Narkose oder Analgosedierung (Tiefschlaf) - eine Gegenüberstellung

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Die Vorteile einer Narkose sind deutlich: Der Patient muß von einem Anästhesisten betreut und permanent kontrolliert werden, um "am Leben zu bleiben". Der Patient geht kein Risiko ein, daß er während der Operation aufwacht oder Schmerzen erleidet und dem Operateur steht so viel Zeit zur Verfügung, wie dieser zur korrekten Durchführung seines Eingriffs benötigt.

Es gibt aber auch Nachteile, die gegen eine Narkose sprechen können: Zu diesen zählt die obligatorische Nüchternheit vor dem Eingriff, die nicht nur den Patienten schwächt, sondern auch das Schmerzverhalten postoperativ nachhaltig negativ beeinflußt. Dazu kommt ein Mindestmaß an medikamentösem und apparativem Aufwand zusätzlich zu der ultimativen Forderung, daß ein zweiter Arzt der Anästhesie die Narkose fahren muß. Dies alles bedeutet einen nicht unerheblichen Kostenaufwand, der vom Patienten getragen wird.

Die Vorteile einer Analgosedierung (AS), genannt Tiefschlaf, sind ebenfalls deutlich: Der Patient soll nicht nüchtern sein, muß sich keiner Voruntersuchung unterziehen und kann daher sofort ambulant versorgt werden. Er unterliegt dabei nicht den Risiken einer Narkose. Der apparative und medikamentöse Aufwand für den Tiefschlaf ist wesentlich geringer und kann auch durch den anästhesiologisch ausgebildeten Chirurgen durchgeführt werden (One Drug Sedation). Der deutlich geringere Aufwand bedeutet auch eine deutlich geringere Belastung für den Patienten, so daß auch wenig belastbare Patienten mit dem subjektiven Effekt einer Vollnarkose operativ versorgt werden können.

Ein wesentlicher Nachteil des Tiefschlafes ist eine mögliche Unruhe, die, durch die Reize des Eingriffes ausgelöst, im Extremfall zum Abbruch der Operation zwingt, da der Patient noch immer im Unterbewustsein trotz Tiefschlaf die Reize der Operation wahrnimmt. Ursache für eine derartige, seltene Entwicklung ist in der Regel eine mangelhafte Vorbereitung (Prämedikation). Ein weiteres Hemmnis für einen Tiefschlaf ist in der Forderung zu sehen, jeden Patienten zwei Stunden ausschlafen zu lassen, bevor er von einer Person seines Vertrauens abgeholt werden kann.

Der Tiefschlaf (AS) hat sich aus guten Gründen in der MKG-Chirurgie etabliert: Alle Sinnesorgane sind im Kopf angesiedelt. Wird in einem Bereich im Gesicht durch örtliche Betäubung die Sensibilität ausgeschaltet, bleiben alle anderen Sinnesorgane beim wachen Patienten funktionstüchtig. Das hat zur Folge, dass alle Umstände der Operation äußerlich und innerlich vom Patienten trotz Lokalanästhesie (LA) wahrgenommen werden. Diese Wahrnehmungen können sehr intensiv verarbeitet werden. Als Folge davon kann die Belastung für den Patienten so übermäßig werden, dass im Extremfall der Patient dekompensiert und die nervliche und kreislaufmäßige Situation schließlich zur Unterbrechung der Operation führt. Sogar der postoperative Verlauf einschließlich Schmerzempfindung kann für mehrere Tage wesentlich ungünstiger sein. Bei Patienten, die ausschließlich in LA operiert werden ist ein derartiger oder ähnlicher Verlauf keine Seltenheit.

Das Angebot, im Tiefschlaf im Kiefer– und Gesichtsbereich operiert zu werden, erleichtert vielen Patienten den Entschluss zur Operation. Wir wissen, dass auch nach einer Operation im Tiefschlaf die Schmerzbelastung, besonders auch nach dem Eingriff, mit zunehmendem Alter ansteigend, wesentlich gemildert ist. Schlussendlich sind im Tiefschlaf (AS) operative Versorgungen möglich, die im Grenzbereich zur LA zu sehen sind. Zu diesen zählen Kieferhöhlenoperationen, Abszesseröffnungen von außen, Wangenrotationen, Frakturversorgungen u.a. Eingriffe, die üblicher Weise eine Indikation zur stationären Aufnahme darstellen.

Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information, nicht der Selbstdiagnose, und ersetzt den Arztbesuch nicht. Er spiegelt die Meinung des Autors und nicht zwangsläufig die der jameda GmbH wider.

