Artikel 30/06/2018

Prostatavergrößerung ohne Operation behandeln: So funktioniert die Embolisation

Prof. Dr. med. Christian Habermann Radiologe
Prof. Dr. med. Christian Habermann
Radiologe
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Häufiger Harndrang und das Gefühl, dass die Blase nie ganz leer wird – das sind typische Symptome bei einer Prostatavergrößerung. Millionen Männer sind davon betroffen. Jetzt gibt es eine neue Behandlungsmöglichkeit, die besonders schonend ist. Bei der sogenannten Embolisation bleiben Potenz und Kontinenz erhalten.

Welche Folgen bringt eine Prostatavergrößerung mit sich?

Eine gutartige Vergrößerung der Prostata kann sehr belastend sein. Viele Männer müssen so oft zur Toilette, dass sie nachts nicht mehr genug Schlaf bekommen und tagsüber völlig erschöpft sind. Der chronische Schlafmangel schwächt auf Dauer den gesamten Körper.

Die Prostata, auch Vorsteherdrüse genannt, liegt unterhalb der Blase und umfasst ringförmig die Harnröhre. Zusammen mit den Samenbläschen bildet die Prostata die Samenflüssigkeit.

Ab etwa dem 50. Lebensjahr beginnt das Gewebe der Vorsteherdrüse in der Regel, etwas zu wachsen. Die Ursachen dafür sind wahrscheinlich Hormonveränderungen. Durch die Prostatavergrößerung wird die Harnröhre eingeengt, wodurch es zu den Schwierigkeiten beim Wasserlassen kommt. Der medizinische Fachausdruck für diese Beschwerden lautet „Benignes Prostatasyndrom“, abgekürzt BPS. Der Begriff ‘benigne’ bedeutet ‘gutartig’. Gemeint ist damit, dass es sich dabei nicht um Krebs handelt.

Wie werden Prostataerkrankungen behandelt?

Zunächst wird fast immer versucht, mit Medikamenten zu behandeln. Auch ein Blasentraining oder pflanzliche Mittel helfen manchmal. Doch bei stärkerer Vergrößerung der Prostata bringen diese Maßnahmen meistens nicht den gewünschten Erfolg. Bisher blieb den betroffenen Männern in solchen Fällen nur noch übrig, sich operieren zu lassen.

Bei der Operation wird die Prostata entweder komplett entfernt oder so verkleinert, dass sie nicht mehr auf Blase und Harnröhre drückt. Dieser Eingriff kann starke Nebenwirkungen haben. Erektionsstörungen oder Probleme beim Wasserlassen sind dann oft die Folge. Außerdem kann eine Operation unter Vollnarkose besonders für ältere Männer belastend sein.

Was ist die Embolisationstherapie?

Jetzt gibt es eine völlig neue Therapie: die Embolisation, auch Verödung genannt. Das Prinzip beruht darauf, dass die Gefäße blockiert werden, die die Prostata versorgen. Dadurch wird die Blutzufuhr unterbrochen und die Prostata schrumpft.

Die Embolisation gilt als sehr schonend und ist frei von Nebenwirkungen. Das liegt daran, dass die Prostata selbst bei der Embolisation gar nicht angerührt wird. Somit bleiben Potenz und Kontinenz erhalten. Für die Embolisation ist auch keine Vollnarkose notwendig, eine lokale Betäubung reicht. Auch bei Frauen mit Myomen wird die Embolisation bereits seit Jahren erfolgreich eingesetzt.

So funktioniert die Embolisation bei der Prostatavergrößerung

Durch einen kleinen Einstich in der Leiste des Patienten führt der Arzt einen winzigen Katheter in die Arterie ein. Vorsichtig schiebt der Radiologe den Katheter bis zur Prostata-Arterie vor. Das wird durch bildgebende Verfahren ermöglicht.

Dem Arzt steht eine hochmoderne Rotationsangiographie zur Verfügung, die selbst kleinste Arterien räumlich darstellen kann. Außerdem wird zeitgleich eine Computertomographie durchgeführt. Bei der Platzierung des Katheters sind diese Bilder eine große Hilfe.

Ist der Katheter an Ort und Stelle, werden die Embolisationspartikel über den Katheter in das Gefäß gespritzt. Die winzigen Kunststoffkügelchen unterbrechen die Blutzufuhr, sodass die Prostata schrumpft.

In der Regel wird der Patient einen Tag nach dem Eingriff aus dem Krankenhaus entlassen und kann am nächsten Morgen nach Hause fahren.

Patienten berichten häufig, dass sie bereits nach vier Wochen eine deutliche Besserung bemerken konnten. Der Harndrang ist viel weniger geworden und der Patient kann wieder besser schlafen. Nach sechs Monaten ist die Prostata in der Regel auf Normalgröße geschrumpft. Studien bestätigen den Erfolg des Verfahrens, das von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird.

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