Artikel 09/09/2017

Wann eine zweite Zahnspange sinnvoll ist

Dr. med. dent. Dana Klimas Zahnarzt, Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
Dr. med. dent. Dana Klimas
Zahnarzt, Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
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Schöne, gerade und makellose Zähne sind Ausdruck von Gesundheit, steigern das Selbstbewusstsein, lassen uns offener auf andere Menschen zugehen und erhöhen unsere Lebensfreude und Lebensqualität. Ein schönes Lächeln ist jedoch nicht nur im Hinblick auf Ästhetik und Wohlbefinden wichtig, sondern auch aus funktionellen Aspekten. Ganz nach dem Motto: Was gut aussieht, funktioniert auch gut.

Zahnkorrekturen sind wichtig

Unsere Kiefer und unsere Zähne unterliegen zeitlebens einer hohen Beanspruchung. Zähne können verstärkt abgerieben werden oder das Kiefergelenk wird abgenutzt. Es kann auch vorkommen, dass sich Zähne langsam in eine falsche Position verschieben, wodurch eine zweite Zahnspange notwendig wird, selbst wenn man bereits als Kind eine Zahnspange hatte. Denn die Zähne verschieben sich das ganze Leben lang. Eine zweite Zahnspange kann aus den verschiedensten Gründen sinnvoll sein.

Frühe Zahnkorrekturen im Kindesalter

Unsere Zähne sollen uns möglichst lange erhalten bleiben und dafür werden bereits die ersten Zahnkorrekturen im Kindesalter vorgenommen, da dabei das Wachstum der Kiefer sehr gut aufeinander abgestimmt werden kann. Zur Behandlung dienen in der Regel lose Zahnspangen.

Die Kosten werden ab einem gewissen Zahnfehlstellungsgrad von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Jedoch können im Kindesalter nicht alle Zähne begradigt werden, da meistens noch sehr viele Milchzähne vorhanden sind.

Die Behandlung wird dann bei den Jugendlichen mit einer zweiten Zahnspange fortgesetzt, die dann alle Zähne begradigt. Häufig wird dafür eine feste Zahnspange verwendet. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen, wenn die Zähne bzw. der Kiefer eine große Fehlstellung aufweisen. Die Krankenkassen unterteilen die Fehlstellungen dabei in Indikationsgruppen, abgestuft nach der Ausprägung.

Wenn Zahnkorrekturen in Kindes- und Jugensalter nicht durchgeführt werden

Eine Zahnregulierung kann im Kindes- und Jugendalter auch ausbleiben. Und zwar dann, wenn die Zahnspangen nicht regelmäßig getragen werden, die Teens einfach „keinen Bock“ mehr auf eine Zahnspange haben, häufige Schul- und Wohnortwechsel stattfinden und mitunter auch andere medizinische Behandlungen in der Entwicklungsphase des Kindes Vorrang haben.

Manchmal kann aber auch der Grad der Zahnfehlstellung für die gesetzliche Krankenkasse nicht ausreichend sein, um die Kosten für die Behandlung zu übernehmen. Das ist dann der Fall, wenn ästhetische Korrekturen vorliegen. Oftmals wird dann die Behandlung aus Kostengründen nicht durchgeführt. Kleinere Zahnfehlstellungen können sich so im Erwachsenenalter zu größeren Engständen der Zähne entwickeln, die als ästhetisch sehr störend empfunden werden.

Zahnkorrekturen für Erwachsene

Da sich die Zähne zeitlebens verschieben, kann es gerade bei Erwachsenen zu Engständen der Frontzähne kommen, auch wenn bereits eine Zahnregulierung in der Kindheit stattfand. Um die Zähne zu begradigen ist dann eine zweite Zahnspange notwendig. Auch wenn die Weisheitszähne durchbrechen, kann es dazu führen, dass die Zähne nach vorne gedrückt werden und sich verschieben.

Die Kosten werden ab dem 18. Lebensjahr nicht übernommen. Nur wenn in Kombination kieferchirurgische und kieferorthopädische Maßnahmen gleichzeitig durchgeführt werden, tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Das ist bei gravierenden Kieferfehlstellungen der Fall.

Welche Möglichkeiten gibt es, um die Zahnstellung zu korrigieren?

Anders als im Jugendalter können bei Erwachsenen sehr dezente und weniger auffallende Zahnspangen eingesetzt werden. Dabei unterscheidet man fast unsichtbare, unsichtbare und sichtbare Zahnspangen. Eine unsichtbare Zahnspange wird praktisch hinter den Zähnen befestigt, so dass von außen nichts sichtbar ist.

Fast unsichtbare Zahnspangen sind durchsichtige Schienen, die der Patient selber herausnehmen kann, ähnlich einer Knirscherschiene. Mit dem Unterschied, dass der Patient aufeinander abgestimmte Schienenpaaren erhält, die jeweils eine unterschiedliche Programmierung zur richtigen Zahnstellung hin erhalten. Der Patient wechselt dann im ein- oder zweiwöchigem Rhythmus die Schienen.

Eine sichtbare Zahnspange in Form von Keramikbrackets wird auf die vordere Zahnfläche geklebt. Die Zahnregulierung dauert bei moderaten Fehlstellungen rund ein bis eineinhalb Jahre.

Sehr häufig entwickeln sich bei Erwachsenen Engstände der Zähne im Unterkiefer. Bei zu langem Abwarten kann es auch dazu führen, dass sich ein Frontzahn komplett hinter die anderen Frontzähne schiebt. Meistens kann die Behandlung dann nur noch durchgeführt werden, wenn der Zahn gezogen wird.

Um dies zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, nach der ersten Zahnspange einen Langzeitretainer, einen Draht hinter den Unterkieferfrontzähnen, zu kleben.

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