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Kommentare (42)

Matty M., 02.10.2019 - 13:51 Uhr

Hallo, bei mir wurde vor fünf Tagen ein sogen. Stent von der Leiste aus in die Arterie des linken Beines eingesetzt, der Eingriff geschah unter "Örtlicher Betäubung. Ich habe in meinem Leben noch nie, ca. 20 Min. lang, so grosse Schmerzen erlebt. An gefühlten 20-25 Stellen wurde eingestochen und einmassiert, bis dann endlich die eigentliche Einführung des Stents begann, die ich dann ohne weitere Schmerzempfindung auf einem Monitor verfolgen konnte. Der anschließende, wohl notwendige Druckverband war ebenfalls schmerzlich (24 Std.) und hinderlich. Meine Frage: gibt es keine andere Sedierung für einen solchen Eingriff, zb. wie bei einer Blasenspiegelung ?

Olga, 02.04.2019 - 23:48 Uhr

Bei Brustvergrößerung ist ganz klar Vollnarkose besser außer bei Eigenfett, aber Panikattacken sind dann noch so etwas was man berücksichtigen muss.

Gianna, 10.02.2019 - 22:01 Uhr

Wollte wissen was besser ist bei einer Brustvergrösserung mit Eigenfett, Vollnarkose oder Dämmerschlaf? Habe noch nie eine Vollnarkose gehabt. Habe Panikattaken

HGW, 20.11.2018 - 14:05 Uhr

Muss in zwei Tagen zur Herzkatheter-Untersuchung. Habe Angststörung, Panikattacken und extreme Platzangst. Welche ist die beste und unschädlichste medizinische Möglichkeit, um von dieser Untersuchung nichts mitzubekommen?

Sutharjena Paramasamy, 13.08.2018 - 10:57 Uhr

Ich habe chalazion Augenlid op und ich habe frage was ist ein sedierung/analgosedierung Intravenöse narkose

Horst B., 23.06.2018 - 18:50 Uhr

Sachlich informativ und überzeugend. Sehr gute Entscheidungsgrundlage

Manuela F., 11.05.2018 - 19:30 Uhr

bald werden bei mir 3 Zähne gezogen,ist es besser mit einer Vollnarkose oder mit einem Dämmerschlaf zu machen?

Schmid, 05.02.2018 - 19:26 Uhr

Ich hatte 1984 2 Kiefer-OP`s+ 1986/87 je 1 Kiefer-OP. Bei den 2 letzten OP`s wurde Fentanyl als Anästhetikum eingesetzt. Keine Nachwirkungen. Es war, als hätte man eine Nacht herrlich durchgeschlafen und war hellwach, ohne Mundtrockenheit, Durst- oder Kälte-Gefühl, Schüttelfrost, Übelkeit, etc. Warum setzt man dieses Mittel bei anderen OP`s nicht oder nur mit anderen Narkotika ein?

Günter D., 11.09.2017 - 14:29 Uhr

Ich soll an den Augenlidern operiert werden. Es ist eine Lokalanästhesie vorgesehen. Es ist ein Ektropium zu operieren. Ich möchte aber eine Sedierung , da ich große Angst bei OP`s im Gesichtsfeld habe. Ist dies möglich, wenn ich darauf beharre?

Siggi, 28.06.2017 - 15:20 Uhr

Analgosedierung - würde ich nie wieder haben wollen ich habe noch viel mitbekommen während der OP. Ich hatte Schmerzempfinden und richtige Angstzustände, was natürlich keiner mitbekommen hat. Der Körper hat geruckelt. Der Chirurg braucht natürlich ein freies Arbeitsfeld und ist da nicht großartig zimperlich. Ich musste trotz OP am Nachmittag den ganzen Tag nüchtern bleiben und war auch danach ziemlich gerädert. Also für mich keine wenigere Belastung wie eine Vollnarkose. Analgosedierung für mich nie wieder.

Jan-Niklas, 27.01.2017 - 11:06 Uhr

Hallo alle zusammen! Am Montag war es bei mir so weit - zwei Weisheitszähne mussten raus. Da ich jedoch bei den ersten beiden sehr schlechte Erfahrungen gemacht habe, war die Angst und Panik entsprechend groß. Durch den Tipp eines Freundes ließ ich mich jedoch mit der Analgo-Sedierung (und einem anderen Oralchirurgen) operieren. Meine ehrliche Meinung? Es waren die wohl am besten investierten 130€ seit seit Ewigkeiten! Das Zeug ist zwar auch nicht harmlos, aber es ist die Alternative für Personen mit Angst vor solch einem Eingriff. Sucht euch eine Begleitperson raus - Freundin, bester Freund-in, Eltern, denn danach kommt man nicht so leicht nach Hause. Das mag bei jedem unterschiedlich sein, ich hätte jedoch nicht einmal den Bus vorm Eingang der Praxis gefunden. Außerdem ist es sehr viel angenehmer, beim Aufwachen in ein Gesicht einer bekannten Person zu blicken als in ein fremdes Gesicht.

