Team jameda
Die Bundespsychotherpeutenkammer (BPtK) fordert, im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eine psychotherapeutische Sprechstunde einzuführen. Psychische Erkrankungen werden bisher noch zu selten und häufig nicht rechtzeitig erkannt. Nur jeder fünfte psychisch kranke Mensch erhält überhaupt eine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung. Psychotherapeuten müssten Patienten jedoch schneller sehen, um abzuklären, ob ein Patient krank ist und welcher konkrete Behandlungsbedarf besteht.
Zukünftig sollte der Psychotherapeut dann auch auf Hilfsangebote verweisen können, die nicht von ihm selbst erbracht werden, stellt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter fest. Dafür muss es möglich werden, dass Psychotherapeuten sowie Ärzte eine Sprechstunde einrichten. Patienten können dann innerhalb einer Woche einen ersten Termin bekommen und erfahren, ob und wie dringend eine Behandlung erforderlich ist.
Patienten mit leichten Beschwerden könnten auf schnell erreichbare Hilfsangebote verwiesen werden. Bei schweren psychischen Erkrankungen kann es notwendig sein, sofort ein ambulantes oder stationäres Hilfsangebot einzuleiten. Psychische Erkrankungen unterscheiden sich erheblich danach, wie akut oder chronisch sie verlaufen, wie sehr sie den Patienten im Alltag beeinträchtigen und wie dringend und mit welcher Intensität sie behandelt werden müssen.
Psychisch belastete Patienten sollten künftig seltener auf einer Warteliste landen, sondern frühzeitig in einer psychotherapeutischen Sprechstunde akut versorgt werden. Das sieht das Versorgungsstärkungsgesetz vor. Diese Entscheidung steht vielen bürokratischen Hindernissen im Weg. Es besteht der Wunsch, dass es ab April 2017 offene psychotherapeutische Sprechstunden gibt.
Die Lücke kann von Heilpraktikern für Psychotherapie geschlossen werden. Sie werden vom Gesundheitsamt geprüft, das heißt, sie müssen nachweisen, dass sie mit Hilfe der Differenzialdiagnose erkennen, welche psychische oder organische Erkrankung oder Eigen- und Fremdgefährdung vorliegt.
Daher sind sie in der Lage zu erkennen, welche Hilfe ein Patient braucht oder ob ein klinischer Notfall vorliegt und können die nötige Hilfe leisten. Sie helfen Patienten schnell und klar bei den ersten Schritten oder leiten diese selbst ein. Nicht jeder braucht eine Psychotherapie, auf die er 6-9 Monate warten muss.
Heilpraktiker für Psychotherapie bieten eine wertvolle Ergänzung, oder empfehlen auch Selbsthilfegruppen oder den Gang zum Hausarzt. Menschen in Not müssen so nicht darauf warten, bis gesetzliche Krankenkassen eine Abrechnungsmöglichkeit gefunden haben., denn Heilpraktiker für Psychotherapie rechnen nicht mit gesetzlichen Krankenkassen ab, sondern müssen privat bezahlt werden.
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