Die aktuelle Ausgabe des Deutschen Ärzteblatts enthält eine erfreuliche Mitteilung für Millionen von betroffenen Frauen in Deutschland, die mit oder unter der Diagnose Lipödem leiden. Jahrzehntelang handelte es sich um eine wenig Beachtete, bis hin zu vorwurfsvoll beschriebener Veränderung der weiblichen Körperformen, Erkrankung. Das Lipödem wurde sogar immer wieder als maligne Adipositas, also bösartige Fettleibigkeit in den Verantwortungsbereich der betroffenen Frauen projiziert. „Die Frauen sollen gefälligst weniger essen und mehr Sport treiben.“ Wenig hilfreich, wie man von den Betroffenen stets erfahren durfte. Es gab schon immer zwei Therapieangebote: nämlich die konservative Vorgehensweise mit Manueller Lymphdrainage (MLD) und Kompression, sowie Essverhaltensschulungen. Leider, und das war ganz offensichtlich, wenig hilfreich. Bei einem Lymphödem hilft die MLD. Beim Lipödem liegen hingegen keine Lympheinlagerungen vor, daher konnte die MLD hier auch wenig helfen, allenfalls symptomatisch (Verbesserung der Beinschmerzen).
Die Jahres-Kosten der konservativen Therapie mit ungefähr 15.000 € wurden von den Versicherern übernommen. Die der Liposuktion, der in der Literatur als einzig nachhaltig beschriebenen Therapie, hingegen nicht. Eine Liposuktion, beispielsweise 4 Sitzungen (Arme und Beine), kostete in der Regel um die 30.000 €.
Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss, die Institution, die über die Aufnahme in den Leistungskatalog für die Gesetzlichen Krankenkassen entscheidet, ausreichend Evidenz festgestellt. Dies bedeutet im Endeffekt, dass die Liposuktion in den Regelleistungskatalog aufgenommen wird. Im Weiteren ist nun davon auszugehen, dass dies in Kürze auch für die Privaten Krankenversicherer gilt.
Wann diese Umsetzung erfolgt, ist terminlich noch nicht festgelegt, nach diesem langen Weg und der Zeit des Wartens jedoch ein helles Licht am Ende des Tunnels. Die Möglichkeit, durch die Liposuktion krankhaftes Fettgewebe absaugen zu lassen, wird viele betroffenen Frauen sehr glücklich machen, denn es gibt bis zu 4 Millionen betroffene Frauen in Deutschland. Und nicht alle konnten sich bisher ihre Krankheit durch den Einsatz privater Finanzmittel (Kosten s.o.) behandeln lassen. Die Kostenträger haben sich in der Regel auf die konservative Behandlung, obwohl im Endeffekt teurer, zurückgezogen.
Dieser Artikel kann im Internet heruntergeladen werden unter Deutsches Ärzteblatt, Jg. 122, Heft 15, 25. Juli 2025. Am besten lassen sich Betroffenen durch einen qualifizierten Phlebologen begutachten, um dann dieses Gutachten zusammen mit dem Artikel und dem Antrag auf Kostenübernahme an ihre Krankenkasse einzureichen. Nur so wird die Erkrankung korrekt dokumentiert, sodass die Kosten zu Lasten der GKV gehen. Es ist keine Eile geboten, aber die Schlange wird nach dieser Mitteilung sicherlich ganz lang.
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