Ursula W., 27.11.2016 - 16:37 Uhr

Da ich extreme Angst vor der Abformung habe (starker Würgereiz), würde ich gerne wissen, ob man im Dämmerschlaf etwas davon mitbekommt oder ob man dann eine Vollnarkose benötigt. Danke

Johannes G., 17.11.2016 - 15:23 Uhr

Ich würde sehr gerne mal etwas über die Kosten der Dämmerschlafnarkose erfahren. Es wäre toll von Ihnen weitere Informationen zu bekommen.

ümit, 21.09.2016 - 19:42 Uhr

Hallo, ich hab mal eine Frage: Kann man sterben, wenn unter Vollnarkose die Zähne gezogen werden? Ich muss opariert werden und ich habe große Angst ...

P., 23.05.2016 - 19:44 Uhr

Ich durfte vor meinen Analgosedierungen (Zahnimplantate) immer etwas essen. Es wurde sogar ausdrücklich empfohlen. Und was das Argument betrifft, man solle nüchtern sein, falls ein Notfall eintritt und man intubiert werden muss: Ich hatte 2 Notkaiserschnitte und habe jedesmal vorher fürstlich im KH gespeist. Die KS wurden trotz vorheriger Nahrungsaufnahme erfolgreich unter Vollnarkose durchgeführt.

Martin K., 20.04.2016 - 14:30 Uhr

Also ich kann nicht unterschreiben, dass eine Analgosedierung ein geringeres Risiko als eine Narkose hat. Sie ist nur mit weniger Aufwand durchzuführen. Nicht nüchterne Patienten einer Analgosedierung zu unterziehen, halte ich für fahrlässig.

Claudia K., 15.02.2016 - 08:45 Uhr

Also einen Patienten nicht nüchtern zu einer Analgosedierung zuzulassen, ist grob fahrlässig. Vor dem Eingriff sollte man nichts essen und trinken. Wer weiß denn, ob ein Zwischenfall auftritt und der Patient intubiert werden muss. Gruß Claudia K.

Sabrina, 02.02.2015 - 09:18 Uhr

Ich wollte nur fragen ob man beim Tiefschlaf was mit bekommt. Ich bin Angstpatientin??

Dr. Gerd H., 14.10.2014 - 11:45 Uhr

Ich persönlich bin ein Gegner von dieser =Koma-legerei= und auch dass Pat. ohne die Angehörigen davor zu befragen so klinisch versorgt werden. Nur Z.B. =fentanyl= ist so gefährlich, dass nur ein nanogram zu viel zum hypoxischem Hirnschaden führt.

Gabriele, 16.11.2013 - 18:24 Uhr

Hallo, ich hatte am 28.19.2013 eine Bandscheibenoperation C5/C6. Habe ein Implantat bekommen. Nach der Operation ging es mir mit den Schmerzen ganz gut, Übelkeit gar keine nur hatte ich eine wahnsinnige Unruhe in mir. Das war richtig Panik. In Abständen hatte ich innerlich wie eine Welle der Panik, mir war sehr heiß und ich hatte das Gefühl die Haut brennt. Bin von diesem Zustand noch richtig wie unter Schock. Habe ich die Narkose nicht vertragen, oder was gibts noch für Gründe? Danke!! Lg

Georg, 06.08.2013 - 20:21 Uhr

Ich erhalte in etwa 3Wochen eine Implantation (2) mit Knochenaufbau einhergehend mit einem Sinuslift.Das ist doch sicher mit großem Schmerz verbunden. Bin über 80Jhr und weder Privat noch Zusatzversichert. Meine Frage ist ,das ich wohl um eine Vollnarkose oder eine Analgosedierung nicht herum komme?

Marianne, 10.07.2013 - 14:30 Uhr

Guten Tag, Ich hatte in meiner Frühschwangerschaft (es müsste Anfang der 4. Woche gewesen sein) eine leichte Sedierung wegen einer OP. Der Frauenarzt meinte, dass zu dem Zeitpunkt die OP kein Problem wäre, da noch keine Éinnistung statt gefunden hat (er hat das am Ultraschall gesehen) Jetzt mach ich mir aber doch Sorgen, dass es meinem Baby geschadet hat? Danke im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Marianne

