und Ressourcensparend.

Der Hype ist definitiv nicht vorbei. Die Videokonsultation ist da angekommen, wo sie hingehört. Die Videosprechstunde entwickelt sich zunehmend zu einem zusätzlichen, dauerhaften, flächendeckenden digitalen Versorgungsangebot.

Die Veröffentlichung dieser Inhalte durch jameda GmbH erfolgt mit ausdrücklicher Genehmigung der Autoren. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der jeweiligen Autoren.

Die Inhalte der Experten Ratgeber ersetzen nicht die Konsultation von medizinischen Spezialisten. Wir empfehlen Ihnen dringend, bei Fragen zu Ihrer Gesundheit oder medizinischen Behandlung stets eine qualifizierte medizinische Fachperson zu konsultieren. Der Inhalt dieser Seite sowie die Texte, Grafiken, Bilder und sonstigen Materialien dienen ausschließlich Informationszwecken und ersetzen keine gesundheitlichen Diagnosen oder Behandlungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Meinungen, Schlussfolgerungen oder sonstige Informationen in den von Dritten verfassten Inhalten ausschließlich die Meinung des jeweiligen Autors darstellen und nicht notwendigerweise von jameda GmbH gebilligt werden. Wenn die jameda GmbH feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkreter Inhalt eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird sie die Inhalte prüfen und behält sich das Recht vor, diese zu entfernen. Eigene Inhalte auf unserer Website werden regelmäßig sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns stets, unser Informationsangebot vollständig, inhaltlich richtig und aktuell anzubieten. Das Auftreten von Fehlern ist dennoch möglich, daher kann eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität nicht übernommen werden. Korrekturen oder Hinweise senden Sie bitte an experten-ratgeber@jameda.de.


www.jameda.de © 2023 - Wunscharzt finden und Termin online buchen.

Diese Webseite verwendet Cookies.
Surfen Sie weiter, wenn Sie unserer Cookie-Richtlinie zustimmen.