Artikel 17/05/2017

Zahnlücken: Folgeschäden besser frühzeitig vermeiden!

Dr. med. dent. Manuel Waldmeyer Zahnarzt, Fachzahnarzt für Oralchirurgie
Dr. med. dent. Manuel Waldmeyer
Zahnarzt, Fachzahnarzt für Oralchirurgie
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Der Zahn ist nicht erhaltungswürdig und muss gezogen werden? Diesen Satz will man nicht von seinem Zahnarzt oder seiner Zahnärztin hören. Wie geht es jetzt weiter?

Was muss vor dem Eingriff beachtet werden?

Idealerweise sollte noch vor der Zahnextraktion an den Kieferkammerhalt gedacht werden. Das bedeutet, dass das Auffüllen der Lücke mit körpereigenem oder körperfremdem Ersatzmaterial dem drohenden Volumenverlust des Knochens entgegenwirken sollte. Der Kieferkammerhalt kann in vielen Fällen in derselben Sitzung erfolgen, in der der Zahn gezogen werden soll.

Wie kann der Kieferknochen erhalten werden?

Als körpereigenes Material bietet sich laut klinischer Studien sogar der eigene Zahn als ideales Ersatzmaterial an. Er wird mechanisch und chemisch aufgearbeitet und dem Körper als Granulat zurückgeführt.

Alternativ kann die Lücke mit Blutkonzentraten aufgefüllt werden. Sie werden aus dem Vollblut gewonnen und durch eine Zentrifuge mit wichtigen Zellen angereichert.

Ist der Zahn gezogen, bietet sich ebenfalls eine Sofortimplantation an. Allgemein anerkannt ist, dass sich der Alveolarknochen in einem Zeitfenster von ca. drei Monaten regenerieren kann. Somit ist nach dieser Periode in vielen Fällen eine sogenannte Spätimplantation denkbar, da der Knochen jetzt auch bei größeren aufgefüllten Defekten wieder ein Implantat aufnehmen kann.

Aber was passiert, wenn nicht implantiert werden soll?

Wird eine Zahnlücke belassen, so baut sich der Knochen aufgrund fehlender Belastung stark ab - sowohl in seiner horizontalen als auch in der vertikalen Dimension. Die Folgen sind oft Einziehungen im Bereich des Mundvorhofes. Ferner können die Nachbarzähne zu wandern beginnen, die aufgrund mangelnder Abstützung über den nun fehlenden Zahn in die Lücke hineinkippen.

Auch der Zahn aus dem Gegenkiefer kann gefährdet sein. Fehlt sein sogenannter Antagonist, wächst der Zahn aus seinem Knochenfach heraus. Das kann zu Beschwerden beim Kauen und speziell zu Problemen im Kiefergelenk führen, zur sogenannte Craniomandibuläre Dysfunktionen.

Handelt es sich um eine Einzellücke, die nicht implantiert werden soll, entscheiden sich viele Patienten für eine Brücke. Ihr Zahnarzt überprüft dafür im Vorfeld die Wertigkeit der Brückenpfeiler mit einer Röntgenaufnahme. Ist sie gegeben, so werden die Nachbarzähne der Lücke beschliffen, sodass sie die Brücke tragen. Als Material für die Brücke sind Edelmetalle, Nicht-Edelmetalle und Keramiken die häufigsten zahntechnischen Werkstoffe.

Zahlt meine Krankenkasse für den Eingriff?

Ist ein Frontzahn verloren gegangen, ist erst kürzlich eine neue Versorgungsalternative dazu gekommen, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird, die sogenannten Klebe- oder Adhäsivbrücken.

Bei dieser Art der prothetischen Versorgung werden die Nachbarzähne nicht oder nur wenig beschliffen. Der Zahn, der ersetzt werden soll, wird in Form eines Brückenglieds mit einem keramischen oder metallischen Flügelelement an den Nachbarzahn geklebt. Diese Art der Versorgung ist besonders substanzschonend und findet vermehrt bei besonders jungen Patienten Anwendung.

Muss wirklich jede Lücke prothetisch Versorgt werden?

In Fällen, in denen die lückenbegrenzenden Zähne durch den Gegenbiss stabilisiert sind, sprich die Zähne können nicht in die Lücke kippen, ist ein prothetischer Lückenschluss in speziellen Fällen nicht zwingend notwendig. Es sollte aber erwähnt sein, dass eine regelmäßige halbjährliche Überprüfung der Lückensituation hinsichtlich der Abstützung sinnvoll ist, so dass Veränderungen früh erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.

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