Erik, 04.06.2013 - 17:35 Uhr

Ich hatte vor ca 6 Stunden eine Zahn Op. mir wurden 6 zähne gezogen und eine große radikuläre Zyste entfernt. da ich selbst riesen angst vor einem zahnarzt habe, habe ich vor drei wochen eine Vollnarkose verlangt. am Heutigen tag um 10 Uhr war es dann soweit: der Narkoseartzt sagte mir, das er bei mir keine Vollnarkose machen möchte, da ich Diabetis insibitus habe. er hat mir was mit meinen nieren usw erzählt das sie dabei stark belastet werden ... Na nun war ich natürlich bedient und wollte schon die Praxis verlassen aus angst vor schmerzen nachdem er mir 15 minuten eingeredet hat das ich nichts merke und ich mir keine sorgen machen soll und dazu noch gesagt hat das ich anstatt 198 Euro nurnoch 98 Euro bezahlen muß habe ich mich darauf eingelassen . Tja was soll ich sagen außer danke ich habe keine schmerzen gehabt habe bis jetzt keine alles was ein wenig weh tut sind die nähte aber das ist völlig normal und so gering das es nicht erwähnenswert ist . Ich für meinen Teil werde wieder eine Analgo Sedierung verlangen beim nächsten mal aus folgendem Grund (Keine schmerzen und was mich nach vollnarkosen immer gestört hat dieses zittern vor kälte beim aufwachen und den ganzen Tag dieses matschige gefühl das man am liebsten nur im bett liegen würde) Ja ich fühle mich top fitt und werde mir jetzt erstmal was schönes für den gesparten 100er kaufen !! Das mit dem autofahren war noch so ne sache. nach der Vollnarkose geht das auf keinen fall. auch nach der Analgo Sedierung war nicht daran zu denken. ich habe mich 1 Stunde dannach noch einige male festhalten müssen, um nicht umzufallen, aber jetzt fühle ich mich fit und absolut in Top form leider habe ich in der Praxis keinen erreicht ich wollte mich nur erkundigen ob ich denn jetzt fahren darf . Also ich als Angstpatient (12 Jahre ohne Zahnarztbesuch) Rate jedem dazu macht euch keine sorgen deswegen .. Ich habe jetzt sogar wieder den mut gefunden zu einem normalen zahnarzt zu gehen und lasse mir alles neu machen. den ersten kleinen pikser ins zahnfleisch habe ich wahr genommen (ein wenig ) alle anderen 4 zusätzlichen pikser waren nichtmehr wahrnehmbar und als kind hatte ich immer soooo eine angst davor nun mit 35 jahren werde ich mich wieder um meine zähne kümmern.......

Monika, 04.04.2013 - 11:05 Uhr

Guten Tag, ich hätte folgende Frage: Meinem Sohn (16) sollen alle vier Weisheitszähne gezogen werden. Ist es ratsam erstmal zwei Zähne ziehen zu lassen und reicht eine örtliche Betäubung aus oder ist es sinnvoller gleich alle vier Zähne ziehen zu lassen? Vielen Dank für Ihre Antwort Monika

Dr. med. Dr., 02.02.2013 - 10:30 Uhr

Sehr geehrte Kollegen, besonders gilt mein Dank den fachkundigen Kommentaren meiner anästhesiologogischen Fachkollegen. Tagtäglich bin ich den Forderungen der fachfremden Fachärzten ausgesetzt Spontanatmungsnarkosen ohne ausreichende Atemwegssicherung durchzuführen und dafür die zurecht bestehenden strafrechtlichen Konsequenzen alleinig zu tragen. Sehr kollegial und milde wird leider niemals der Kern nach diesen unsäglichen Forderungen benannt. Es geht ausschließlich um Kostenvermeidung und Wettbewerbsvorteile; Vermeidung von Personalaufwand, Monitoring und Kosten für die erbrachte Leistung bei einer vollwertigen anästhesiologischen Leistung. Die Patienten finden das alles toll, bis es schief geht. Beispiel haft ist der Prozess \"sexy Cora\" in HH

Daniela, 21.01.2013 - 23:37 Uhr

Hallo, ich bräuchte dringend eine Antwort auf meine Frage. Und zwar sollen meinem Sohn (33) Ende Januar in einer Kieferorthopädischen Praxis 4 Weisheitszähne gezogen bzw. herausoperiert werden. Als Anästhesie soll die sogenannte Sedierung angewendet werden. Nun habe ich gehört, dass bei dieser Narkose der Patient wohl trotzdem noch alles spürt, sich nur danach nicht mehr erinnern kann. Mir ist das nicht geheuer und so wollte ich Ihre Meinung hören. Soll mein Sohn noch extra auf eine örtliche Betäubung bestehen oder wird das sowieso gemacht? Oder ist doch eine Vollnarkose besser? Bitte geben Sie mir dringend Antwort. Die OP soll schon am 31.01. stattfinden. Vielen lieben Dank, Daniela

Franziska Amann, 18.01.2013 - 09:18 Uhr

Ich habe seit ca 30 Jahren einen Kopftremor und soll am 04.02.2013 ambulant am Grauen Star operiert werden. Ist dabei eine Analgo-Sedierung dringend erforderlich?

