Artikel 08/10/2012

Sensomotorische (Propriozeptive) Einlagen

Team jameda
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Füße spielen dabei eine herausragende Rolle, dem Körper über zahlreiche Sinneszellen Informationen zur Körperhaltung, Bewegung und Gleichgewicht zu vermitteln.

Sensomotorische Spezialeinlagen sind aktive Schuheinlagen, die kontinuierlich die Propriozeptoren (Sinneszellen zur Messung der Tiefensensibilität) an der Fußsohle stimulieren und damit die Muskelspannung und Haltung des gesamten Körpers verbessern. Durch speziell angelegte Polster (Pelotten) oder Tieferlegung unterschiedlicher Zonen werden spezifische Areale automatisch durch Druck aktiviert und damit die gesamt Körpermuskulatur positiv angesprochen.

Wann werden sensomotorische Einlagen angewendet?

Folgenden Beschwerden profitieren von der Anwendung stimulierender Einlagen:

  • Fehlhaltung (‘Mein Kind lässt sich immer so hängen’)
  • Muskeldysbalancen
  • Fußfehlstellungen
  • Belastungsschmerzen der Wirbelsäule, Knie, Füße usw.
  • Spastik
  • Gangstörung
  • Belastungsschmerzen bei Sportlern
  • Skoliose

Wirkungsweise und Behandlungserfolg lassen sich anschaulich mit der pedographischen Druckverteilungsmessung und der optischen Wirbelsäulenvermessung darstellen.

Wo liegt der Unterschied zu herkömmlichen Einlagen?

Herkömmliche Einlagen korrigieren lediglich passiv die Fußstellung und drücken den Fuß in eine physiologische Position. Durch die passive Stützung der Fuß- und Unterschenkelmuskulatur wird die Muskulatur, die eigentlich trainiert werden sollte, geschwächt. Daher sind passive herkömmliche Einlagen insbesondere in der Behandlung von Kinderfüßen eher als schädlich einzuschätzen. Zudem ist der Effekt auf Körperhaltung und Muskelspannung eher minimal.

Werden die Einlagen von meiner Krankenkasse erstattet?

Sensomotorische, koordinationsfördernde Einlagen sind im Heilmittelverzeichnis aufgeführt und damit prinzipiell Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Trotzdem lehnen die gesetzlichen Krankenkassen die Erstattung zunehmend aufgrund der höheren Kosten ab.

Seit September 2003 existiert ein Grundsatzurteil des Sozialgericht Mainz (Aktenzeichen S6KR115/02), in dem eine gesetzliche Krankenkasse verpflichtet wird, die Kosten für sensomotorische Einlagen ‘deren Wirkung zwar nicht bewiesen ist, die aber auf naturwissenschaftlich anerkannten Theorien (Voijta-Therapie, Bobath usw.) stützen’, zu übernehmen.

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