Abschuss, 09.09.2010 - 11:11 Uhr

Und wo bleibt dann der Spass wenn man keine LA bekommt?! Das ist doch genau der Knaller, den man haben möchte :-)

Dr.Dr. Jürgens, 11.05.2010 - 23:36 Uhr

Leider habe ich erst jetzt von den zahlreichen Wortmeldungen Kenntnis erhalten. Ich erlaube mir daher, nach Themenkomplexen zu antworten: Leitlinien sind Behandlungsrichtlinien und keine Anweisungen. Die Verabreichung eines Medikamentes muß von jedem Arzt selbst verantwortet werden. Sie ist zwangsläufig abhängig vom Ausbildungsstand und der Erfahrung des behandelnden Arztes. Für die Medikamente, mit denen eine Sedierung (Tiefschlaf) durchgeführt werden kann (Benzodiazepinderivate), gibt es bei Schwangerschaft weder eine Gegenanzeige, noch eine Anwendungsbeschränkung, wohl aber eine "strenge Indikationsstellung" (s. ROTE LISTE 2010, S. 1899, B 10)). Jeder Arzt wird sich genau überlegen, wann und wie er eine schwangere Patientin behandeln wird. Dabei sind unterlassene Hilfeleistung auf der einen und Übertherapie auf der anderen Seite möglichst zu vermeiden. Schwangere Patienten erleben leider immer wieder eine Ungleichbehandlung. Eine Frau, die ein Kind erwartet ist nicht krank! Wenn während einer Schwangerschaft vorzeitig Wehen auftreten, wird die Mutter sediert. Die dafür verwendeten Medikamente gehören zu der selben Stoffklasse wie die, die für die hier thematisierte Analgosedierung eingesetzt werden. Darüber hinaus sind diese Substanzen für die Vorbereitung von Narkosen sogar angegeben und empfohlen (Prämedikation). Es ist nicht einzusehen, warum das Risiko für den Patieten steigen soll, wenn nach Verabreichung des "Narkoseeinleitmittels" die Narkose gewissermaßen planmäßig abgebrochen wird, denn nichts anderes stellt eine Sedierung (Tiefschlaf) dar. Die von manchen Kollegen geforderte Nüchternheit hat andere Gründe. Gerade weil die Analgosedierung keine Narkose ist, haften ihr z. T. Defizite an, die durch eine Vertiefung der Sedierung ausgeglichen werden sollen. In diesen Fällen geht die Sedierung in den Grenzbereich zur Narkose über und die geforderte Nüchternheit ist gerechtfertigt. Aus chirurgischer Sicht ist eine Nüchternheit nicht gewünscht, da sie den Patienten in der Aufwachphase deutlich schwächt; es kommt gehäuft zu Synkopen. Eine Aspirationsgefahr besteht bei einer korrekt durchgeführten Sedierung absolut nicht. Die Indikation für eine Allgemeinanästhesie soll hier in keinster Weise angezweifelt werden. Es steht aber außer Frage, dass die Vielzahl der täglich ambulant durchgeführten Sedierungen in den verschiedensten Fachgebieten schon allein aus Kapazitätsgründen - ganz zu schweigen von den damit verbundenen finanziellen und zeitlichen Aufwand - durch Allgemeinnarkosen nicht ersetzt werden können. Das Angebot der Analgosedierung (Tiefschlaf) ist und bleibt, insbesondere für den Angstpatienten, ein segensreiches Angebot. Das die medizinischen Standards dabei eingehalten werden müssen ist selbstverständlich.

Dr. T. Eiser, 09.05.2010 - 10:56 Uhr

Ich möchte mich den Kollegen Goddon und Stegwerth in ihren Ausführungen zur AS und Nüchternheit anschließen und danke ihnen für diese Aussagen. Zusätzlich möchte ich Hr. Dr. Dr. Jürgens bzgl. seiner Darstellung von AS bei Schwangeren in mehreren Punkten widersprechen, da schwangere Patientinnen für nicht geburtshilfliche Operationen ein komplexes Patientengut darstellen: 1. Es ist nicht so, dass zwangsläufig mit fortgeschrittener Schwangerschaft das Risiko des Kindes sinkt, durch Medikamente, welche der Mutter zugeführt werden, geschädigt zu werden. Vor manchen Medikamenten wird in der Arzneimittelbeschreibung sogar explizit im dritten Trimenon gewarnt (z. B. Midazolam curamed). 2. Schwangere haben durch die Größenzunahme des Uterus per se ein erhöhtes Aspirationsrisiko, welches mit fortschreitender Schwangerschaft zunimmt, daher scheint eine AS - aus anästhesiologischer Sicht - im dritten Trimenon ein grenzwertiges Vorgehen zu sein, welches einer ausführlichen Risikoabwägung bedarf und auf keinen Fall leichtfertig empfohlen werden kann. Aus diesem Grund sollte aus meiner Sicht ein derartiger Eingriff, wenn er unbedingt notwendig ist, auf jeden Fall in einem stationären Setting durchgeführt werden, am Besten in einer Klinik, die auch eine geburtshilfliche Abteilung aufweist. 3. Die üblichen Medikamente, die zur AS verwendet werden (Midazolam, Propofol und Ketamin), sollten laut Arzneimittelinformationen nicht in der Schwangerschaft angewendet werden, oder nur nach Risikoabwägung. Alle diese Medikamente sind placentagängig, es ist aber leider nicht so, dass das ungeborene Kind nur einschläft und wieder aufwacht, sondern es kann durchaus zu schwerwiegenden fetalen Nebenwirkungen kommen (Herzrhythmusstörungen, Hypotonie, siehe Fachinfo Midazolam). Ich bin daher der Meinung, dass Schwangere für nicht geburtshilfliche Eingriffe immer in einem stationären Setting durch einen Anästhesisten betreut werden sollten, wenn eine AS oder Allgemeinanästhesie notwendig ist. Mit freundlichen Grüßen Dr. T. Eiser, Arzt für Anästhesiologie und Notfallmedizin

Dr. J. Hermann, 08.05.2010 - 22:36 Uhr

Ich kann vor einer Analgosedierung Schwangerer für nicht dringliche Zahneingriffe nur warnen. Es geht nämlich nicht nur um einen Zahn, sondern auch um zwei Menschenleben! Eine Rückenlagerung verbietet sich ab der 20. SSW wegen der Gefahr der Kompression der unteren Hohlvene durch die Leibesfrucht (Vena Cava Kompressionssynrom), es wird eine Linksseitenlage und die engmaschige Kontrolle der Vitalparameter empfohlen, eine weitere Minimalforderung ist die Überwachung der kindlichen Herztöne mittels CTG ab der 16. SSW. Zudem sind Schwangere ab der 12. SSW aufgrund hormonaler Veränderungen als nicht nüchtern zu betrachten. Vor allem im dritten Trimenon findet sich bei bis zu 70% der Frauen ein Reflux, die Magenentleerung und die Magen-Darm-Passage ist verzögert. Die Sauerstoffreserve in der Lunge ist stark verringert und bei Atemproblemen kann sich innerhalb von 30 sec ein lebensbedrohlicher Sauerstoffmangel für Mutter und Kind einstellen. Sind Sie in Ihrer Praxis auf eine Notsectio vorbereitet?

Dr. Sven Goddon, 06.05.2010 - 14:30 Uhr

Die Darstellung der Analgosedierung, insbesondere der "tiefen"Analgosedierung als eine "weniger gefährliche" Maßnahme als die Narkose ist schlichtweg tendenziös und nicht evidenz-basiert. Tiefe Analgosedierungen sind letzlich ein Rückschritt in die Zeit vor dem zweiten Weltkrieg und stellen objektiv Spontanatmungsnarkosen ohne Atemwegssicherung dar. Als Anästhesist lehne ich dieses Verfahren ab, da es eine nicht zu verantwortende und völlig unnötige Gefährdung des Patienten darstellt. Dr. Sven Goddon Facharzt für Anästhesiologie, Intensiv- und Notfallmedizin

K.Stegewerth, 17.04.2010 - 21:28 Uhr

Sehr geehrter Herr Dr. Dr. Jürgens, herzlichen Dank für diese anschauliche Gegenüberstellung. Aber auch wenn ihr Artikel aus dem Jahr 2009 stammt, muss ich Ihnen widersprechen. Zitat: "..Die Vorteile einer Analgosedierung (AS), genannt Tiefschlaf, sind ebenfalls deutlich: Der Patient soll nicht nüchtern sein, muß sich keiner Voruntersuchung unterziehen ..." Die "Leitlinie zur Sedierung und Analgesie von Patienten durch Nicht-Anästhesisten" von der DGAI vom Mrz 2002 verlangt eine unbedingte Nüchternheit des Patienten. (Es wird auch ausdrücklich eine Voruntersuchung empfohlen) In Korrelation dazu stehen die Angaben der ASA aus dem gleichen Jahr. Desweiteren wird auch in der aktuellen Ausgabe Nr. 14 des dt. Ärzteblattes vom April 2010 auch speziell für die Kindersedierung darauf verwiesen. Das Aspirationsrisiko muss einfach als zu hoch bewertet werden und der Wunsch des behandelnden Arztes, auf möglichst hohen Patientenkomfort in diesem Punkt, stehen in diameträrem Verhältnis zu den dramatischen Konsequenzen. Mit freundlichem Gruß, K. Stegewerth

Dr.Dr. Jürgens, 19.12.2009 - 19:53 Uhr

Leider habe ich erst jetzt durch Zufall Ihre Mail gefunden: Sie können sich auch vor der Entbindung im Tiefschlaf operieren lassen; das Kind schläft ein wie Sie und wacht auf wie Sie. Für die zahnärztliche Versorgung benötigen Sie in der Tat einen einfühlsamen Kollegen. Da müssen Sie leider auf die Suche gehen, wer Ihnen behagt und sympathisch ist. Diese Entscheidung ist immer sehr persönlich. Da viele Ärzte aber hoch schwangere Frauen nicht so gerne behandeln, könnten Sie nun auch bis nach der Entbindung warten. Mit freundlichen Grüßen Dr. Jürgens

Bald Mama, 10.12.2009 - 20:53 Uhr

Hallo, ich habe meine Zähne leider lange sträflich vernachlässigt und habe jetzt ein großes Problem. Mir ist ein Schneidezahn bis über die sichtbare Hälfte abgebrochen. Der zweite Schneidezahn wird sicher nicht länger halten, da dieser auch stark kariös ist. Das Problem ist nur, daß ich in der 33 Woche schwanger bin und, wie man an der sträflichen Vernachlässigung vielleicht erkennen kann, panische Angst vor dem Zahnarztbesuch und dem Ziehen des restlichen Zahnes habe. Da ich mir den restlichn Zahn sicher nicht ohne Sedierung ziehen lasse, stellt sich mir die Frage, ob eine vorläufige Sanierung der beiden Schneidezähne möglich ist. Wie ich dann einen Zahnarzt in meiner Umgebung finde, der "das nötige Händchen" in meinem Fall hat, ist wieder eine andere Geschichte. Vielen Dank

B. Müller, 10.11.2009 - 20:34 Uhr

Hallo besten Dank für die Beantwortung meiner Frage. Meine OP habe ich,in Sedierung,überstanden standen. Leider war es aber wie beim letzten mal,so das ich recht früh erwacht bin,diesmal mit Schmerz,konnte mich aber nicht äußern. Vielen Dank für die Einschätzung,wann sich Sedierung eignet und wann besser Allgemeinnarkose Vielen Dank

Jürgens, 09.11.2009 - 22:49 Uhr

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst einmal entschuldige ich mich für meine späte Antwort, ich war am WE verreist. Die Unruheprobleme können - in Ausnahmefällen - eine sehr intensive Form annehmen. Ich begegne diesen in der Routine mit einer starken Vorbereitung. Ihre Schilderung im zweiten Absatz passt nicht zu einer Sedierung, sondern eher zu einer Narkose. Das wäre nach Ihren Schilderungen für Sie vielleicht die bessere Form der Ruhigstellung für den Eingriff. Wenn Sie wirklich an starke Medikamente gewöhnt sind, wäre eine Allgemeinnarkose in jedem Fall die bessere Wahl für Sie. Sollte das Ziel des geplanten Eingriffes eine Schmerzregion sein, ist Ihnen sogar von einer Analgosedierung abzuraten.

B. Müller, 05.11.2009 - 20:43 Uhr

Hallo, bei mir ist in Kürze eine größere Zahn-Op,in Analgosedierung, geplant. Wie ich gelesen habe,befindet man sich bei dieser Form der Schmerz und Reaktionsausschaltung,in einer Art tiefem Schlaf. Ich habe den mich behandelnten Narkosearzt informiert,das ich bei früheren AD,trotz tiefer Schlafphase,unterbewusst so stark reagiert habe,das die OP abgebrochen werden musste. Ferner bin ich schon 2 mal erheblich eher aus dem Schlaf erwacht,hatte zwar keine Schmerzen,konnte mich aber nicht bemerkbar machen. Ich bekam nur mit,wie man mir sagte,das ich unbedingt atmen soll. Als Schmerzpatient,mit neuralgischem Dauerschmerz,nehme ich mehrere Medikamete ein,unter anderem Antikonvulsiva,Antidepressiva und ein starkes,dem BTMG unterliegendes,Schmerzmittel,in nicht unerheblicher Dosis ein. Dies hat des öfteren Probleme verursacht,bei der Behandlung,die sich Ambulant oder stationär ergaben,mit Anlagetika,deren analgetische Potenz nur einen Bruchteil der meines Schmerzmittels entsprach (Fentanylpflaster 100µg). Kann auch bei solch einer problematischen Ausgangslage davon ausgegangen werden,das eine Analgosedierung Wirkung zeigt und diese nicht durch bereits vorhandene Toleranzentwicklung, in ihrer Wirkung "beschnitten"wird. Vielen Dank

Jürgens, 12.09.2009 - 14:08 Uhr

Vielen Dank für die Anfrage vom 11.9.09. Grundsätzlich muss ich vorausschicken, daß der Tiefschlaf sich besonders gut für Eingriffe bzw. operative Versorgungen in der Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgie eignet. Das hat seinen tieferen Grund darin, dass kleine, nicht vorhersehbare Bewegungen seitens des Patienten im Tiefschlaf jederzeit möglich sind. Wenn also der Zahnarzt sehr feine und sorgfältige Arbeiten durchzuführen hat, z. B. wie bei Ihnen in Nervnähe eines Zahnes, muß er darauf gefasst sein, dass es, mit oder auch ohne einen Schmerzreiz, zu einer Spontanbewegung des Patienten kommt, die nicht ungefährlich sein könnte. Bei Patienten wie Ihnen bemühen wir uns, nur so weit zu sedieren, also zu dämpfen, dass Ihre Panikgefühle nicht zum Ausbruch kommen, sie aber dennoch vom Zahnarzt gut behandelt werden können. Es ist von Vorteil, wenn der behandelnde Zahnarzt "ein gutes Händchen" für derartige Fälle hat. Je weniger Medikamente Sie einnehmen, um so weniger bekommt auch Ihr Kind. Nach dem ersten Trimenon ist Ihr Baby fertig ausgebildet. Im dritten ist es stabiler und belastbarer als im zweiten Trimenon. Die geplante Behandlung ist immer besser als eine notfallmäßig durchgeführte. Daraus folgt in Ihrem Fall, dass Sie vermutlich im dritten Trimenon, in Ruhe geplant, am besten versorgt werden.

werdende Mama, 11.09.2009 - 21:47 Uhr

Bin im 2. Trimenon schwanger (16. Woche) und lasse größere Zahnbehandlungen wegen Panikattacken / Stress etc. nur mit AS machen. Man sagte mir, dass im 2. Trimenon das ebenfalls kein großes Problem darstellt. Was raten SIE mir? PS: Ich habe eine gebrochene, 3-flächige Füllung, die ganz nah am Nerv liegt. Füllung gebrochen, Loch mittig. Bei falschen Bewegungen Nervreizung und starke Schmerzen. Behandlung KÖNNTE rausgezögert werden bis nach der Schwangerschaft. Es kann aber auch sein, dass die Füllung (teilweise) rausgeht und dann liegt der Nerv (fast) frei. Im 3. Trimenon hätte ich dann ein Problem...

Dr. Dr. med Jan Jürgens, 03.09.2009 - 11:10 Uhr

Herzlichen Dank für den Kommentar von 29.8.09 um 19:04 Uhr, der mir die Gelegenheit gibt, die Durchführung der Analgosedierung etwas zu vertiefen. Ein wesentlicher Punkt bei der Analgosedierung und damit Unterschied zur Allgemeinanästhesie ist die Tatsache, dass der Patient nicht entspannt wird, nicht beatmet und nicht intubiert wird. Es bleibt also der Schluckreflex erhalten. Bei mehreren tausend Analgosedierungen, die ich in den letzten knapp 25 Jahren durchgeführt habe, hat nicht ein einziges Mal die Gefahr einer Aspiration bestanden. Im übrigen registrieren wir vor, während und nach dem Eingriff die Kreislaufsituation, kontrollieren permanent den O2 Gehalt und halten eine Sauerstoffflasche, Beatmungsbeutel und Maske vor. Es ist seit fast 20 Jahren eine unbedingte Forderung von mir, dass der, die Analgosedierung durchführende Arzt, eine anästhesilogische Ausbildung nachweisen können muß (s.o.Abs.3 Zeile 6). Den Hinweis auf die Krankenhausferne kann ich weniger nachvollziehen. Das Risiko einer Analgosedierung ist geringer als bei einer Narkose und für diese gilt ja auch nicht die Vorgabe, nur in Krankenhausnähe durchgeführt werden zu dürfen.

N. N., 29.08.2009 - 19:04 Uhr

Was ist denn mit den Nachteilen der alleinigen Analgosedierung? Kein Schutz vor Aspiration (Mageninhalt in Lunge durch ausgeschaltete Schutzreflexe), fehlende Überwachung der Atem- und Kreislauffunktion - der Chirurg kann ja nicht alles gleichzeitig- und deswegen geht das gegen die aktuellen Empfehlungen. Selbst bei einer ausgedehnten Lokalanästhesie sollten mehr Interventionsmöglichkeiten (Monitorin, Notfallintubation etc. bei allergischen Reaktionen) da sein, als der normale Chirurg vorhalten kann oder an Maßnahmen beherrscht. Ich halte das nicht für sinnvoll, die Analgosedierung -und dann wahrscheinlich noch krankenhausfern in der Praxis- als derart Risikolos zu propagieren.

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